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Schlägerei mit Arbeitskollegen

  • Starter*in Starter*in Loewe8989
  • Datum Start Datum Start
Ein Beispiel: Der Täter schlägt sein Opfer mit der Faust ins Gesicht. wie du.
Er hat das Opfer dadurch verletzt, er wurde von ihm vorher nur angegriffen mit einer Tasche, also liegt keine Notwehr vor [...]
Laut Eingangspost hat der TE erst um sich geschlagen, nachdem das Pärchen mit einem Messer/Glasscherbe in sein Gesicht und seinen Hals geschnitten hat UND er noch erfolglos versucht hat, die Hiebe mit den Händen zu blockieren, worauf der Angreifer jedoch nicht abließ! Also wenn DAS keine Notwehr ist, weiß ich auch nicht. 😕
Die hätten auch ein Auge oder die Halsschlagader treffen können.
Wie man diese u. U. lebensbedrohliche Gewalt als irgendwie gerechtfertigt betrachten kann ist mir schleierhaft, Bergere.S.

Und ich käme nicht so leicht auf den Gedanken, dass jemand, der komisch mitten auf der Straße hockt, gerade am Kacken ist. Oder kommt das in manchen Gegenden häufiger vor? Rechnet manch einer hier wirklich mit sowas, dass er das nachts im Dunkeln von weitem erkennt?? Mit Sicherheit hat die Frau sich für ihr widerwärtiges Vorhaben nicht direkt in den strahlenden Schein der Straßenlaterne gesetzt.

TE, vielleicht solltest du dir wirklich einen Anwalt suchen, der motivierter bei der Sache ist. Juristischen Sachverstand hab ich nicht und auch keinen Rat, aber die Story ist wirklich bitter. Ich hoffe, es wird doch noch publik, dass du nicht völlig "grundlos" auf die beiden losgegangen bist und dass die Schnittwunden nicht vom Himmel gefallen sind. Ich schätze, davon wird abhängen, ob dein Ruf noch zu retten ist.
 
Sehe ich genauso. Das war schon beim Lesen des Eingangsposts mein erster Gedanke: Wieso zur Hölle hat der TE sich nicht zurückgezogen, nachdem ihm die Situation bewusst war?

Und es passieren (gerade auch ihm Rahmen solcher Verantsaltungen) genug Belästigungen und Übergriffe. Dass die Frau da Angst bekommen hat und sich den TE vom Hals halten wollte, ist für mich verständlich. Da greift man im Affekt auch mal zu solchen Mitteln. Meine Handtasche hätte er wohl auch im Gesicht gehabt, wenn er, während ich da halb entblößt bin, einfach so nah an mich rankommt. Der Freund wollte seine Freundin auch nur schützen, weil er wohl ebenso eine Bedrohung in der Situation gesehen hat und das weitere Verhalten des TE's hat nur noch mehr dazu beigetragen das so zu sehen.
Er hätte sich schon bei der ersten Abweisung der Frau (und die war ja nun deutlich) vom Acker machen sollen. Er ist echt nicht unschuldig an der Eskalation und daran, dass er nun eine Anzeige am Hals hat.
Und ja, er muss ja echt schon verdammt nah ran gegangen sein, wenn er mal eben so die Handtasche abbekommen konnte. Also ich bin in der Lage auch von weiter weg zu deuten, ob da jemand pinkelt o.Ä., auch im nachts. Wie gesagt, da würde ich mich auch bedrängt fühlen, wenn es jemand für nötig hält mir dabei so dicht auf die Pelle zu rücken. Da muss man sich eigentlich echt nicht wundern, wenn man eine gelallt bekommt...

Nichts rechtfertigt in diesem Fall den Einsatz einer Waffe.
Wenn mir jemand zu nahe kommt, aufdringlich ist und mich, wenn auch, schubst, kann ich nicht einfach eine Glasscherbe ziehen und sie ihm durchs Gesicht ziehen. Egal, wie hartnäckig er auch war.

Was den Nasenbruch angeht, da kommt es stark auf die Reihenfolge an.
Wenn er nach der Glasattacke losgeschlagen hat um sich zu schützen, dann war das berechtigte Notwehr.
Ich selbst würde auch in Panik verfallen, wenn mich jemand plötzlich versucht, abzustechen.

Wie auch immer, Streitereien bringen hier nichts, das ist Sache für die Ermittlungen und für den Anwalt.
Nur würde ich auf jedenfall den Anwalt wechseln, denn es kann unmöglich sein, dass er aus diesem Prozess als Alleinschuldiger hervorgeht.

Und ja, in diesem Fall hat er gegen jegliche falsche Anschuldigungen das Recht auf Schandensersatz. Wenn ihm Dinge unterstellt werden, die nicht stimmen, wie beispielsweise, dass er von sich aus auf die Frau gezielt eingeschlagen hätte, dann ist das eine schwere falsche Anschuldigung.
Es macht wohl einen großen Unterschied ob ich jemanden von mir aus angreife oder ob ich in Panik aus Notwehr mehr oder weniger versehentlich Verletzungen beim Gegenüber verursache.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wechsel mal den Anwalt!
Da eine Notwehr zu vertreten ist nicht schwer....immerhin hatte sie eine Waffe (223a StGB) und du nur Fäuste (normaler 223)

Das ist ein riesenunterschied u d die Lage steht sogar gut für dich. Mach sofort eine gegenanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung mit einem abgebrochenen Glas!
Soll sie halt nicht auf die strasse pissen wenn man dann nicht mal komisch gucken darf.
Kopf hoch!
 

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