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Gast
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hallo,
also wenn ich die bestätigung des gläubigers habe ebenso wie die bestätigung des amtsgerichtes, dass alle forderungen bezahlt worden sind, kann ich es zur schufa schicken und die löschen den eintrag?
geht das per post oder macht man dies persönlich?
mfg
also wenn ich die bestätigung des gläubigers habe ebenso wie die bestätigung des amtsgerichtes, dass alle forderungen bezahlt worden sind, kann ich es zur schufa schicken und die löschen den eintrag?
geht das per post oder macht man dies persönlich?
mfg