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Reha einklagen und Arbeitgeber dafür von Schweigepflicht befreien?

@Geißblatt67:
In der ersten Klinik wurde gar nichts gemacht. Die haben direkt gesagt, dass es mir so schlecht geht, dass ich Rente beantragen soll. In der zweiten Klinik hat man eine Behandlung empfohlen die ich auch bekommen habe. Seitdem bin ich auch symptomfrei. Nur sind es jetzt offenbar die Nebenwirkungen der Medikamente die mir Probleme bereiten. Die Medikamente sollte ich auch schrittweise reduzieren, hat aber nicht geklappt. Und genau das wäre mein Wunsch für eine Reha, das man mich da medikamentös anders einstellt.
Ich finde der Wunsch mehr arbeiten zu können ist ein ziemlich gutes Argument für eine Reha. Ich kenne genug Leute die für weniger eine Reha bekommen haben.
Einen GdB habe ich nicht.

@früher-vogel:
Weil die DRV bei jeder Reha eine Einschätzung in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit von der Rehaklinik verlangt.
 
@Geißblatt67:
In der ersten Klinik wurde gar nichts gemacht. Die haben direkt gesagt, dass es mir so schlecht geht, dass ich Rente beantragen soll. In der zweiten Klinik hat man eine Behandlung empfohlen die ich auch bekommen habe. Seitdem bin ich auch symptomfrei. Nur sind es jetzt offenbar die Nebenwirkungen der Medikamente die mir Probleme bereiten. Die Medikamente sollte ich auch schrittweise reduzieren, hat aber nicht geklappt. Und genau das wäre mein Wunsch für eine Reha, das man mich da medikamentös anders einstellt.
Ich finde der Wunsch mehr arbeiten zu können ist ein ziemlich gutes Argument für eine Reha. Ich kenne genug Leute die für weniger eine Reha bekommen haben.
Einen GdB habe ich nicht.

@früher-vogel:
Weil die DRV bei jeder Reha eine Einschätzung in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit von der Rehaklinik verlangt.
 
Ich fürchte auch, dass die Reduzierung eines Medikaments kein ausreichender Grund für die Reha ist. Welcher Arzt hat die Reha denn mit dir beantragt? Was habt ihr als Begründung reingeschrieben? Und in den Widerspruch zur Ablehnung?
 
Den Antrag hat meine Hausärztin mit mir gemacht. Als Begründung hat sie reingeschrieben, dass ich aufgrund der Symptome große Probleme bei der Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit habe da vor allem im kognitiven Bereich Defizite bestehen und ich deswegen auch nur eingeschränkt erwerbsfähig bin. Im Widerspruch habe ich das selbe reingeschrieben nämlich, dass ich nach wie vor nicht Vollzeit arbeiten kann.
 
Den Antrag hat meine Hausärztin mit mir gemacht. Als Begründung hat sie reingeschrieben, dass ich aufgrund der Symptome große Probleme bei der Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit habe da vor allem im kognitiven Bereich Defizite bestehen und ich deswegen auch nur eingeschränkt erwerbsfähig bin. Im Widerspruch habe ich das selbe reingeschrieben nämlich, dass ich nach wie vor nicht Vollzeit arbeiten kann.

Aber du hast ja bisher immer Teilzeit gearbeitet, sehe ich das richtig? Dann geht die DRV wohl davon aus, dass dir das bisher gereicht hat und sie sehen keinen Grund, warum sie die Reha bezahlen sollen.

Die Reha soll ja meistens dazu dienen, die Arbeitsfähigkeit überhaupt wiederherzustellen oder zu erhalten.
 
Dafür brauchst doch nicht Klagen und auch keine Reha.

Wenn du Vollzeit arbeiten möchte, suchst du dir eine Vollzeitstelle und versuchst es.
Du wirst dann automatisch hochgestuft.
Wenn du es nicht schafffst, gehts wieder in Teilzeit, durch deine Erkrankung gehts dann automatisch wieder runter.
Ich glaube aber du Überschätz dich, nicht umsonst wird dir EM Rente empfohlen.
 
Ich erkenne darin keinen Reha-Bedarf, sondern eine engmaschige, ambulante Überwachung durch die verordnenden Mediziner. Im Anschluss an diese Umstellung/Reduktion, kannst Du einen Urlaub planen, um Deine Speicher aufzuladen um wieder so leistungsfähig zu sein, dass Du Deine Arbeit zu vollster Zufriedenheit erfüllen kannst.
VZ, das scheint eher nicht Dein Weg zu sein, lass die Finger davon, das endet in massiven Problemen.
Die kognitive Überforderung würde doppelt so schnell zurückkommen und dieses Risiko wird kein AG eingehen.
Wenn Du klagen willst, dann wirst Du der Aufforderung nachkommen müssen. Denn nur der AG kann seine individuelle Einschätzung abgeben. Du kannst in keinem Prozess verhindern, dass Zeugen gehört werden, nur weil sie Dir nicht gefallen! Und das einzige Interesse eines Gerichtes ist, von allen beteiligten Seiten die Wahrheit zu hören, um sich ein neutrales Bild zu machen.
Was ist Deine Vorstellung einer Reha zur Reduktion einer medikamentösen Reduktion, was Du nicht ambulant mit Deinen behandelnden Ärzten zusammen tun könntest? In einer Reha ist irgendein Mediziner stundenweise anwesend in der Woche. Die reduzierten Medikamente kannst Du Dir auch selbst vorbereiten und zum empfohlenen Zeitpunkt einnehmen, dazu brauchst Du kein Zimmer in einer Reha. Eine Reha arbeitet nicht unbedingt mit psychologischer Betreuung, sondern deutlich öfter an der physischen Wiederherstellung um überhaupt nach Krankheit/Unfall wieder arbeiten zu können und nicht berufsunfähig zu werden.
Ich sehe da viel eher eine Psychosomatische Klinik, stationär oder ambulant, um die psychische Belastbarkeit herzustellen, damit weder Psyche noch physische Komponenten gegen die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit sprechen.
 

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