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  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Rückforderung Trennungsunterhalt

Falls du noch mitliest: es ist genau so, wie @Poros sagt. Für das JC ist der Trennungsunterhalt Einkommen, egal wie dieses Einkommen erzielt wurde.

Aber erstmal musst du den Trennungsunterhalt ja bekommen. Und das teilst du dem JC dann mit, und sie können einen Erstattungsanspruch geltend machen. Darüber bekommst du einen Bescheid, und den kannst du innerhalb der Widerspruchsfrist nachprüfen.
 

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Du bist keinem Raum beigetreten.

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