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Schufa Eintrag komplett löschen ???

Hi,

gibt es eigentlich die Möglichkeit, ALLE Einträge bei der Schufa zu löschen, also quasi die Akte einfach so wie sie ist "zu vernichten" (vgl. Reißwolf für Papier). Wäre es also möglich, dass die Schufa nicht einmal mehr meine Adresse kennt?

Was wären die Konsequenzen daraus? Würden meine Konten und Handy-Verträge gekündigt? Wäre das quasi ein Vertragsbruch mit diesen Dienstleistern, die sie ihrerseits zu einer Auflösung meines Vertrags berechtigt?

Oder könnte ich auch einfach nur bestimmte Merkmale löschen lassen, so dass z.B. nicht mehr nachvollziehbar ist, ob ich einmal bei Quelle was bestellt habe oder nicht - unabhängig ob positiver oder negativer Eintrag

(Anmerkung: Ich habe keine negative Einträge in meiner Akte - ich suche nur noch nach der Antwort auf den Titel dieser Diskussion)

Liebe Grüße

Sebastian
 
Hey,

Einträge in der Schufa und Ihre "Verjährung" hängen vom Vorfall ab. Meistens werden diese Eintfäge jedoch nach drei Jahren gelöscht - z.B. aus dem Schuldnerverzeichnis. Du kannst aber, soweit der Beitrag beglichen ist, direkt zur Schufa gehen, und den Eintrag löschen lassen - oder das Alles postalisch regeln.

Ein schöner Link mit wichtigen Infos - mehr als ich dazu sagen kann - ist:

http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/verbraucherrecht/probleme_schufa.html

CU LeTigre
 
LeTigre meinte:
Einträge in der Schufa und Ihre "Verjährung" hängen vom Vorfall ab. Meistens werden diese Eintfäge jedoch nach drei Jahren gelöscht - z.B. aus dem Schuldnerverzeichnis. Du kannst aber, soweit der Beitrag beglichen ist, direkt zur Schufa gehen, und den Eintrag löschen lassen

Hi LeTigre,

danke, die Info hatte ich dem Thread bereits entnehmen können. Ich möchte aber noch einen Schritt weiter gehen und mein Geburtsdatum, meine Anschriften, etc. auch löschen lassen. Einfach meine Akte KOMPLETT vernichten. Also rein nach Datenschutzgesetz sollte dies ja eigentlich möglich sein. Oder?! Frage ist aber auch nach den Konsequenzen, wenn ich für die Schufa überhaupt nicht mehr existiere?
 
Ich habe vor Jahren mal einen Versuch gemacht: Meinen Postboten "instruiert" das auch Schreiben unter einem bestimmten Namen ( also nicht meinem eigenen! ) in meinen Briefkasten sollen. Ich hatte meine beiden Vornamen ( also nicht den Familiennamen ) bei ihm angegeben. Dann habe ich anschließend bei der zuständigen Schufa eine Selbstauskunft eingeholt - schriftlich und damals für 15 Mark -. Und tatsächlich kam ein paar Tage später die schriftliche Schufa-Auskunft - natürlich ohne Einträge!
Das geht also ohne weiteres. Aber, daß ALLE Daten gelöscht werden könnten, kann ich mir nicht vorstellen, weil die Schufa ja Verträge dahingehend mit Ihren Kunden ( Banken und Kreditgeber ) hat.
 
Sicherlich kann man seinen Datensatz bei der Schufa komplett sperren lassen. Die Folge wird aber auch nicht lange auf sich warten lassen: Verlust des Girokontos, Verlust der Kreditkarten sofern vorhanden, kein neuer Telefonanschluss bei Umzug, keine neue Wohnung, da viele Vermieter mittlerweile die Schufa abfragen, Kündigung des Ratenkredites für das Auto => kurz, Verlust der Fähigkeit am allgemeinen, "normalen" wirtschaftlichen Leben teilzuhaben...

Ob es das wert ist?!

@Mikenull: Ich vermute eher, dass das dazu geführt hat, dass du quasi für die Schufa dein eigener Zwilling mit blitzblanker Weste geworden bist. Eine neue Person ohne Einträge sozusagen.

LG Raupe
 
Raupe: Nicht eigener Zwilling, sondern natürlich eine neu entstandene Person. Rund wird sie Sache aber erst dadurch, daß ich auf diese neue Person auch ein Girokonto habe - ich verrate aber nicht wie ich es gemacht habe......
Im Prinzip wird es nur eine einzige Möglichkeit geben, wie man Schufa-sauber bleiben kann. Nämlich nirgends und niemals die Schufa-Klausel zu unterschreiben.
 
Ich habe ein schufa antrag wegen ein handyrechnung von ca. 417 euro.
Die rechnung war vor kurz beim amtsgericht und muss deshalb die handyrechnung von 350 euro + gerichtskosten (ca. 472 euro) bezahlen. Alles ist in zwischen bezahlt und habe von E-plus ein bestatigung bekommen dass die in december die eintrag als erledigt vermerkt haben. Ich habe die Schufa wegen die faschen daten (schufa eintrag von 417 euro weil nur 350 euro bezahlt werden muss) ein brief gefaxt um die eintrag zu loschen. Jetzt bekommen ich vom Schufa ein brief das Versaumnisurteil zu Grunde liegt und diese nicht Ausgeglichen ist. Deshalb kann die Schufa die Loschung nicht ausfuhren.
Aber alle kosten inkl. zinsen und geburen habe ich bezahlt. Ist dies jetzt ein titulierte forderung? Und kann ich diese forderung oder eintrag dann direkt loschen lassen?

grussen, Raydweep
 
Hallo Raydweep,

da du offenbar ein Versäumnisurteil gegen dich hast, ist der Eintrag korrekt. Ein VU ist ein Titel, ähnlich wie der Vollstreckungsbescheid. Eine Löschung des Eintrags erfolgt drei Jahre, nachdem du die Forderung beglichen hast. Vorher nicht, es sei denn, E-Plus löscht es. Aber die Löschung bitte nicht mit der "erledigt"-Meldung verwechseln, das ist etwas Anderes.

LG Raupe
 
Hallo Raupe,

Aber E-plus hat gemeldet das die VU nicht ausgeglichen ist.
Stimmt aber nicht weil die handyrechnung direkt bezahlt wurden ist und die kostenberechnung (zinsen u.s.w.) direkt nach eingang der zustellung.
E-plus hat die eintrag per 23 dezember als erledigt umstellen lassen (habe brief bekommen) nachdem die handyrechnung bezahlt worden ist. In Januar habe ich die kostenberechnung bezahlt zum Inkassofirma von E-plus weil ich erst dann die brief von das Amtsgericht bekommen habe. Jetzt, 23 Februar, habe ich ein brief bekommen von die Schufa das es nicht erledigt ist weil die VU nicht ausgeglichen ist. Ist ja nicht richtig oder? Ist ein titulierte forderung aber nicht moglich zo loschen mit hilfes des Amtgericht? Ich glaube habe es gelesen in diese Forum.

Gr. raydweep
 

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