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Scheidung / Selbe Wohnung

ZweiMann

Mitglied
Guten Tag,
Ich lebe derzeit mit meiner Frau zusammen und Sie geht arbeiten und ich beziehe Harz4 bzw bekomme nur die Miete vom Amt bezahlt.
Ich würde mich je doch gerne von meiner Frau scheiden lassen und finde aber derzeit keine Wohnung so bin ich gezwungen in der noch ehelichen Wohnung zu bleiben bis ich was finde.
Je doch muss man ja alles trennen damit das als Trennungsjahr gilt.
Wie kann ich das Amt Überzeugen mir das komplette Geld zu geben was mir zusteht?
Meine noch Frau verdient derzeit knapp 1000€.
 

Portion Control

Urgestein
Hallo,
"getrennt von Tisch und Bett", ist es auch möglich in der gemeinsamen Wohnung eine Trennung zu vollziehen. Das wird auch als Trennungsjahr hinsichtlich einer Scheidung anerkannt.

Ob das für das Amt ein geläufiger Zustand ist und man diesen nur mitteilen muss, oder etwas offizielles benötigt, ist eine gute Frage. Die Einverständnis zur Trennung sollte wohl von dir und deiner Frau per Unterschrift bekräftigt werden können. Bei Einseitigkeit wird kein Amt das akzeptieren.
Möglich wäre, einen Scheidungsanwalt zu beauftragen der ein entsprechendes Schreiben an das Amt verfasst. Dieser sollte den Zeitpunkt darin mitteilen, ab wann das Trennungsjahr eingeläutet wurde.
Da du H4 beziehst besteht die Möglichkeit, über das Amt einen Beratungsschein (€10) zu erhalten, welchen du dann für das einsetzen eines Anwalts gebrauchen kannst.

Hoffe das hilft im ersten Moment.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Guten Tag,
Ich lebe derzeit mit meiner Frau zusammen (...)
Je doch muss man ja alles trennen damit das als Trennungsjahr gilt.
Zumindest für die Scheidung muss keine separate Wohnung bezogen werden. So steht in § 1567 BGB:
(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.
(2) Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.
"Anwalt24.de" beschreibt das getrennte Wohnen bei Bedürftigkeit so (Zitat):
Der Versuch, das Trennungsjahr in einer gemeinsamen Wohnung zu bewältigen, dürfe dagegen problematisch sein. Hier würde das Jobcenter regelmäßig kaum von einer Auflösung der Bedarfsgemeinschaft ausgehen und die trennungswilligen Eheleute wären genötigt, sozusagen vorab vor dem Sozialgericht ein Verfahren zur Beendigung der Bedarfsgemeinschaft zu führen, um mit Blick auf den Hartz-IV-Bezug – unter Umständen – getrennt behandelt zu werden.
 

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