Wenn ein Mensch in die Situation kommt, in er die Verantwortung für sich selbst nicht mehr tragen kann - und
seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann - dann (und nur dann!!) ist eine rechtl. Betreuung notwendig!
Viele Demente wehren sich verzweifelt dagegen - das ist sehr verständlich, sie wollen nur Zuhause bleiben und
nicht fremdbestimmt werden, ich denke, da hätte wohl Jeder hier Angst vor Autonomieverlust!
Und doch...wenn die Wohnung brennt, weil der Herd vergessen wurde und ein Handtuch drauf gelegt...was, wenn Menschen zu Schaden kommen?
Wenn die Person sich selbst gefährdet, etwa unbekleidet im Winter auf die Straße geht....und erfriert?
Wenn ein an Schizophrenie Erkrankter in der Psychose mit dem Messer auf Passanten losgeht, weil er die Situation/Person verkennt?
Was dann?
Wenn Manisch-Depressive immer wieder in Kaufrausch verfallen und nicht einen Euro in der Tasche haben (geschweige denn die Miete u.a. Kosten bezahlen können) - wer soll dann für sie sorgen?
Wenn Borderliner in akuten Phasen ein Suizidversuch nach dem anderen unternehmen - wer soll sie schützen?
Sie können ja nicht auf Dauer in der Klinik bleiben, alleine leben können sie auch nicht, sie sind aber z.T. nicht Absprachefähig...sie brauchen ein Zuhause, wo sie 24 Std. geschützt werden!
Die Entscheidung für den Einzug in eine geschützte Wohneinrichtung kann die/der Betroffene jedoch nicht selbst treffen - denn er/sie hat ein normales Autonomiebedürfnis!
Er/sie drängt raus...auf die Gleise vielleicht...
In so einem Fall stellt sich die Frage nicht, ob es toll ist, denn das ist es natürlich nicht!
Und in all den genannten Fällen, die es mehr oder weniger oft gibt (eher sehr oft, denn in jeder Stadt gibt es psychiatrische Krankenhäuser - mit völlig überbelegten Stationen...) ist eine gestzl. Betreuung meistens leider nicht zu umgehen!
Es ist schrecklich - keine Frage...und mit Sicherheit gibt es Fehlentscheidungen - ich persönlich kenne aus vielen
Jahren Psychiatrie keine Fehlentscheidung....traurige "Fälle" (sorry!) jedoch Zuhauf...nämlich ALLE!!
Dass es Betreuer gibt, die sehr schlecht arbeiten und sich auch strafbar machen, kann man nur bekämpfen - es ist
einfach schlimm, wenn Rechtsanwälte bis zu 60 Betreuungen haben...das gehört verboten!
Es sollten definitiv [deutlich] mehr Kontrollen durchgeführt werden - die Pflegeeinrichtungen werden auch von der Heimaufsicht kontrolliert, was ja auch Wirkung zeigt - auch wenn in Pflegeeinrichtungen trotzdem fast Alles im Argen liegt!!
Die Zahl der gesetzl. Betreuungen steigt mit der Alterspyramide...wer soll diese Betreuungen alle übernehmen?
Die Pauschalen für die Betreuer wurden vor x Jahren vom Staat drastisch abgesenkt - ein Berufsbetreuer z.B. kann sich kaum finanzieren!
Die Ausbildung ist nicht ohne. Wer je Betreuungsrecht gelernt hat, weiß das!
Die Betroffenen kommen auf jeden Fall zu kurz - keine Frage!
Die gesetzl. Vorgaben sind ok...sie müssen nur richtig angewendet werden - was bei der großen Anzahl an
Betreuten nicht immer ganz einfach ist!
Es muss nicht immer für alle 3 Bereiche eine Betreuung eingerichtet werden - die Betreuungsrichter machen es sich hier auch alles andere als leicht!
Abschaffen kann man gesetzl. Betreuungen auf keinen Fall - schließlich nimmt der Staat (Betreuungsgericht) damit seine Fürsorgepflicht ggü. seinen Bürgern wahr!
Würde auch nur eine hilflose Person zu Schaden kommen, müsste der behandelnde Arzt in der Klinik sich fragen lassen (und zwar vom Staatsanwalt!!), warum er die Person gehen lies - statt sie unterzubringen und ein
Bereuungsverfahren (ggf. auch Eilverfahren!) zu beantragen!
Die BILD würde berichten..."Arzt Schuld am Tod einer/es psych. Kranken/Dementen...."
Riesige Schlagzeile auf Seite Eins...Betroffenheit!!!
(Der böse Arzt hat sich nicht genug gekümmert - die Person könnte noch leben!!)
Die Frage, ob ein/e gesetzl. Betreuer/in darüber entscheiden kann, ob eine Magensonde gelegt wird bzw. verbleibt,
würde ich persönlich grundsätzlich mit NEIN beantworten.
Die Beziehung ist hier nur selten so eng, dass der/die Betreuer/In wirklich im Sinne des Betroffenen handeln KANN!
Nach bestem Wissen und Gewissen muss der/die Betreuer/In also EINE Entscheidung treffen...echt nicht zu beneiden!
Wenn Angehörige da sind - und es eine Willensbekundung gibt - wird die Betreuung gerne in die Hand der Angehörigen gegeben. (Diese Lösung ist auch die Günstigste für den Staat)
Jedoch geht das nur, wenn keine Familienkonflikte bekannt sind - was ja auch ganz häufig der Fall ist!
Dann wird z.B. der behandelnde Arzt eine dringende Empfehlung an das Betreuungsgericht schicken!
(Was bei Angehörigen nicht selten großen Ärger auslöst - viele wollen ja (aus welchen Motiven auch immer)
über vorhandenes Vermögen/Immobilien verfügen.
Trotzdem darf es nicht sein, dass z.B. ein Sohn, der seit zig Jahren mit seiner Mutter im Streit lebt, die Betreuung
für sie übernimmt - das wäre eher gefährlich :/