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Rufbereitschaft

F

Fragernder335

Gast
Hallo,
ich bin mir unsicher, ob dieses Thema hierher passt, ist es doch eher eine arbeitsrechtliche Frage ... aber eventuell kann mir ja jemand weiterhelfen. Ich muss einmal pro Monat eine Rufbereitschaft über mein Diensthandy ableisten. Unsere Kunden können uns darüber 7x24 erreichen. Jetzt stellt sich schon seit längerem die Frage, was ist, wenn ich mal nicht erreichbar bin. Beispiel: Das Handy verliert aus technischen Gründen über Nacht das Signal. Kann ich ja im Schlaf schlecht merken. Was ist nun, wenn gerade zu diesem Zeitpunkt ein Kunde versucht mich zu erreichen? Ein "Fallback" gibt es nicht.

Kann man dafür abgemahnt oder gar gekündigt werden?
 

Schattenwölfin

Aktives Mitglied
Ich würde mal sagen, wenn du regelmäßig Empfangsprobleme hast, solltest du das Problem lösen, sonst macht die Rufbereitschaft keinen Sinn. Wenn es mal zum Ausfall kommen sollte, der von dir unverschuldet ist, könntest du es im Zweifel auch von deinem Telefonanbieter bestätigen lassen, das es zu dem Zeitpunkt in deiner Region kein Netz gab. Wie gesagt, wenn es in deiner Wohnung Glückssache ist, wann, wo und ob du überhaupt Netz hast, dann würde ich mir ne Alternative suchen, also entweder anderes Handynetz oder Festnetz.

Eine Abmahnung wäre sicherlich bei einem einmaligen Ausfall nicht verhältnismäßig, da könntest du sicher dagegen vorgehen. Bei regelmäßigem Ausfall wäre die Sachlage dann wohl eine andere.
 

mitohnealles

Aktives Mitglied
Beispiel: Das Handy verliert aus technischen Gründen über Nacht das Signal. Kann ich ja im Schlaf schlecht merken. Was ist nun, wenn gerade zu diesem Zeitpunkt ein Kunde versucht mich zu erreichen? Ein "Fallback" gibt es nicht.

Kann man dafür abgemahnt oder gar gekündigt werden?
Also, wenn dein AG nicht für Fallback sorgt (er könnte dir/euch Redundanzen, 2 Mobiles unterschiedlicher Anbieter, besser mind. 2 parallele Rufbereitschaften geben) wage ich stark zu behaupten du hast gute Karten, wenn's mal nicht klappt - das musst du halt nur konkret belegen. Eine 24x7 Rufbereitschaft die an einem einzigen Mobile-Tel hängt ist, mit Verlaub, ein schlechter Witz imho - weil in sich nicht konsistent gedacht (Was ist wenn der Netzanbieter nen Outage hat?). Normalerweise hast du da ein Call-Center vorgeschaltet und die dispatchen je nach Dringlichkeit an 3rd Level Support (dich). Würde ich mir nicht so die Birne machen an deiner Stelle wenn dein AG unfähig ist das so zu organisieren, dass es keinen SPF (single point of failure) gibbet.
 

mitohnealles

Aktives Mitglied
Was soll der Arbeitgeber machen?
Na ganz klar auf die Sorgen des TE eingehen, also sprich: kein Empfang -> Lösungsangebot (anderes Netz, 2tes mobile, whatever) oder ihm/ihr die Angst nehmen vor Abmahnung falls doch mal nicht erreichbar ("höhere Gewalt"). Ich meine das nicht arrogant, mir ist vollkommen klar, dass man als Arbeitnehmer oft alles zu versuchen bereit ist um den Job / das Einkommen zu halten, aber ich denke Rufbereitschaft ist ein spezieller Fall, der das Leben eines Arbeitnehmers auch noch mal ganz anders berührt (sofern man kein Chirurg ist), sprich: wo durchaus etwas weniger Demut angebracht ist.
 

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