Piepel
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Im link "Mietwohnung - wer haftet" steht allerdings:Weil er für den Schaden verantwortlich ist.
Man lese sich einmal durch die eingegebenen Links.
"Der Vermieter haftet für Wasserschäden in der Mietwohnung, wenn ihm die Ursache für den Wasserschaden beim Abschluss des Mietvertrags bekannt war oder wenn er den Wasserschaden durch einen Umstand zu vertreten hat, so etwa bei einem Rohrbruch aus Nachlässigkeit."
Nachlässigkeit wäre, etwas nahe liegendes zu unterlassen, zum Beispiel einen Frostschaden zu riskieren.
Druckprüfungen bringen es auch nicht, weil bei noch mehr Druck die schwächsten Bauteile platzen würden, diesmal aber auf Kosten des Installateurs.
Was mir noch einfiele wäre, ob es gerade eine Reparatur an einem großen wasserführenden Rohr gab, der Handwerker die Luft raus gelassen hat und bei Wasser den Hahn abrupt zu gedreht hat.
Dann hätte sich eine größere Wassersäule sehr schnell bewegt, wäre noch schneller gestoppt worden, was zu einem enormen Druckanstieg im System geführt hätte.