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Rohr Bruch, Sachen alle komplett hin, miete

Piepel

Aktives Mitglied
Weil er für den Schaden verantwortlich ist.
Man lese sich einmal durch die eingegebenen Links.
Im link "Mietwohnung - wer haftet" steht allerdings:
"Der Vermieter haftet für Wasserschäden in der Mietwohnung, wenn ihm die Ursache für den Wasserschaden beim Abschluss des Mietvertrags bekannt war oder wenn er den Wasserschaden durch einen Umstand zu vertreten hat, so etwa bei einem Rohrbruch aus Nachlässigkeit."

Nachlässigkeit wäre, etwas nahe liegendes zu unterlassen, zum Beispiel einen Frostschaden zu riskieren.
Druckprüfungen bringen es auch nicht, weil bei noch mehr Druck die schwächsten Bauteile platzen würden, diesmal aber auf Kosten des Installateurs.

Was mir noch einfiele wäre, ob es gerade eine Reparatur an einem großen wasserführenden Rohr gab, der Handwerker die Luft raus gelassen hat und bei Wasser den Hahn abrupt zu gedreht hat.
Dann hätte sich eine größere Wassersäule sehr schnell bewegt, wäre noch schneller gestoppt worden, was zu einem enormen Druckanstieg im System geführt hätte.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Der Vermieter haftet für Schäden am Eigentum des Mieters, wenn er diesen Schaden verursacht hat. Ob er dafür eine Versicherung hat spielt keine Rolle. Das ist erstmal nichts anderes, als wenn ich versehentlich jemandem die teure Vase kaputt mache. Kann ich auch nicht weggehen und sagen, meine Versicherung deckt nur den Tisch ab, auf dem die Vase stand.

Alles andere hängt dann am Einzelfall. Das Rohr kann undicht sein aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Irgendeiner hat da dran rumgefriemelt, das Wasserwerk hat den Druck erhöht oder das Ganze war von vornherein Pfusch der Baufirma. Wenn die Leitung aber 50 Jahre alt ist z.B. ist klar dass die irgendwann nachgibt oder das Wasser in der Leitung gefroren war usw. Man sollte mit dem Vermieter sprechen und einen Kompromiss suchen.
 
G

Gelöscht 126013

Gast
Wasserschaden


 

natasternchen

Aktives Mitglied
Der Vermieter haftet für Schäden am Eigentum des Mieters, wenn er diesen Schaden verursacht hat. Ob er dafür eine Versicherung hat spielt keine Rolle. Das ist erstmal nichts anderes, als wenn ich versehentlich jemandem die teure Vase kaputt mache. Kann ich auch nicht weggehen und sagen, meine Versicherung deckt nur den Tisch ab, auf dem die Vase stand.

Alles andere hängt dann am Einzelfall. Das Rohr kann undicht sein aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Irgendeiner hat da dran rumgefriemelt, das Wasserwerk hat den Druck erhöht oder das Ganze war von vornherein Pfusch der Baufirma. Wenn die Leitung aber 50 Jahre alt ist z.B. ist klar dass die irgendwann nachgibt oder das Wasser in der Leitung gefroren war usw. Man sollte mit dem Vermieter sprechen und einen Kompromiss suchen.
Genau so ist es. Keine Haftung ohne Verschulden, so zumindest der Grundsatz. Nur wenn den Vermieter am Eintritt des Schadens ein Verschulden trifft, kommt in Betracht, dass er auch für den Ihnen entstandenen Schaden einstehen muss. Ein Verschulden kann z.B. vorliegen, wenn der Mieter einen sich ausbreitenden Wasserfleck gemeldet hatten und der Vermieter nichts unternommen hat.
 
G

Gelöscht 126013

Gast
Zitat aus dem Internet:

"Bei welchen Schäden muss der Vermieter zahlen?
Allgemein gilt: Der Vermieter muss für alle Schäden und damit verbundene Reparaturen aufkommen, die trotz vertragsgemäßen Gebrauch oder durch altersbedingten Verschleiß entstehen. "
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Zitat aus dem Internet:

"Bei welchen Schäden muss der Vermieter zahlen?
Allgemein gilt: Der Vermieter muss für alle Schäden und damit verbundene Reparaturen aufkommen, die trotz vertragsgemäßen Gebrauch oder durch altersbedingten Verschleiß entstehen. "
Es geht hier um Schäden an den Sache des Mieters im Keller und nicht am Haus. Hier ist der Unterschied gut erklärt:
Unter 1. b)
Der Grundsatz lautet: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Schäden zu ersetzen, die an Hausrat des Mieters entstehen. Ausnahme: Den Vermieter trifft ein eigenes Verschulden.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Wie gesagt hatten wir das auch mal in einer Mietwohnung;
wir waren die Vermieter;
unsere Gebäudeversicherung hat uns die Mietminderung erstattet, die die Mieter angesetzt haben + die Schäden an unserer Wohnung bezahlt inkl. neuer Böden.
Der Schaden wurde durch ein undichtes Ventil verursacht, welches im (!) Schrank der Küche war, d.h., eigentlich wäre das Sache des Mieters gewesen, das Ventil ab und zu mal anzuschauen und ggf. auszutauschen.
Allgemein gilt die Regel: alles, was Außen ist oder in der Mauer, ist Sache des Vermieters.
Alles, was in der Wohnung ist, ist Sache der Mieter, also z.B. auch die Rohre/Ventile, die aus der Wand in die Wohnung reinragen (auch Steckdosen etc..) Da aber klar war, dass die kein Geld haben,
hat unsere Versicherung den Schaden übernommen.
Nur:
den Schaden an den Möbeln der Mieter hat sie nicht übernommen, denn das ist Sache der Hausratversicherung der Mieter.
Und als Vermieter hätte ich den Schaden auch nicht bezahlt,
wenn ich möchte, dass meine Sachen versichert sind, bezahle ich eine Versicherung, auch, wenn sie in meiner eigenen (gemieteten Wohnung) stehen. Mieter sind doch keine Kinder, die man ständig pampern muss noch sind die Vermieter ihre Eltern. Man ist für sein Zeug schon selbst verantwortlich,
als Vermieter für die Wohung, als Mieter für seine Sachen in der Wohnung.
 
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