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Rechtliche Betreuung im Krankenhaus

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Tztz...

Gast
"Oma verweigert Nahrung" sollte zum spezifischen Weiterdiskutieren über Rechtliche Betreuungen einladen, die meiner Meinung nach zu oft in Krankenhäusern durch Ärzte und den dortigen Sozialen Dienst angeregt werden.

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten schützen die Patienten nicht generell vor einer Betreuung, möchte ich schon vorab betonen, und ich hoffe, dass hier möglichst Viele eine Meinung vertreten, zu einem brisanten Thema, wie ich finde...

Immerhin werden mittlerweile über 1,2 Millionen Bürger rechtlich betreut, Tendenz steigend, was schwerwiegende Eingriffe in deren Persönlichkeitsrechte bedeutet.

Fluch oder Segen?
 
...
Immerhin werden mittlerweile über 1,2 Millionen Bürger rechtlich betreut, Tendenz steigend, was schwerwiegende Eingriffe in deren Persönlichkeitsrechte bedeutet.

Fluch oder Segen?

Kommt natürlich auch drauf an, wie weit runter "man" die Hürde zur "rechtlichen Betreuung" legt; so läßt sich die Zahl der Entrechteten erhöhen. Vielleicht um von Seiten der Politik vermeintlich darzustellen, wie nötig Politiker doch seien, um im Land wenigstens noch ein paar Leute zu haben die durchblicken?!😉
 
Ich könnte mir vorstellen, dass die steigende Zahl rechticher Betreuungen auch damit zusammenhängt, dass die Menschen immer älter werden. Viele von ihnen werden im hohen Altern dann dement. Wer da nicht vorgesorgt hat im Rahmen einer Patientenverfügung, oder aber gar keine Angehörigen hat, die für ihn sorgen können, der bekommt dann rechtliche Betreuung für die Bereiche, die er selber nicht mehr im Griff haben kann.
 
Hallo HIT,

wird bzw. wurde dein Vater denn rechtlich betreut?

Na ja, war wohl ein bisschen unglücklich formuliert, mein Eingangspost, aber rechtliche Betreuungen sind auch ein wahnsinnig weites Feld, und als Ansatz dient die rechtliche Betreuung, die in Krankenhäusern angeregt wird, einigermaßen, hoffe ich.

Mich interessiert das Thema schon länger und ich habe öfters damit zu tun. Meistens von der Seite aus, die sich verzweifelt gegen eine derartige Betreuung wehrt und fassungslos vor der Tatsache steht, dass mit rechtlichen Mitteln kaum mehr was zu machen ist, obwohl Betreuungen offiziell nicht gegen den freien Willen der Betroffenen eingerichtet werden dürften.

Dazu dienen dann diese Gutachten, womit der freie Wille ausgehebelt wird.

Betreuungen gibt es ja privat, auf Vereinsebene und von Berufsbetreuern, was die meisten von euch ja eh wissen werden, und können grundsätzlich von jedem angeregt werden...

Kritiker meinen, wozu ich auch gehöre: ein Riesengeschäft "mit Humankapital", verfassungswidrig, menschenunwürdig usw. - Missbrauch durch Betreuer gibt es natürlich genug, jedweder Art...

Na ja, so ungefähr erst mal von mir.
 
Ich könnte mir vorstellen, dass die steigende Zahl rechticher Betreuungen auch damit zusammenhängt, dass die Menschen immer älter werden. Viele von ihnen werden im hohen Altern dann dement. Wer da nicht vorgesorgt hat im Rahmen einer Patientenverfügung, oder aber gar keine Angehörigen hat, die für ihn sorgen können, der bekommt dann rechtliche Betreuung für die Bereiche, die er selber nicht mehr im Griff haben kann.
Vorsorgevollmacht wäre besser, aber die geht ja auch nicht ohne Angehörige oder Bekannte. Und es gibt ja diese verschiedenen Betreuungspunkte, aber für Betreuer ist es kein Problem, die nach und nach auszuweiten.

Sehr Problem behaftet. 😉
 
Wenn ein Mensch in die Situation kommt, in er die Verantwortung für sich selbst nicht mehr tragen kann - und
seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann - dann (und nur dann!!) ist eine rechtl. Betreuung notwendig!

Viele Demente wehren sich verzweifelt dagegen - das ist sehr verständlich, sie wollen nur Zuhause bleiben und
nicht fremdbestimmt werden, ich denke, da hätte wohl Jeder hier Angst vor Autonomieverlust!

Und doch...wenn die Wohnung brennt, weil der Herd vergessen wurde und ein Handtuch drauf gelegt...was, wenn Menschen zu Schaden kommen?
Wenn die Person sich selbst gefährdet, etwa unbekleidet im Winter auf die Straße geht....und erfriert?
Wenn ein an Schizophrenie Erkrankter in der Psychose mit dem Messer auf Passanten losgeht, weil er die Situation/Person verkennt?
Was dann?
Wenn Manisch-Depressive immer wieder in Kaufrausch verfallen und nicht einen Euro in der Tasche haben (geschweige denn die Miete u.a. Kosten bezahlen können) - wer soll dann für sie sorgen?
Wenn Borderliner in akuten Phasen ein Suizidversuch nach dem anderen unternehmen - wer soll sie schützen?
Sie können ja nicht auf Dauer in der Klinik bleiben, alleine leben können sie auch nicht, sie sind aber z.T. nicht Absprachefähig...sie brauchen ein Zuhause, wo sie 24 Std. geschützt werden!
Die Entscheidung für den Einzug in eine geschützte Wohneinrichtung kann die/der Betroffene jedoch nicht selbst treffen - denn er/sie hat ein normales Autonomiebedürfnis!
Er/sie drängt raus...auf die Gleise vielleicht...
In so einem Fall stellt sich die Frage nicht, ob es toll ist, denn das ist es natürlich nicht!

Und in all den genannten Fällen, die es mehr oder weniger oft gibt (eher sehr oft, denn in jeder Stadt gibt es psychiatrische Krankenhäuser - mit völlig überbelegten Stationen...) ist eine gestzl. Betreuung meistens leider nicht zu umgehen!

Es ist schrecklich - keine Frage...und mit Sicherheit gibt es Fehlentscheidungen - ich persönlich kenne aus vielen
Jahren Psychiatrie keine Fehlentscheidung....traurige "Fälle" (sorry!) jedoch Zuhauf...nämlich ALLE!!

Dass es Betreuer gibt, die sehr schlecht arbeiten und sich auch strafbar machen, kann man nur bekämpfen - es ist
einfach schlimm, wenn Rechtsanwälte bis zu 60 Betreuungen haben...das gehört verboten!

Es sollten definitiv [deutlich] mehr Kontrollen durchgeführt werden - die Pflegeeinrichtungen werden auch von der Heimaufsicht kontrolliert, was ja auch Wirkung zeigt - auch wenn in Pflegeeinrichtungen trotzdem fast Alles im Argen liegt!!

Die Zahl der gesetzl. Betreuungen steigt mit der Alterspyramide...wer soll diese Betreuungen alle übernehmen?
Die Pauschalen für die Betreuer wurden vor x Jahren vom Staat drastisch abgesenkt - ein Berufsbetreuer z.B. kann sich kaum finanzieren!
Die Ausbildung ist nicht ohne. Wer je Betreuungsrecht gelernt hat, weiß das!

Die Betroffenen kommen auf jeden Fall zu kurz - keine Frage!

Die gesetzl. Vorgaben sind ok...sie müssen nur richtig angewendet werden - was bei der großen Anzahl an
Betreuten nicht immer ganz einfach ist!
Es muss nicht immer für alle 3 Bereiche eine Betreuung eingerichtet werden - die Betreuungsrichter machen es sich hier auch alles andere als leicht!

Abschaffen kann man gesetzl. Betreuungen auf keinen Fall - schließlich nimmt der Staat (Betreuungsgericht) damit seine Fürsorgepflicht ggü. seinen Bürgern wahr!

Würde auch nur eine hilflose Person zu Schaden kommen, müsste der behandelnde Arzt in der Klinik sich fragen lassen (und zwar vom Staatsanwalt!!), warum er die Person gehen lies - statt sie unterzubringen und ein
Bereuungsverfahren (ggf. auch Eilverfahren!) zu beantragen!
Die BILD würde berichten..."Arzt Schuld am Tod einer/es psych. Kranken/Dementen...."
Riesige Schlagzeile auf Seite Eins...Betroffenheit!!!
(Der böse Arzt hat sich nicht genug gekümmert - die Person könnte noch leben!!)

Die Frage, ob ein/e gesetzl. Betreuer/in darüber entscheiden kann, ob eine Magensonde gelegt wird bzw. verbleibt,
würde ich persönlich grundsätzlich mit NEIN beantworten.
Die Beziehung ist hier nur selten so eng, dass der/die Betreuer/In wirklich im Sinne des Betroffenen handeln KANN!
Nach bestem Wissen und Gewissen muss der/die Betreuer/In also EINE Entscheidung treffen...echt nicht zu beneiden!

Wenn Angehörige da sind - und es eine Willensbekundung gibt - wird die Betreuung gerne in die Hand der Angehörigen gegeben. (Diese Lösung ist auch die Günstigste für den Staat)

Jedoch geht das nur, wenn keine Familienkonflikte bekannt sind - was ja auch ganz häufig der Fall ist!
Dann wird z.B. der behandelnde Arzt eine dringende Empfehlung an das Betreuungsgericht schicken!
(Was bei Angehörigen nicht selten großen Ärger auslöst - viele wollen ja (aus welchen Motiven auch immer)
über vorhandenes Vermögen/Immobilien verfügen.

Trotzdem darf es nicht sein, dass z.B. ein Sohn, der seit zig Jahren mit seiner Mutter im Streit lebt, die Betreuung
für sie übernimmt - das wäre eher gefährlich :/
 
Ich könnte mir vorstellen, dass es die Situation in manchen Fällen noch weiter dramatisiert, wenn der Betreuer ein enger Angehöriger ist. Kann der wirklich eine objektiv richtige Entscheidung treffen? Ich würde mir das z.B. nicht zutrauen und deshalb so eine Aufgabe auch nicht übernehmen wollen. Auf der anderen Seite ist der Patient für einen "fremden" Betreuer eben vielleicht nur eine "Vorgangsnummer", die abgearbeitet werden muss...

Schwierig. Was den Betreuungsbedarf angeht...im Grunde müsste es für Ärzte/Psychiater nicht so schwer sein, zu erkennen, ob jemand noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, ob er eine Gefahr für sich und Andere ist. Ist zumindest meine Meinung.
 
Tomate hat das Thema eigentlich schon abgehakt, wie es scheint. 😀

Beeindruckender Text, aber wir reden ja nicht ausschließlich von Härtefällen, die sicher zum Teil nachvollziehbar sind, sondern von mir und dir, die womöglich im KH einer Untersuchung unterzogen werden oder einer OP, und sich hinterher wundern, dass sie einen Betreuer aufs Auge gedrückt bekommen.

Auch diese Fälle gibt es, oder natürlich ausgehend von Behörden.

Familiär ist oft ein Problem, muss aber offiziell primär über Familie gehen, wobei ich mich persönlich grundsätzlich frage, ob familiäre rechtliche Betreuungen notwendig sind, nur weil die Statuten das vorsehen...
 
Eigentlich seid ihr hier das beste Beispiel, um rechtliche Betreuungen in Frage zu stellen:

Ihr helft einander ohne Gerichtsbeschluss. 😉
 
Tomate hat das Thema eigentlich schon abgehakt, wie es scheint. 😀

Beeindruckender Text, aber wir reden ja nicht ausschließlich von Härtefällen, die sicher zum Teil nachvollziehbar sind, sondern von mir und dir, die womöglich im KH einer Untersuchung unterzogen werden oder einer OP, und sich hinterher wundern, dass sie einen Betreuer aufs Auge gedrückt bekommen.

Auch diese Fälle gibt es, oder natürlich ausgehend von Behörden.

Familiär ist oft ein Problem, muss aber offiziell primär über Familie gehen, wobei ich mich persönlich grundsätzlich frage, ob familiäre rechtliche Betreuungen notwendig sind, nur weil die Statuten das vorsehen...

Tztz, alter Schwede!!! 😱😛😎

Was meinst Du mit abgehakt?

Wenn Dich mein Text beeindruckt hat, bin ich mehr als erstaunt und froh...das war ja leider nicht immer so...
ich hatte schon den Bleistift gespritzt, um Dir zu antworten, dass ich nicht so einseitig drüber streiten mag...und dann lese ich Deine Antwort *umkipp*

Aus meiner Sicht - zugegeben sehr einseitig - sind es sehr wohl IMMER Not- und Ausnahmefälle, Betreuung wird niemals nur mal eben so angeordnet - das wäre dem Staat alleine schon aus Kostengründen zu viel!

sy
 
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