Schalom3333
Neues Mitglied
Hallo wir haben ein Problem.
Ich hab eine Freundin welche sich vor etwa 4 Jahren Ein Handy mit Vertrag gekauft hat. (Zu der zeit hat sie noch mit jemand anderen zusammen gelebt). Sie machte ihre alte Prepaidkarte rein und lagerte die vertragskarte im schrank um nur die grundgebühren zu zahlen. (Sie wollte ja nur das Handy).
zwei Monate zahlte sie brav ihre grundgebühren und fuhr für eine woche in den urlaub ohne ihren Lover, welcher sich (der einzige der einen Wohnungsschlüssel besaß) an der Simkarte verging und meiner Freundin mit etwa 2000 € Handyrechnung eine riesige freude bereitete.
jetzt nach vier Jahren sind das schon 4000 €.
kann man ihren EX belangen?
Ich hab eine Freundin welche sich vor etwa 4 Jahren Ein Handy mit Vertrag gekauft hat. (Zu der zeit hat sie noch mit jemand anderen zusammen gelebt). Sie machte ihre alte Prepaidkarte rein und lagerte die vertragskarte im schrank um nur die grundgebühren zu zahlen. (Sie wollte ja nur das Handy).
zwei Monate zahlte sie brav ihre grundgebühren und fuhr für eine woche in den urlaub ohne ihren Lover, welcher sich (der einzige der einen Wohnungsschlüssel besaß) an der Simkarte verging und meiner Freundin mit etwa 2000 € Handyrechnung eine riesige freude bereitete.
jetzt nach vier Jahren sind das schon 4000 €.
kann man ihren EX belangen?