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Schlägerei mit Arbeitskollegen

  • Starter*in Starter*in Loewe8989
  • Datum Start Datum Start
saß mitten auf der Straße eine Frau
Da kann ja auch jemand ein Problem haben - Aspekt unterlassene Hilfeleistung - so kann man das auch sehen.

Das die Situation dann so eskaliert ist da würde ich sagen: danke Kollege Alkohol.

Aber ein Aspekt wurde völlig überlesen:
Natürlich schlug der Freund (Arbeitskollege) dann auf mich ein
Dann setzt euch wie zwei vernünftige Menschen zusammen, regelt das über einen Schiedsmann, denn dein Kollege hat auch ein Problem.

Oder sehe ich das falsch?
 
Da kann ja auch jemand ein Problem haben - Aspekt unterlassene Hilfeleistung - so kann man das auch sehen.

In so einem Fall spricht man die Person aus einer gewissen Entfernung an. Er aber ist ihr ganz nahe gekommen, ohne dass sie etwas davon mitbekommen hat (hat er sich angeschlichen?).


Aber ein Aspekt wurde völlig überlesen:

Nein, das wurde nicht überlesen. Er hat statt zurückzuweichen um sich und der Frau ins Gesicht geschlagen (Nasenbeinbruch, Gehirnerschütterung, Jochbein geprellt, Lippe geschwollen) - dann erst hat der Freund zurückgeschlagen.
 
Nein, das wurde nicht überlesen. Er hat statt zurückzuweichen um sich und der Frau ins Gesicht geschlagen (Nasenbeinbruch, Gehirnerschütterung, Jochbein geprellt, Lippe geschwollen) - dann erst hat der Freund zurückgeschlagen.
Da hast Du falsch gelesen. Sie hat mit der Handtasche zugeschlagen, daraufhin hat er sie geschubst. Taucht der Freund auf, schubst auch, Rangelei etc...
gelesen?? Zugeschlagen hat er erst, nachdem er was scharfes durchs Gesicht gezogen bekam.
Gelesen???
Warum wird das mit dem Glas ignoriert? Lest Ihr auch nur das heraus, was Ihr herauslesen wollt?
 
Hallo Loewe,

es wird einen Weg geben, der Dich wieder aus der miesen Situation herausführt. Auch wenn das lange dauern kann.

Wer mitten auf der Straße sein Geschäft verrichtet, muss schon ziemlich durchgeknallt sein. Mein erster Gedanke übrigens: man wollte Dir eine Falle stellen. Plötzliches Auftauchen des Freundes ...!?!

Auch komisch: warum triffst Du ausgerechnet zu Hause auf den oder die Kollegen? Zufall oder ist das so ein kleines Dorf?

Ansonsten sind die Handlungen beider Parteien unter Alkoholeinfluss "verständlich".

Spontan gefällt mir die Reaktion des Anwalts auch nicht. Auch ich habe Zweifel, ob er der Richtige für Deinen Fall ist. Wenn das wirklich ein kleines Kaff ist, wäre es zudem auch sinnvoll, sich einen Anwalt von außerhalb zu nehmen. Ansonsten beugt sich der womöglich ortsansässige Anwalt zu leicht dem Druck seiner "Mitbevölkerung". Diese Gefahr sehe ich bereits bei Örtchen mit ca. 25000 Einwohnern.

Solltest Du es wirklich nicht mehr aushalten und der Prozess geht negativ für Dich aus, wäre ein Ortswechsel vielleicht nicht schlecht. Muss man sich gegebenenfalls überlegen.

Du solltest wohl aufgrund Deiner angeschlagenen Situation noch mehr Beratung einholen. Juristische vielleicht und psychologische. Die Beratung würde ich im Kafffall ebenfalls tendenziell eher aus der benachbarten Großstadt holen.
 
Plötzlich tauchte ihr Freund aus dem nichts auf und schubste mich weiter weg. Darauf hin kam es zu einer Rangelei und ich merkte nurnoch wie ich etwas scharfes durch mein Gesicht geschnitten bekam. Ich versuchte noch die Schnitte abzuwehren, dabwi verletzte ich mich aber nur an der Hand. Aus Panik schlug ich dann um mich, bzw der Frau und dem Mann ins Gesicht 🙁 Natürlich schlug der Freund (Arbeitskollege) dann auf mich ein und ich ging relativ schnell k.o.
Ich habe 4 Schnittwunden im Gesicht zu verzeichnen ( hals und wange mussten genäht werden), eine schnittwunde an der rechten hand (musste ebenfalls genäht werden), sowie HWS - sydrom, schädel geprellt.
Und was ist Dein Kommentar dazu, Bergere.S ?
 
Nun, da Alkohol im Spiel war, ( wie viel Promille, trinkst du regelmäßig), hast du schlechte Karten.

Wenn jemand auf die Straße kackt sehe ich das , das er keine Hilde braucht, lass Ich ihn kacken.
Und die sind zu zweit, wenn sie sich nur wehren wollten, wieso mit Scherben ?
Hattest du eine Waffe, wenn nein, geht was zu machen über die Verhältnismäßigkeit der Mittel , Notwehr:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Damit wird deutlich, dass Sie Notwehr nicht nur ausüben dürfen, um sich selbst zu verteidigen, sondern Sie in Notwehr auch einer anderen Person helfend beispringen dürfen, die gerade angegriffen wird (man nennt dies dann Nothilfe).
Wenn Sie angegriffen werden, dürfen Sie sich notfalls auch mit Waffengewalt gegen den Angreifer zur Wehr setzen, wenn dies das mildeste Ihnen zur Verfügung stehende Mittel ist.
Haben Sie in Notwehr den Angreifer verletzt oder gar getötet, wird die Polizei auch ein Ermittlungsverfahren gegen Sie einleiten.
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/notwehr-oder-nothilfe/
 
Der Abend verlief feucht/fröhlich und alles schien gut zu laufen. Als ich dann gegen ~1 Uhr ziemlich betrunken nach Hause wankte, saß mitten auf der Straße eine Frau die dort wohl ihr Geschäft verrichtete ( wie ich erst hinterher erfahren habe). Doof wie ich bin, bin ich also zu ihr hin um zu schauen warum da jmd. mitten auf der Strasse sitzt. Sie fühlte sich dann wohl angegriffen und schlug mich direkt mit ihrer Handtasche ins Gesicht worauf ich sie von mir wegschubste.

Wie besoffen warst du das du nicht mehr unterscheiden konntest ob da jemand " nur " auf die Straße scheißt oder Hilfe braucht.
Überdenke deinen Alkoholkonsum, das wird schnell zu mehr Problemen führen:
Da zählst nicht ob du dich für den guten hältst....
Ein Beispiel: Der Täter schlägt sein Opfer mit der Faust ins Gesicht. wie du.
Er hat das Opfer dadurch verletzt, er wurde von ihm vorher nur angegriffen mit einer Tasche, also liegt keine Notwehr vor und er war weder geistig behindert noch vollkommen betrunken, also handelte er schuldhaft.
Dazu dürfen keine Rechtfertigungsgründe vorliegen – und der Täter muss „schuldhaft“ gehandelt haben.
1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
Um sich strafbar zu machen, muss der Täter die im Gesetz beschriebene Handlung vornehmen oder unterlassen.
Schuld im strafrechtlichen Sinne bedeutet, dass die Tat dem Täter persönlich nach seiner Einsichtsfähigkeit vorgeworfen werden kann.
Der Täter trägt immer dann die Verantwortung für sein normwidriges Verhalten (Verhalten, durch das er gegen Gesetze verstößt), wenn er sich auch anders hätte entscheiden können.
Der Täter muss also sowohl über eine Einsichts- als auch über eine Steuerungsfähigkeit verfügen.
Das Gesetz kennt mehrere Fälle, wann die Schuldfähigkeit entfallen oder eingeschränkt sein kann:
"Krankhafte seelische Störung“
"Tiefgreifende Bewußtseinsstörung“
"Schwachsinn oder andere seelische Abartigkeit“
"Alkohol- und Drogenrausch":
Schuldunfähigkeit gem. § 20 StGB kann ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 3,0 Promille aufwärts angenommen werden.
Es kommt dabei immer auf die Umstände des Einzelfalls an, so wird z.B. regelmäßiger erheblicher Alkoholkonsum eines Täters eher dazu führen, dass von höheren Werten bis zum Erreichen eines Zustands der Schuldunfähigkeit ausgegangen werden muss.
https://www.spirituosenland.de/welche-physiologischen-auswirkungen-hat-alkohol-alkoholismus
 
Ich würde mir an deiner Stelle einen Anwalt nehmen. Ich denke, das übersteigt auch die Kompetenzen des Forums hier.
 
Er hat doch einen, bloß taugt der offenbar nicht viel, wenn er überhaupt nicht auf die Sache mit der Glasscherbe eingeht. Wer auf Geschubse und Rangelei gleich mit einer scharfen Waffe reagiert, sollte in einem Verfahren völlig zu Recht die schlechteren Karten haben.
 

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