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Schulden, aber ich weiß nicht weiter :(

Hallo liebe/r Threadersteller/in

Du kannst nun sowieso nichts mehr gegen deinen Eintrag im Schuldenregister machen. Du giltst nun als de facto Kreditunwürdig. Ich verstehe von Finanzen eine ganze Menge und kann dir sagen in deinem Fall nutzen weder ein Zahlungsplan im Rahmen der Privatinsolvenz, dem die Gläubiger möglicherweise noch zustimmen würden, etwas, noch sonst irgendwelche Aktionen. Die Schulden bei dir sind viel zu hoch!

Das einzige Licht am Ende des Tunnels ist ein geordnetes Abschöpfungsverfahren.

Wenn ich ganz offen sprechen darf dann glaube ich nicht daran dass du selbst mit abgeschlossener Ausbildung über die Dauer des Insolvenzverfahrens in der Lage sein wirst die Schulden je zurückzuzahlen.
Und dass du in eine so auswegslose Situation gekommen bist (da muss man nämlich eine Menge Fehler hintereinander machen) löst bei mir große Sorge aus, dass du das Insolvenzverfahren mit der nötigen Ernsthaftigkeit angehen wirst.

Schöne Grüsse..
Ich wünsche dir eine erfreulichere Zukunft als bisher
 
Hallo liebe/r Threadersteller/in

Du kannst nun sowieso nichts mehr gegen deinen Eintrag im Schuldenregister machen. Du giltst nun als de facto Kreditunwürdig. Ich verstehe von Finanzen eine ganze Menge (hier hilft kein Selbstlob sondern nur Sachkenntnis) und kann dir sagen in deinem Fall nutzen weder ein Zahlungsplan im Rahmen der Privatinsolvenz, dem die Gläubiger möglicherweise noch zustimmen würden, etwas, noch sonst irgendwelche Aktionen. Die Schulden bei dir sind viel zu hoch!

Das einzige Licht am Ende des Tunnels ist ein geordnetes Abschöpfungsverfahren. Wo - in Deutschland???

Wenn ich ganz offen sprechen darf dann glaube ich nicht daran dass du selbst mit abgeschlossener Ausbildung über die Dauer des Insolvenzverfahrens in der Lage sein wirst die Schulden je zurückzuzahlen.
Und dass du in eine so auswegslose Situation gekommen bist (da muss man nämlich eine Menge Fehler hintereinander machen) löst bei mir große Sorge aus, dass du das Insolvenzverfahren mit der nötigen Ernsthaftigkeit angehen wirst.

Schöne Grüsse..
Ich wünsche dir eine erfreulichere Zukunft als bisher

Lieber Gast,
das Abschöpfungsverfahren ist nur in Österreich gültig.

Hier in Deutschland gibt es die Privatinsolvenz.

Und für diese ist der Versuch einer Einigung mit Gläubigern zu erreichen, ggf. auf der Basis eines Zahlungsplans, ein juristisches Erfordernis. Das Gelingen einer Einigung würde eine Privatinsolvenz nicht erforderlich machen. In der Regel gelingt eine Einigung jedoch nicht. Das ist dem Gericht nachzuweisen. Es kommt nur auf den Versuch an!

Das Insolvenzverfahren trägt in der Regel auch nicht dazu bei, dass (alle) Schulden zurückgezahlt werden. Das ist auch nicht erforderlich. Hinsichtlich der von Dir bemängelten Ernsthaftigkeit ist mitzuteilen, dass es in jedem deutschen Verfahren einen Insolvenzverwalter gibt, mit dem man kooperiert, damit alle juristischen Bedingungen für die später angestrebte Restschuldbefreiung erfüllt werden.

LG, Nordrheiner
 
Na ja, wenn es vielleicht nicht anders geht. Ich jedenfalls fühle mich nicht wohl, mir Geld zu borgen und dieses dann nicht zurückzuzahlen.
 
Lieber Gast,
das Abschöpfungsverfahren ist nur in Österreich gültig.

Hier in Deutschland gibt es die Privatinsolvenz.

Und für diese ist der Versuch einer Einigung mit Gläubigern zu erreichen, ggf. auf der Basis eines Zahlungsplans, ein juristisches Erfordernis. Das Gelingen einer Einigung würde eine Privatinsolvenz nicht erforderlich machen. In der Regel gelingt eine Einigung jedoch nicht. Das ist dem Gericht nachzuweisen. Es kommt nur auf den Versuch an!

Das Insolvenzverfahren trägt in der Regel auch nicht dazu bei, dass (alle) Schulden zurückgezahlt werden. Das ist auch nicht erforderlich. Hinsichtlich der von Dir bemängelten Ernsthaftigkeit ist mitzuteilen, dass es in jedem deutschen Verfahren einen Insolvenzverwalter gibt, mit dem man kooperiert, damit alle juristischen Bedingungen für die später angestrebte Restschuldbefreiung erfüllt werden.

LG, Nordrheiner

Ein Zahlungsplan wird nicht Zustande kommen. Da kann man auch gleich zum Wesentlichen kommen wenn man weiss wohin der Weg geht.

Das Abschöpfungsverfahren in Österreich ist mit der Privatinsolvenz in Deutschland mehr oder weniger gleichzusetzen. Es gibt geringe Unterschiede bei der Quote und der Dauer die aber im grossen und ganzen unspektakulär sind.

Dass während der Privatinsolvenz in den allerwenigsten Fällen die Schulden zur Gänze zurückgezahlt werden ist ja bekannt und es wenig Motivation gibt den ganzen Tag bei der Arbeit zu sein und dennoch am Existenzminimum zu leben.

Da absehbar ist dass der Zahlungsplan scheitern wird stehen noch die Möglichkeiten für eine Verkürzung der Dauer auf 3 oder 5 Jahre offen.

"Eine Verkürzung auf 3 Jahre erfolgt, wenn Sie in den ersten 36 Monaten 35% der Forderungen der Gläubiger sowie die Verfahrenskosten tragen."

Das klingt gut aber ist glaube ich unrealistisch da 35% einer Schuldensumme von 16.100 Euro (ausgehend von 46.000) entsprechen. Selbst bei einer Rate von 500 Euro würde es 32,2 Monate dauern diese Summe anzuhäufen.

Da also davon auszugehen ist dass der Schuldner sowieso 6 Jahre in der Privatinsolvenz sein wird kann ich ihm nur den Rat geben sich nicht abzurackern bis er aus dem letzten Loch pfeifft.

Und meine Sachkenntnis in diesem Fall beschränke ich darauf dass ich zumindest weiss was funktionieren kann und was ganz bestimmt nicht funktionieren wird und am Ende ist es das worauf es ankommt.
 
Ein Zahlungsplan wird nicht Zustande kommen. Da kann man auch gleich zum Wesentlichen kommen wenn man weiss wohin der Weg geht.
......
Da absehbar ist dass der Zahlungsplan scheitern wird stehen noch die Möglichkeiten für eine Verkürzung der Dauer auf 3 oder 5 Jahre offen.

Das ist immer noch nicht richtig. Bei Privatinsolvenz in Deutschland ist der Zahlungsplan - als Vorschlag - für die Verhandlung mit den Gläubigern vor Beantragung der Privatinsolvenz wichtig. Man könnte also auch bei einer Schuld von 50.000 € eine Rate von z.B. 100 € monatlich bis zum Lebensende vorschlagen. Es ist nicht entscheidend, ob der Zahlungsplan zu 100% zielführend und im Interesse der Gläubiger ist. Für die Eröffnung der Privatinsolvenz reicht es, dass die Verhandlungen mit den Gläubigern nachprüfbar gescheitert sind.

Wie ein evt. Zahlungsplan nach Eröffnung der Privatinsolvenz aussieht und ob es Sinn macht, einen solchen aufzustellen, ist ein ganz anderes Thema.
 
Als Alternative bleibt nur der Offenbarungseid "OE". Dieser wiederholt sich alle 3 Jahre und ist von der Prozedur her unangenehmer, denn Dein Konto wird erstmal gepfändet.

LG, Nordrheiner[/QUOTE]

Sie kann ihr Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, dann wird es auch nicht gepfändet.
 
Wird trotzdem ab einem gewissen Betrag (~1070 Euro) gepfändet. Bei einem Nicht-P-Konto kommt alles runter

Es ist korrekt daß alles was über dem Pfändungsfreibetrag liegt auch gepfãndet wird.
Das Maßgebliche bei einem P-Konto ist aber, daß es nicht gesperrt wird.
Hat man mehr als diesen Freibetrag drauf,oder geht mehr ein als dieser,wird zwar gepfãndet, doch kann man daß Konto dennoch weiter nutzen.
 
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