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Rechtsprobleme in Deutschland

@Rhenus

Ich muss dir hier leider widersprechen.

Ein Vermieter darf während der Abwesenheit eines Mieters betreten, auch wenn es dennoch weiterhin vorher angekündigt werden muss und da es sich hierbei um die Firma Techem handelt (ich mag diese Pfeiffen nicht, aber habe es dennoch nie anders von denen erlebt) kannst du davon ausgehen, dass ein Aushang stattgefunden hatte und somit die Ankündigung vorhanden war.



Mieterverein: Hausrecht

(Solltest du hier ein Urteil zu kennen, würde mich das Aktenzeichen interessieren).

Nun aber zurück zum eigentlichen Thema:

Es handelte sich hierbei nicht um eine nicht aufschiebbare Modernisierung oder sonst irgendetwas, denn den Austausch hätte man bequem auch ein Jahr später machen können und stellt auch nicht so ein großes Problem dar (war hier bei mir in meiner jetzigen Wohnung genauso, im letzten Jahr war ich nicht vor Ort als die da waren und konnte den Termin auch nicht absagen und dieses Jahr haben die dann die ganzen Zähler etc pp ausgetauscht).

Daher wäre hier eher die Frage zu beantworten:

War es überhaupt notwendig, dass die Zähler unbedingt zu diesem Zeitpunkt ausgewechselt werden müssen oder nicht?

Generell für mein empfinden nicht!


Ich weiß ehrlich nicht, worauf du raus willst.
Du beantwortest doch selbst deine Frage.

Das außergewöhnliche Betretungsrecht zur Gefahrenabwehr ist doch ein ganz anderes Ding und muss noch nicht einmal im Mietvertrag stehen.
Geht es dir um Zählerwechsel oder Ablesung, so ist das rechtzeitig abzusprechen.

Und das andere gilt nur in der Kündigung und bei Neuvermietung.
Aber auch hier gilt Absprache.

Dürfen tut man alles, nur nicht immer legal.

Wenn dich der Vermieter anruft, und du gestattest das, dann darf er natürlich rein.
Hier geht es um die generelle Klausel im Mitvertrag, die missbräuchlich genutzt wurde und so auch nicht zu verstehen ist.
 

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