Dalmatiner
Sehr aktives Mitglied
Falls du noch mitliest: es ist genau so, wie @Poros sagt. Für das JC ist der Trennungsunterhalt Einkommen, egal wie dieses Einkommen erzielt wurde.
Aber erstmal musst du den Trennungsunterhalt ja bekommen. Und das teilst du dem JC dann mit, und sie können einen Erstattungsanspruch geltend machen. Darüber bekommst du einen Bescheid, und den kannst du innerhalb der Widerspruchsfrist nachprüfen.
Aber erstmal musst du den Trennungsunterhalt ja bekommen. Und das teilst du dem JC dann mit, und sie können einen Erstattungsanspruch geltend machen. Darüber bekommst du einen Bescheid, und den kannst du innerhalb der Widerspruchsfrist nachprüfen.