buhuu
Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe ich hab den richtigen Bereich gefunden.
Kurz zu mir: Ich bin 44, habe einen 19jährigen Sohn, eine 21jährige Tochter (lebt schon länger woanders) und bin im April 2025 von meinem gewalttätigen Ehemann abgehaun (mit Sohn natürlich 😉). Mein Nochehemann ist NICHT der Vater meiner Kinder! Wir leben alle in Bayern.
In der Ehe war ich durchgehend Hausfrau. Nun beziehe ich seit der Trennung Bürgergeld, da mein Ex den Unterhalt verweigert. Mittlerweile gibt es dazu einen Gerichtsbeschluss, die vollstreckbare Ausfertigung lässt jedoch auf sich warten 🙄
Das Jobcenter hat meiner Anwältin nun mitgeteilt wieviel sie von mir von dem rückständigen Unterhalt fordern, sofern dieser beigetrieben werden kann.
Das überraschende: In dem Schreiben steht wörtlich drin, dass es sich um die Beträge handelt die für mich bezahlt wurden. Die aufgelisteten Beträge entsprechen aber dem was für die ganze BG (also meinen Sohn in Ausbildung UND mich) bezahlt wurden. Auf Nachfrage hieß es, dass das so richtig sei, da es mein Sohn wäre.
Ja, aber nur ich hab einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinem Ex und die für mich gezahlten Beträge sind eben nur 2/3 der gezahlten Summen.
Ist es denn richtig, dass das Jobcenter von MEINEM Trennungsunterhalt auch die Beträge von meinem Sohn einfordern darf?
Wenn ja, dann kämpfe ich seit über einem Jahr nur fürs Jobcenter und für mich ergibt es einfach keinen Sinn, dass es dann heißt, die für mich gezahlten Beträge wenn damit doch die Gesamtbeträge der BG gemeint sind?!
Ich hoff, ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt. Bin gerade ziemlich durcheinander, da meine Anwältin sich selbst damit nicht auskennt 🙄
Vielen Dank fürs lesen
Grüße Susi
ich bin neu hier und hoffe ich hab den richtigen Bereich gefunden.
Kurz zu mir: Ich bin 44, habe einen 19jährigen Sohn, eine 21jährige Tochter (lebt schon länger woanders) und bin im April 2025 von meinem gewalttätigen Ehemann abgehaun (mit Sohn natürlich 😉). Mein Nochehemann ist NICHT der Vater meiner Kinder! Wir leben alle in Bayern.
In der Ehe war ich durchgehend Hausfrau. Nun beziehe ich seit der Trennung Bürgergeld, da mein Ex den Unterhalt verweigert. Mittlerweile gibt es dazu einen Gerichtsbeschluss, die vollstreckbare Ausfertigung lässt jedoch auf sich warten 🙄
Das Jobcenter hat meiner Anwältin nun mitgeteilt wieviel sie von mir von dem rückständigen Unterhalt fordern, sofern dieser beigetrieben werden kann.
Das überraschende: In dem Schreiben steht wörtlich drin, dass es sich um die Beträge handelt die für mich bezahlt wurden. Die aufgelisteten Beträge entsprechen aber dem was für die ganze BG (also meinen Sohn in Ausbildung UND mich) bezahlt wurden. Auf Nachfrage hieß es, dass das so richtig sei, da es mein Sohn wäre.
Ja, aber nur ich hab einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinem Ex und die für mich gezahlten Beträge sind eben nur 2/3 der gezahlten Summen.
Ist es denn richtig, dass das Jobcenter von MEINEM Trennungsunterhalt auch die Beträge von meinem Sohn einfordern darf?
Wenn ja, dann kämpfe ich seit über einem Jahr nur fürs Jobcenter und für mich ergibt es einfach keinen Sinn, dass es dann heißt, die für mich gezahlten Beträge wenn damit doch die Gesamtbeträge der BG gemeint sind?!
Ich hoff, ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt. Bin gerade ziemlich durcheinander, da meine Anwältin sich selbst damit nicht auskennt 🙄
Vielen Dank fürs lesen
Grüße Susi