Liebe Shinichi,
warum und seit wann geht es Dir psychisch schlecht?
Wenn es sein kann, dass Du ein psychisches Problem mit Dir herumträgst, rate ich Dir folgendes:
1. Begib Dich unverzüglich in Behandlung (Psychologe, Therapeut)
2. Rechtliche Beratung (Anwalt) wäre sehr hilfreich (aber sicher auch teuer). Ich kann den Sachverhalt nicht beurteilen. Jedoch möglicherweise ergibt sich aus dem Zusammenhang eine nicht strafbare Einschätzung. So könnte es evt. sein, dass lediglich ein Irrtum Deinerseits vorlag. Auch dieser Irrtum müßte natürlich aufgeklärt werden und zu einer Erstattung führen. Aber zumindest wäre die Strafbarkeit nicht mehr das Thema. Dies alles sollte ein Anwalt klären.
3. Erstatte das veruntreute Geld sofort zurück. Solltest Du das nicht können, dann biete Ratenzahlung an!
Dies solltest Du in Absprache mit einem Anwalt durchführen.
Zu 1)
Wenn Du in Behandlung bist, mache den Psychologen/Therapeuten darauf aufmerksam, dass ein Strafverfahren gegen Dich läuft. Dies sollte dann den Psychologen/Therapeuten Veranlassung sein, ein Gutachten zu erstellen, welches Dir im Gerichtsverfahren hilft. Auch das solltest Du mit dem Anwalt abklären.
LG; Nordrheiner