Tja, ein psychisch kranker Straftäter ist aber noch lange keiner, der eine Straftat AUFGRUND einer psychischen Krankheit begangen hat: Ist nicht automaischt gesagt, dass die Tat in Zusammenhang mit der Erkrankung steht- nicht wahr?Psychisch kranke Straftäter, nicht psychisch Kranke und Straftäter
Ein magersüchtiger Steuerbetrüger ist ein psychisch kranker Straftäter, aber wen interessiert dieser Zusammenhang?
Es ist nur interessant, wenn jemand aufgrund einer Krankheit Straftaten begeht und das WIRD doch bereits erfasst, oder nicht? Die Gerichte befassen sich ja durchaus mit diesen Infos.
Jeder, der eine Straftat begeht wird ja erfasst- mit Tat und Urteil usw. Das ist alles irgendwo erfasst.
(sonst gäbe es ja zB keine Polizeilichen Führungszeugnisse)
Wozu also gesonderte Register?