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Rechtsprobleme in Deutschland

Robert89

Neues Mitglied
Hallo,
ich habe ein großes Problem. Ich stamme aus dem Saarland und studiere in Thüringen. Meine letzten Semesterferien, die, bedingt durch einen Todesfall, länger andauerten, gingen vom 06.02.2013 bis zum 09.04.2013. Am Dienstag, den 09.04.2013 kam ich in meine Wohnung in Schmalkalden (Thüringen) und es herrschte tropisches Klima. Ich ging der Sache auf den Grund und sah, dass in meinem Badezimmer der Wasserhahn voll aufgedreht war und heißes Wasser lief. Folge: Mein gesamtes Mobiliar und Inventar ist verschimmelt.
Die Vermieterin war zunächst unangenehm überrascht und geschockt, erzählte mir allerdings an den aufeinander folgenden drei Tagen drei unterschiedliche Versionen, a) dass jemand bestimmtes, b) dass jemand anderes und c) dass niemand während meiner Abwesenheit in der Wohnung gewesen sei.
Ich weiß, dass ich diesen Wasserhahn nicht aufgedreht habe. Mir ist bekannt, dass eine gewisse Firma namens "techem" am 31.01.2013 in meinem Beisein Heizkostenzähler ausgewechselt hat. Laut telefonischer Aussage des ausführenden Subunternehmers sollen die zuständigen Handwerker an diesem Tag auch die Wasserzähler ausgewechselt haben. Dieser Wechsel ist jedoch auf dem Hauptablesungsprotokoll vom 31.01.2013, das ich erhalten habe, nicht vermerkt. Die Gerätenummern und Wasserstände auf besagtem Protokoll sind mit den jetzigen nicht identisch, d.h. die Gerätenummern stimmen mit den heutigen nicht überein und beim kalten Wasser belief sich der alte Zählerstand am 31.01.2013 auf 166 und am 09.04.2013 auf 94. Insgesamt flossen 266qm heißes Wasser während meiner Abwesenheit in die Badewanne.
Meine Vermieterin hat die Firma „techem“, bzw. den Subunternehmer bereits vorgewarnt. Diese wiesen bei meinem Anruf jede Schuld von sich und bleiben bei der Version, die Wasserzähler am 31.1 bereits ausgewechselt und meine Wohnung danach nicht mehr betreten zu haben.
Ich sah es am Anfang noch als ein Schuldgeständnis, als meine Vermieterin mir vorschlug, ich könnte die Wohnung fristlos kündigen (was ich auch tat und des Weiteren meine Miete, Parkplatzgebühren und Kaution zurückforderte). Doch jetzt weiß ich, Vermieter sind sogar zu dieser Aufforderung verpflichtet.

Meine versicherungstechnischen Probleme:
Private Haftflicht – bin ich über meine Mutter versichert, allerdings kommen diese angeblich nur für Wasserschäden und nicht für allmählich verursachte Schäden wie z.B. Schimmelbefall auf.
Rechtsschutz – Mitversicherung s.o., allerdings benötigt die Versicherung die Bestätigung eines Fachanwalts, auf was zu plädieren sei.
Hausratversicherung besitze ich für meine Wohnung nicht.
Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, wie ich diese, von den Anwälten benannte, Beweislast von mir abwenden kann. Ich kann nicht beweisen, wer wann meinen Wasserhahn aufgedreht hat. Ich weiß nur mit 1000% Sicherheit dass ich es nicht war und jemand während meiner zweimonatigen Abwesenheit in meiner Wohnung gewesen sein muss. Keiner der Anwälte, die ich bislang befragt habe, konnte bzw. wollte mir helfen.
Aussagen waren u.a.:
„Sie sind unschuldig, das wird der Richter auch glauben. Ferner liegt auch eigentlich alles klar auf der Hand, dass Sie es nicht waren. Aber 5% werden Ihnen immer fehlen, nämlich dem Richter zu beweisen, dass Sie diesen besagten Wasserhahn nicht selbst aufgedreht haben.
Leider steht auch in meinem Mietvertrag, dass meine Vermieterin während der Abwesenheit des Mieters Handwerker o.ä. reinlassen darf. Jedoch hat meine Vermieterin Versäumnisse in der Form, dass sie weder kontrolliert, noch sich erinnert wer wann in der Wohnung gewesen war. Und das Unglaublichste ist, dass sie diese Vorgänge laut eigener Aussage nicht protokolliert, z.B. wem sie wann einen Schlüssel ausgehändigt hat.

Wie bereits erwähnt bin ich Student, verfüge über sehr wenig Geld, mein Vater unterstützt mich nicht und meine Mutter hat nach einem Jahr Arbeitslosigkeit gerade einen Neuanfang gestartet.

Ich bin ratlos und weiß nicht weiter. Weil ich meine Semesterferien bei meiner Familie sein wollte und meine Vermieterin so unorganisiert ist, habe ich jetzt wahrscheinlich Kosten zu tragen, für die ich nicht im Geringsten verantwortlich bin und finanziell gar nicht stemmen kann. Ganz abgesehen davon, wie groß noch mein eigener ideeller und materieller Verlust ist. Mein gesamter Besitz ist zerstört, bzw. unbrauchbar geworden.

Meine bisherigen Aktivitäten in o.g. Fall sind:
Fristlose Kündigung, drei Gespräche mit meiner Vermieterin, Anruf bei der besagten Firma „techem“, sowie dem ausführenden Subunternehmer, Anrufe beim Wasserwerk Schmalkalden und diversen Anwälten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du noch alte Abrechnungen, da müssten die alten Zähler-Nummern und die Wasserstände noch drinstehen. Beim Wechsel müsste im Protokoll sowohl der alte als auch der neue Stand mit der jeweiligen Zählernummer stehen, um auszuschließen, das das Protokoll evtl. von einer anderen Wohnung ist. Deine Vermieterin hat sicher einen Schlüssel für Deine Wohnung, wenn jetzt eine völlig andere Zählernummer verbaut ist, müsste der Zähler ja in der Zeit Deiner Abwesenheit nochmal getauscht worden sein und Deine Vermieterin hätte sich unberechtigt Zutritt verschafft, weil Du davon nix wusstest. Allein das wäre rechtlich angreifbar, wenn dann noch jemand den Wasserhahn aufgedreht hat, so fällt das in den Verantwortungsbereich der Vermieterin. Frage ander Mieter im Haus, ob sie evtl. etwas mitbekommen haben, eine Wasserleitung die ständig rauscht kann recht nervig sein, das hören auch andere. Vermeide es die Sachlage mündlich am Telefon mit der Vermieterin und Techem zu klären, möglichst alles schriftlich festhalten, nur so lässt sich vor Gericht etwas beweisen. Am besten wird es sein, wenn Du einen Rechtsanwalt zu Rate ziehst.
 
Leider steht auch in meinem Mietvertrag, dass meine Vermieterin während der Abwesenheit des Mieters Handwerker o.ä. reinlassen darf. Jedoch hat meine Vermieterin Versäumnisse in der Form, dass sie weder kontrolliert, noch sich erinnert wer wann in der Wohnung gewesen war. Und das Unglaublichste ist, dass sie diese Vorgänge laut eigener Aussage nicht protokolliert, z.B. wem sie wann einen Schlüssel ausgehändigt hat.
Selbst wenn diese Klausel im Mietvertrag steht, so hast Du ein Recht darauf, zu erfahren, wann, wie lang und warum ein Handwerker in Deiner Wohnung war. Sie muss nachweislich begründen können, das die ausgeführten Arbeiten trotz Deiner Abwesenheit unbedingt zu dieser Zeit notwendig waren. Ein dringender Grund liegt aber nur vor, wenn Schaden an der Mietwohnung abgewendet werden soll (z. Bsp.: Rohrbruch an Wasserleitung) In Deinem Fall ist ja gerade das Gegenteil der Fall, der Schaden entstand, weil ein Handwerker ohne Grund und ohne Dein Wissen in der Wohnung war. Das Handeln Deiner Vermieterin ist grob fahrlässig, wenn sie Dir keine Auskunft geben kann. Setze am besten ein Schreiben auf, in dem Du alle maßgeblichen Dinge festhältst.
Wasseruhr mit Zählernummer xxxxx am 31.01. gewechselt [möglichst alte Rechnung als Beweis verwenden], Hauptprotokoll vom 31.01. enthält keinen Vermerk zum Zählerwechsel, neue Zählernummer laut Ableseprotokoll vom 31.01. xxxxx. Nach Urlaubszeit, Feststellung des Schadens, offener Wasserhahn, sowie neu verbauter Zähler mit Nr xxxxx. Differenz des Kaltwassers mit erwähnen, weil unlogisch und somit Beweis. Vermieterin soll Termin nennen, wann Zähler während Deiner Abwesenheit gewechselt wurde, da o.g. Umstände und die 3 verschiedenen Zählernummern keinen anderen Schluss zulassen.
 
Hallo,

Leider steht auch in meinem Mietvertrag, dass meine Vermieterin während der Abwesenheit des Mieters Handwerker o.ä. reinlassen darf.
Dieser Passus ist schon einmal so als pauschale Zustimmung unwirksam...
Du musst um jedes Betreten immer aktuell neu gefragt werden.

Das sind aber komische Ansichten deines Anwalts, denn damit ist deine Beweislast außen vor!
Wenn jemand ohne deine Zustimmung deine Wohnung betritt, ist das Hausfriedensbruch und da dies auf Veranlassung deiner Vermieterin geschah, ist diese auch haftbar.

Ich würde eine Schadenfeststellung machen lassen, einschließlich deiner Verbräuche, am besten durch einen Gutachter. Dann dies der Dame mit Fristsetzung in Rechnung stellen.
Und nein.... ich rate jetzt nicht dazu, dies von der Miete abzuziehen... 🙂😉
 
Erst mal vielen Dank für eure bisherigen Antworten.
Ich werde der Reihe nach versuchen noch mehr Klarheit zu schaffen.

@Gast1:
Ich habe ein Protokoll vom 31.01.2013 mit anderen Gerätenummer von den Zählern sowie z.B. einem kalten Wasserstand von 166 und heute ist er bei 94. Allerdings hatte ich diesen Subunternehmer auch schon am Telefon und er meinte am 31.01.2013 hätten sie ANGEBLICH auch die Wasserzähler ausgetauscht. Ein sog. Wechselprotokoll habe ich nicht und auf meine Frage wo das sei, kam: „Es gäbe ab sofort keine Wechselprotokolle mehr und alles wird nur noch digital erledigt.“
Meine Vermieterin hat sich leider nicht unberechtigt Zutritt verschafft, da im Mietvertrag steht, dass die Vermieterin jederzeit bei solchen Fällen die Leute in die Wohnung lassen darf. Nicht nur bei dringenden Fällen o.ä.
Was für mich nicht ganz stimmt ist, die Mieter werden durch einen Aushang im Treppenhaus über anstehende Sachen informiert. Ob man zurzeit des Aushangs bis hin zum Termin da ist oder nicht ist anscheinend egal. Weiter sollte die Vermieterin meiner Meinung nach eine Kontrolle oder Nachkontrolle durchführen UND VOR ALLEM sich vermerken wem Sie wann den Schlüssel ausreicht.
Ja da gebe ich dir Recht, ich müsste mehr schriftlich verkehren als mündlich. Rechtsanwälte möchte ich sehr gerne zu Rate ziehen, sie wollen mir nur nicht helfen. Jeder bisher Gefragte meinte, ich sollt mich damit abfinden, es hat kein Zweck. (Nicht mit diesen Worten, aber so war es gemeint)

@Gast2:
Wie oben schon beschrieben, Sie geben uns im Treppenhaus hinter einer Glaswand einen Aushang mit dem wir dann leben müssen.
Das Problem jetzt ist, tec*** sowie der Subunternehmer persönlich streiten ab, nach dem Termin vom 31.01.2013 in meinem Beisein, noch einmal in der Wohnung gewesen zu sein. Meine Vermieterin erinnert sich nicht mehr wem Sie einen Schlüssel gab oder wer gefragt haben soll. Aber es war definitiv in meiner Abwesenheit jemand da. Ich bin mir 1000% sicher, sonst würde ich hier nicht so ein Aufstand machen, sondern es hinnehmen.
Dieses Schreiben habe ich heute Morgen aufgesetzt.

@Rhenus:
Gefragt werden weiß ich nicht, mitgeteilt muss es mir werden und da reicht es anscheinend der Firma Gu*****, dass ein Aushang im Treppenhaus hängt.
Nach dem Gespräch mit meiner Versicherung heute Morgen, kam heraus, dass diese jetzt whs einen Gutachter in Auftrag gibt und dann muss je nachdem wie das ausgeht, die Versicherung der anderen Firma zahlen.
 
Erst mal vielen Dank für eure bisherigen Antworten.
Ich werde der Reihe nach versuchen noch mehr Klarheit zu schaffen.

@Gast1:
Ich habe ein Protokoll vom 31.01.2013 mit anderen Gerätenummer von den Zählern sowie z.B. einem kalten Wasserstand von 166 und heute ist er bei 94. Allerdings hatte ich diesen Subunternehmer auch schon am Telefon und er meinte am 31.01.2013 hätten sie ANGEBLICH auch die Wasserzähler ausgetauscht. Ein sog. Wechselprotokoll habe ich nicht und auf meine Frage wo das sei, kam: „Es gäbe ab sofort keine Wechselprotokolle mehr und alles wird nur noch digital erledigt.“
Meine Vermieterin hat sich leider nicht unberechtigt Zutritt verschafft, da im Mietvertrag steht, dass die Vermieterin jederzeit bei solchen Fällen die Leute in die Wohnung lassen darf. Nicht nur bei dringenden Fällen o.ä.
Was für mich nicht ganz stimmt ist, die Mieter werden durch einen Aushang im Treppenhaus über anstehende Sachen informiert. Ob man zurzeit des Aushangs bis hin zum Termin da ist oder nicht ist anscheinend egal. Weiter sollte die Vermieterin meiner Meinung nach eine Kontrolle oder Nachkontrolle durchführen UND VOR ALLEM sich vermerken wem Sie wann den Schlüssel ausreicht.
Ja da gebe ich dir Recht, ich müsste mehr schriftlich verkehren als mündlich. Rechtsanwälte möchte ich sehr gerne zu Rate ziehen, sie wollen mir nur nicht helfen. Jeder bisher Gefragte meinte, ich sollt mich damit abfinden, es hat kein Zweck. (Nicht mit diesen Worten, aber so war es gemeint)

@Gast2:
Wie oben schon beschrieben, Sie geben uns im Treppenhaus hinter einer Glaswand einen Aushang mit dem wir dann leben müssen.
Das Problem jetzt ist, tec*** sowie der Subunternehmer persönlich streiten ab, nach dem Termin vom 31.01.2013 in meinem Beisein, noch einmal in der Wohnung gewesen zu sein. Meine Vermieterin erinnert sich nicht mehr wem Sie einen Schlüssel gab oder wer gefragt haben soll. Aber es war definitiv in meiner Abwesenheit jemand da. Ich bin mir 1000% sicher, sonst würde ich hier nicht so ein Aufstand machen, sondern es hinnehmen.
Dieses Schreiben habe ich heute Morgen aufgesetzt.

@Rhenus:
Gefragt werden weiß ich nicht, mitgeteilt muss es mir werden und da reicht es anscheinend der Firma Gu*****, dass ein Aushang im Treppenhaus hängt.
Nach dem Gespräch mit meiner Versicherung heute Morgen, kam heraus, dass diese jetzt whs einen Gutachter in Auftrag gibt und dann muss je nachdem wie das ausgeht, die Versicherung der anderen Firma zahlen.

Ein ständiges pauschale Betretungsrecht durch den Vermieter ist rechtswidrig...
Und weißt du auch warum?

Damit so etwas nicht passiert...

Der Mieter übt gegenüber dem Vermieter das grundgesetzlich geschützte Hausrecht aus.
Die Unverletzbarkeit der Wohnung.
Damit obliegt dem Vermieter die Pflicht sich mit dem Mieter abzustimmen und auch jedes Mal seine Erlaubnis einzuholen.
Diese darf ohne weiteres, einem Vermieter auch versagt werden.
Hierbei hat der Vermieter insbesondere auf Abwesenheit, Krankheit oder Verhinderung Rücksichten zu nehmen!
Ein Mieder kann jeden Termin, soweit es sich nicht um Abwendung einer unmittelbaren Gefahr handelt, denn Terminwunsch des Vermieters ablehnen.

Außerdem darf der Handwerker nicht alleine die Wohnung betreten!
Dazu gibt es Urteile, die dein RA auch kennen sollte.
 
Die Aussage von Tech** ist eine Ausrede, wenn alles digital abgewickelt wird, dann steht das bei denen im PC und davon einen Ausdruck zu machen sollte eigentlich kein Problem sein, wenn denn alles rechtens abgelaufen ist. Rede am besten mal mit den anderen Mietern, bei denen müssten dann ebenfalls die Zähler getauscht wurden sein und wie bei ihnen verfahren wurde. Wasserzähler werden der Genauigkeit wegen nach mehreren Jahren ausgetauscht, i.d. Regel im ganzen Haus zur selben Zeit. Das Verhalten Deiner Vermieterin ist sehr suspekt, diese hat mit Sicherheit auch ein Protokoll über den Zählertausch mit den jeweiligen Zählernummern zu jeder Wohnung erhalten, bei den Heizkörperzählern erhält der Vermieter ja auch eins, warum sollte das beim Wasser anders sein.
 
Hallo,

nochmal vielen Dank für eure Antworten. Es tut mir sehr Leid das ich so spät schreibe, es war in der Zwischenzeit sehr stressig.

Der neuste Stand, morgen fahre ich zu der Wohnung und treffe mich mit meinem Gutachter. (PHP)
Da die Firma den Wasserzähler gewechselt hat und das auch so digital da stehen hat (vom 31.01.), war es mir möglich den Zählerstand mit der kleinstmöglichen Menge an Wasser und somit der maximalen Anzahl an Tagen zurück zu rechnen. Und siehe da, 25.03.2013.
Nur das ich ab Februar bis April nicht mehr da war. Jetzt schlage ich mich noch mit Apple, Microsoft, Telekom und Eplus rum, um evtl. gespeicherte Ortungsdienste, IP Adressen u.a. vor Gericht zu bringen.
Ich denke bzw hoffe, dass mir das helfen kann.

@Rhenus: Und wenn das auch noch der Fall ist, was du geschrieben hast:

"Ein ständiges pauschale Betretungsrecht durch den Vermieter ist rechtswidrig...
Und weißt du auch warum?

Damit so etwas nicht passiert...

Der Mieter übt gegenüber dem Vermieter das grundgesetzlich geschützte Hausrecht aus.
Die Unverletzbarkeit der Wohnung.
Damit obliegt dem Vermieter die Pflicht sich mit dem Mieter abzustimmen und auch jedes Mal seine Erlaubnis einzuholen.
Diese darf ohne weiteres, einem Vermieter auch versagt werden.
Hierbei hat der Vermieter insbesondere auf Abwesenheit, Krankheit oder Verhinderung Rücksichten zu nehmen!
Ein Mieder kann jeden Termin, soweit es sich nicht um Abwendung einer unmittelbaren Gefahr handelt, denn Terminwunsch des Vermieters ablehnen.

Außerdem darf der Handwerker nicht alleine die Wohnung betreten!
Dazu gibt es Urteile, die dein RA auch kennen sollte."


Dann müsste ich doch gute Chancen auf einen ehrlichen und anständigen Ausgang haben.
 
@Rhenus:

Bzw. bringt es mir nicht viel, dass die Vermieterin in dem Punkt gegen das Gesetz verstoßen hat. Ihre neuste Aussage war, es sei niemand in meiner Abwesenheit in der Wohnung drin gewesen.
Und ich muss jetzt beweisen, dass doch jemand in meiner Wohnung war.
 
@Rhenus

Ich muss dir hier leider widersprechen.

Ein Vermieter darf während der Abwesenheit eines Mieters betreten, auch wenn es dennoch weiterhin vorher angekündigt werden muss und da es sich hierbei um die Firma Techem handelt (ich mag diese Pfeiffen nicht, aber habe es dennoch nie anders von denen erlebt) kannst du davon ausgehen, dass ein Aushang stattgefunden hatte und somit die Ankündigung vorhanden war.

Reparaturen müssen Mieter auf jeden Fall dulden. Bei längerer Abwesenheit (Urlaub, Krankenhausaufenthalt) müssen sie sogar sicherstellen, dass der Vermieter notfalls auch ohne sie in die Wohnung kommt. Beispielsweise kann der Schlüssel bei Nachbarn oder anderen Vertrauenspersonen deponiert werden - der Vermieter muss aber wissen, wo.

Mieterverein: Hausrecht

(Solltest du hier ein Urteil zu kennen, würde mich das Aktenzeichen interessieren).

Nun aber zurück zum eigentlichen Thema:

Es handelte sich hierbei nicht um eine nicht aufschiebbare Modernisierung oder sonst irgendetwas, denn den Austausch hätte man bequem auch ein Jahr später machen können und stellt auch nicht so ein großes Problem dar (war hier bei mir in meiner jetzigen Wohnung genauso, im letzten Jahr war ich nicht vor Ort als die da waren und konnte den Termin auch nicht absagen und dieses Jahr haben die dann die ganzen Zähler etc pp ausgetauscht).

Daher wäre hier eher die Frage zu beantworten:

War es überhaupt notwendig, dass die Zähler unbedingt zu diesem Zeitpunkt ausgewechselt werden müssen oder nicht?

Generell für mein empfinden nicht!
 

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