KleinerPiepmatz
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Laut Eingangspost hat der TE erst um sich geschlagen, nachdem das Pärchen mit einem Messer/Glasscherbe in sein Gesicht und seinen Hals geschnitten hat UND er noch erfolglos versucht hat, die Hiebe mit den Händen zu blockieren, worauf der Angreifer jedoch nicht abließ! Also wenn DAS keine Notwehr ist, weiß ich auch nicht. 😕Ein Beispiel: Der Täter schlägt sein Opfer mit der Faust ins Gesicht. wie du.
Er hat das Opfer dadurch verletzt, er wurde von ihm vorher nur angegriffen mit einer Tasche, also liegt keine Notwehr vor [...]
Die hätten auch ein Auge oder die Halsschlagader treffen können.
Wie man diese u. U. lebensbedrohliche Gewalt als irgendwie gerechtfertigt betrachten kann ist mir schleierhaft, Bergere.S.
Und ich käme nicht so leicht auf den Gedanken, dass jemand, der komisch mitten auf der Straße hockt, gerade am Kacken ist. Oder kommt das in manchen Gegenden häufiger vor? Rechnet manch einer hier wirklich mit sowas, dass er das nachts im Dunkeln von weitem erkennt?? Mit Sicherheit hat die Frau sich für ihr widerwärtiges Vorhaben nicht direkt in den strahlenden Schein der Straßenlaterne gesetzt.
TE, vielleicht solltest du dir wirklich einen Anwalt suchen, der motivierter bei der Sache ist. Juristischen Sachverstand hab ich nicht und auch keinen Rat, aber die Story ist wirklich bitter. Ich hoffe, es wird doch noch publik, dass du nicht völlig "grundlos" auf die beiden losgegangen bist und dass die Schnittwunden nicht vom Himmel gefallen sind. Ich schätze, davon wird abhängen, ob dein Ruf noch zu retten ist.