Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Schulden Anerkennung?

S

Schulden

Gast
Hallo!
Habe eine frage zum Thema Geld und Schuldenanerkennung,
mein Problem besteht darin das ich vor genau 2 Jahren zwei Pechsituationen hatte,
die erste : Geld wurde vom Jugendamt falsch überwiesen,... statt meinem Jugendgeld waren aufeinmal 7000€ drauf,....und ich wusste es zu dem Zeitpunkt nicht da ich sehr starke Beruhigungsmittel(Tavor,Diaz.) bekam, da ich unter sehr starken Ängsten litt und die Wohnung nicht verlies,...also bat ich meinen damaligen Freund mir etwas Geld vom Konto abzuheben und mir die Kontoauszüge mitzubringen,.... Er brachte mir auch meine 30€ mit die ich haben wollte,... aber meinte der Auszugsautomat hätte nicht funktioniert ,er probiert es am nächsten Tag nochmal,.. und so vergass ich das er die karte hatte und er räumte mir das Konto leer,...alles was drauf war,....
Ich hätte im normalen zustand nie und nimmer jemanden meine pin anvertraut,das habe ich nur als vertrauen zu ihm gemacht da ich auch schon 3 jahre mit ihm zusammen war.
Nun ja,... dem Jugendamt ist es dann auch erst nach ein paar wochen aufgefallen,... und riefen mich zu hause an,... und sagten ich sollte das geld bitte zurücküberweisen,...
Als ich das hörte war ich schon erschrocken aber dachte mir nichts dabei,.also rief ich meinen Damaligen freund an und bat ihn das geld zurückzu überweisen,...als er aber extrem agressiv auf das thema reagierte bekamm ich angst und meinte er solle mir meine karte bringen,... was er mit wieder willen am gleichen abend auch tat,....und nach endlosen streiterein mir auch sagte das er das geld abgehoben hatte,... und ich mich am gleichen abend von ihm trennte....
Jedenfalls habe ich es bis jetzt geschafft nach vielen vielen gesprächen und briefen ans Jugendamt,...(da die davon ausgehen das ich ihnen ihr geld braubt habe), das alles erstmal auf eis legen können,..nun fange ich aber bald an wieder Stundenweise zu arbeiten,....
und denke daran wie ich das alles nur zurückzahlen soll,... und das mein Ex so davon kommt?
Was kann ich tun das er auch zahlen muss,... oder ist es doch alles meine Schuld?
Aber ich habe das ja zu diesem zeitpunkt nicht so gesehen da ich unter Ängsten war und es nicht schaffte die wohnung zu verlassen,...
Habt ihr eine Idee wie ich da einigermassen gut davon komme,....
habe sonst nie schulden gehabt,... und nun dies,..das mich immer mehr nächte des grübelns kostet....
Bitte habt einen Rat für mich! Danke
 
C

Constanze

Gast
Schön wäre zu wissen: Wieviel Zeit verstrich zwischen der falschen Überweisung und der Rückforderung des Jugendamtes? Kannst du nachweisen, dass du dich damals in einem Ausnahmezustand befunden hast? Weiß noch jemand, dass dein damaliger Freund das Geld abgehoben hat bzw aufgrund deines Zustandes gewohnheitsmäßig deine Bankgeschäfte erledigte?
 
S

Schulden

Gast
Hallo!
Ja es gibt zu der Zeit Personen die das Mitbekommen haben,...
die Zeit von bis ist glaub ich so 3-4 Wochen bis das Jugendamt das festgestellt hat....
Wieso willst du das wissen,....?
Meinst du das mir da geholfen werden kann?
Naja und zu den medikameten gibt es ja die ärztlichen Unterlagen wie viel ich bekommen habe,... und das ich sie genommen habe,....konnte man auch nicht übersehen ,...wenn man mich gesehen hatt,...
Hoffe das hilft dir weiter,..Danke für dein Hilfe
Lieben Gruss
 
S

Schulden

Gast
Ach ja,.... Teilweise haben es bekannte mitbekommen das er meine Bankkarte hatte,.....aber haben nichts weiter dazu gesagt,...nur habe ich zu dennen auch keinen kontakt mehr da ich mittlerweile mehrmals umgezogen bin,...,....
 
C

Constanze

Gast
Hallo,
tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte, aber es gab leider Ereignisse, die Priorität hatten.
Die Zeitspanne zwischen falscher Überweisung und Rückforderung des Jugendamtes interessierte mich, weil ich daran dachte, ein Mitverschulden des Jugendammtes zu konstruieren, um die Summe etwas zu drücken. Aber dafür ist die Zeitspanne leider zu kurz.
Hier laufen einige Dinge parallel: Du hast gegen die Vertragsbedingungen deiner Bank verstoßen und diene Bankkart incl. PIN einem anderen anvertraut. Dieses Verhalten birgt immer ein Risiko, dass sich hier auch verwirklicht hat. Dein damaliger Freund hingegen hat sich widerrechtlich berreichert und deine damalige Situation und dein Vertrauen ausgenutzt. Zumindest wäre das eine Strafanzeige wert. Aber damit hast du dein Geld nicht zurück. Ein Anspruch aus unerlaubter Handlung verjährt nach dem neuen Schuldrecht nach drei Jahren. Wenn du noch etwas einfordern willst, ist jetzt die letzte Chance. Du hast jetzt zwei Möglichkeiten: Du wendest dich an deinen damaligen Freund, drängst auf einen Termin bei einem Anwalt, vor dem er ein Schuldanerkenntnis abgibt und sich verpflichtet, seine Schuld in Ratenzahlung zurückzuzahlen. Die ganze Summe wirst du wohl nicht zurückbekommen, da du dir eine Mitschuld anrechnen musst, denn die Bankkarte sollte man nie aus der Hand geben. Aber fordern kann man ja erstmal, man muss ihn ja nicht gleich darauf stoßen. Er sollte natürlich die Anwaltskosten bezahlen, ansonsten drohst du mit Strafanzeige. Dass du die erst jetzt stellst, kannst du auf deinen damaligen gesundheitlichen Zustand schieben.
Oder aber: Du gehst zum Amtsgericht und forderst das Geld per Mahnverfahren ein. Formulare dafür gibts im Schreibwarenladen, ein Rechtspfleger hilft dir beim Ausfüllen und beantwortet auch eventuelle Fragen dazu. Legt dein damaliger Freund Widerspruch ein, musst du dir überlegen, ob du eine zivilrechtliche Klage anstrengst. Deshalb fragte ich, ob du beweisen kannt, dass du zu der fraglichen Zeit deine Bankkarte aus den Händen gabst und ob sich dein damaliger gesundheitlicher Zustand noch nachvollziehen lässt. Ohne jeglichen Beweis kann dein Freund leugnen, jemals Geld abgehoben zu haben, deine eigene Aussage dürfte da als Beweis kaum ausreichen.Zu der Forderung des Jugendamtes: Die Summe wirst du nicht auf einmal zurückzahlen müssen, meistens lassen sich Ämter auf Ratenzahlungen ein, und ein Selbstbehalt muss dir ja bleiben.

Ich weise darauf hin, dass diese Auskunft eine anwaltliche Beratung nicht ersetzt, es handelt sich lediglich um einen Vorschlag.
 
E

Eislady_2000

Gast
Hallo!
Danke für deine Hilfe!
Ich glaub dann ist echt das beste wenn ich doch zum rechtsanwalt gehe,...
aber immerhin bin ich jetzt etwas schlauer und es hilft mir besser darüber nachzudenken und die dinge zu ordnen,... für die ich jetzt meine kraft aufwenden muss,...
Wegen der Bank gibt es nicht Videoaufnahmen oder löschen die die abends dann wieder?
Naja ist ja auch schon ne weile her,...aber ich danke dir trotzdem recht herzlich für die Hilfe.
Lieben Gruss rieke
 
C

Constanze

Gast
Die Banken fertigen zwar Foto- oder Videoaufnahmen, aber schon aus datenschutzrechtlichen Gründen können diese Aufnahmen nicht über Jahre hinweg gespeichert werden.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben