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Rückforderung Trennungsunterhalt

buhuu

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe ich hab den richtigen Bereich gefunden.
Kurz zu mir: Ich bin 44, habe einen 19jährigen Sohn, eine 21jährige Tochter (lebt schon länger woanders) und bin im April 2025 von meinem gewalttätigen Ehemann abgehaun (mit Sohn natürlich 😉). Mein Nochehemann ist NICHT der Vater meiner Kinder! Wir leben alle in Bayern.

In der Ehe war ich durchgehend Hausfrau. Nun beziehe ich seit der Trennung Bürgergeld, da mein Ex den Unterhalt verweigert. Mittlerweile gibt es dazu einen Gerichtsbeschluss, die vollstreckbare Ausfertigung lässt jedoch auf sich warten 🙄

Das Jobcenter hat meiner Anwältin nun mitgeteilt wieviel sie von mir von dem rückständigen Unterhalt fordern, sofern dieser beigetrieben werden kann.
Das überraschende: In dem Schreiben steht wörtlich drin, dass es sich um die Beträge handelt die für mich bezahlt wurden. Die aufgelisteten Beträge entsprechen aber dem was für die ganze BG (also meinen Sohn in Ausbildung UND mich) bezahlt wurden. Auf Nachfrage hieß es, dass das so richtig sei, da es mein Sohn wäre.
Ja, aber nur ich hab einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinem Ex und die für mich gezahlten Beträge sind eben nur 2/3 der gezahlten Summen.

Ist es denn richtig, dass das Jobcenter von MEINEM Trennungsunterhalt auch die Beträge von meinem Sohn einfordern darf?

Wenn ja, dann kämpfe ich seit über einem Jahr nur fürs Jobcenter und für mich ergibt es einfach keinen Sinn, dass es dann heißt, die für mich gezahlten Beträge wenn damit doch die Gesamtbeträge der BG gemeint sind?!

Ich hoff, ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt. Bin gerade ziemlich durcheinander, da meine Anwältin sich selbst damit nicht auskennt 🙄

Vielen Dank fürs lesen

Grüße Susi
 
Das Jobcenter hat meiner Anwältin nun mitgeteilt wieviel sie von mir von dem rückständigen Unterhalt fordern, sofern dieser eingetrieben werden kann.
Da kann doch nur vom Amt eingezogen werden, was auch tatsächlich vom Unterhaltsschuldner realisiert wird.

Weiterhin frage ich mich was die Anwältin hauptberuflich macht wenn sie mit diesen relativ einfachen Fragen des Ersatzanspruches nach SGB überfordert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mittlerweile gibt es dazu einen Gerichtsbeschluss, die vollstreckbare Ausfertigung lässt jedoch auf sich warten
Das kann deine Anwältin doch dem JC mitteilen. Noch sind ja keine Unterhalts-Gelder geflossen. Der Trennungsunterhalt geht dann komplett an das JC über.
Die aufgelisteten Beträge entsprechen aber dem was für die ganze BG (also meinen Sohn in Ausbildung UND mich) bezahlt wurden. Auf Nachfrage hieß es, dass das so richtig sei, da es mein Sohn wäre.
Ja, aber nur ich hab einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinem Ex und die für mich gezahlten Beträge sind eben nur 2/3 der gezahlten Summen.

Ihr bildet eine BG, dein Sohn hat als Azubi Einkommen, wie das berechnet wurde, kann hier niemand wissen. Trennungsunterhalt ist Einkommen, das wird mit eurer BG verrechnet.

Alles ohne Garantie, denn deine Anwältin sollte sich auskennen, wenn sie dich rechtskonform vertreten will.
 
Das muss die Anwältin beantworten, die hoffentlich spezialisiert ist auf das Sozialrecht.
Hier sind Beratungen in rechtlicher Hinsicht nicht gestattet, weil es keine Anwälte hier sind.
Es gibt aber, idR, bei den Gerichten eine kostenlose Rechtsberatung, die kann man sich mit allen Unterlagen und Fragen durchaus als Zweitmeinung einholen.
Dazu einfach beim zuständigen Amtsgericht anrufen und fragen.
 
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe ich hab den richtigen Bereich gefunden.
Kurz zu mir: Ich bin 44, habe einen 19jährigen Sohn, eine 21jährige Tochter (lebt schon länger woanders) und bin im April 2025 von meinem gewalttätigen Ehemann abgehaun (mit Sohn natürlich 😉). Mein Nochehemann ist NICHT der Vater meiner Kinder! Wir leben alle in Bayern.

In der Ehe war ich durchgehend Hausfrau. Nun beziehe ich seit der Trennung Bürgergeld, da mein Ex den Unterhalt verweigert. Mittlerweile gibt es dazu einen Gerichtsbeschluss, die vollstreckbare Ausfertigung lässt jedoch auf sich warten 🙄

Das Jobcenter hat meiner Anwältin nun mitgeteilt wieviel sie von mir von dem rückständigen Unterhalt fordern, sofern dieser beigetrieben werden kann.
Das überraschende: In dem Schreiben steht wörtlich drin, dass es sich um die Beträge handelt die für mich bezahlt wurden. Die aufgelisteten Beträge entsprechen aber dem was für die ganze BG (also meinen Sohn in Ausbildung UND mich) bezahlt wurden. Auf Nachfrage hieß es, dass das so richtig sei, da es mein Sohn wäre.
Ja, aber nur ich hab einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinem Ex und die für mich gezahlten Beträge sind eben nur 2/3 der gezahlten Summen.

Ist es denn richtig, dass das Jobcenter von MEINEM Trennungsunterhalt auch die Beträge von meinem Sohn einfordern darf?

Wenn ja, dann kämpfe ich seit über einem Jahr nur fürs Jobcenter und für mich ergibt es einfach keinen Sinn, dass es dann heißt, die für mich gezahlten Beträge wenn damit doch die Gesamtbeträge der BG gemeint sind?!

Ich hoff, ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt. Bin gerade ziemlich durcheinander, da meine Anwältin sich selbst damit nicht auskennt 🙄

Vielen Dank fürs lesen

Grüße Susi
Nimm Dir unbedingt einen Rechtsanwalt für Sozialrecht in dieser Angelegenheit.
 
Ist es denn richtig, dass das Jobcenter von MEINEM Trennungsunterhalt auch die Beträge von meinem Sohn einfordern darf?
Bei dem Trennungsunterhalt handelt es sich um dein Einkommen (wenn er den fließt) und dein Einkommen wird auch bei deinem Sohn angerechnet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 9 Absatz 2 Satz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Zitat: "Bei unverheirateten Kindern, die mit ... einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können, sind auch das Einkommen und Vermögen ... des Elternteils ... zu berücksichtigen."
 
Bin gerade ziemlich durcheinander, da meine Anwältin sich selbst damit nicht auskennt 🙄
Ohne die ganzen Unterlagen und Kenntnisse über die Bestimmungen vom Amt ist das von außen schwer nachvollziehbar.
Auf was ist deine Anwältin denn spezialisiert?
Vielleicht kannst du dir die Sachlage nochmal vom Amt detailliert erklären lassen? Beratungsstellen für misshandelte Ehefrauen könnten auch eine Anlaufstelle sein.
 
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Das Jobcenter hat meiner Anwältin nun mitgeteilt wieviel sie von mir von dem rückständigen Unterhalt fordern, sofern dieser beigetrieben werden kann.
Das überraschende: In dem Schreiben steht wörtlich drin, dass es sich um die Beträge handelt die für mich bezahlt wurden. Die aufgelisteten Beträge entsprechen aber dem was für die ganze BG (also meinen Sohn in Ausbildung UND mich) bezahlt wurden. Auf Nachfrage hieß es, dass das so richtig sei, da es mein Sohn wäre.
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Vielen Dank fürs lesen

Grüße Susi
Ich würde mir an deiner Stelle vom Jobcenter ganz genau aufschlüsseln lassen, wie sie auf die Summe kommen. Dass dein Trennungsunterhalt innerhalb der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt wird, ist das eine. Aber wenn im Schreiben ausdrücklich von den „für dich gezahlten Beträgen“ die Rede ist und dann die Leistungen für die gesamte BG aufgeführt werden, finde ich es verständlich, dass du nachfragst. Gerade weil dein Ex gegenüber deinem Sohn ja gar nicht unterhaltspflichtig ist, wirkt die Formulierung zumindest missverständlich. Ich würde deshalb auf einer nachvollziehbaren Berechnung bestehen und mir erklären lassen, welche Rechtsgrundlage sie für ihre Forderung heranziehen. Falls deine Anwältin damit tatsächlich nicht vertraut ist, wäre eine Zweitmeinung von jemandem mit Schwerpunkt Sozialrecht wahrscheinlich sinnvoll.
 
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