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Rechnung vergessen

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Ein vorheriger Brief von der Gemeinde hat laut Briefkopf ein Datum von vor 2 Wochen gehabt, bevor er bei mir angekommen ist.
Kam dieser in dem Zusammenhang mit den Gebühren ?

Was steht denn da drin ?

Je nach Telefon oder Telefondienstleister kannst du dein Telefonprotokoll auslesen.
Mach dir hier von einen Auszug zu dem Telefonnaruf beim Amt.

Ich denke aber, daß es einfach nur noch dauert.

Gruß Hajooo
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Verzeiht mir, wenn ich mich täuschen sollte, aber ich habe mich in dieses Thema nochmals eingelesen und folgendes bislang herausgefunden:
  1. Ein Leistung muss nach vollständiger Erbringung bezahlt werden ($271 BGB). Eine Rechnung ist dafür nicht zwingend erforderlich. Z.B. wenn man sich mit einem Handwerker oder einem Lieferanten über die Leistung und den Preis einig ist, diese erbracht und der Betrag bezahlt wird, dann ist das lt. BGB ausreichend. Wenn der Auftraggeber aber eine Firma ist und die Umsatzsteuer geltend machen will, dann ist dafür ein Beleg erforderlich und dieser Beleg muss innerhalb von 6 Monaten ausgestellt werden, sonst droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einer Straße bis zu 5.000,-€. Aber das greift hier nicht, weil die TE eine Privatperson ist.
  2. Der Anspruch auf die Bezahlung einer Leistung verjährt zum Ende des 3. Jahres, das auf die Erbringung der Leistung folgt, falls die Verjährung nicht ordnungsgemäß (z.B. Mahnbescheid) unterbrochen wurde.
  3. Eine Rechnung kann auch noch nach mehr als 3 Jahren gestellt und bezahlt werden. Sobald sie angezahlt oder bezahlt wird, lebt der Zahlungsanspruch wieder auf, denn die Einrede der Verjährung kann dann nicht mehr gelten gemacht werden. Es sei denn, dass nach dem Stellen der Rechnung wieder keinerlei Reaktion von beiden Seiten erfolgt und die Verjährung wieder von neuem beginnt.
  4. Von einer 1-Jahresfrist, wonach dann keine Rechnung mehr gestellt werden darf habe ich nirgendwo etwas gefunden.
Hier ein Link, bei dem das alles nicht schlecht zusammengefasst wird. Leider äußern sich fast nur Softwarelieferanten für Rechnungsprogramme zu diesem Thema und auch da gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die vielen anwendbaren Paragraphen sind sehr mühselig zu lesen.

Die Thematik ist für die TE ganz einfach: wenn ein Preis (auch mündlich) vereinbart wurde, dann ist der mit Erbringung der Leistung fällig geworden, auch ohne Rechnung, da sie eine Privatperson ist. Damit kann auch lt. BGB die Bezahlung nach 30 Tagen ab Lieferung mit einem Mahnverfahren eingefordert werden! Nur wenn die Leistung in der Einkommenssteuer angerechnet werden soll oder in Verbindung mit einem Grundstück steht, dann kann man auf das Ausstellen einer Rechnung bestehen und womöglich mit dem Finanzamt Druck ausüben.

Wie geschrieben: ich bin kein Anwalt und dies ist keine Rechtberatung. Es hat mich nur interessiert. Wer andere Infos hat, immer her damit, denn dieses Wissen kann einem Ausgaben und Ängste ersparen.
 

Eva

Aktives Mitglied
Ich habe jetzt keine Lust, Google zu fragen, oder obriges an zu klicken aber in Deutschland kann ich mir echt nicht vorstellen, dass ich eine Dienstleistung ohne Rechnung bezahlen muss.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Sorry Eva, aber da irrst Du Dich und das BGB ist hier ganz eindeutig. Rechnungen sind heute eher üblich und als Beweis für den zu zahlenden Betrag sinnvoll, aber diese Gesetze sind noch aus einer Zeit, als es keine Drucker und Computer gab und auch damals wollte der Kofferträger am Bahnhof oder die Wahrsagerin bezahlt werden. Manche Taxifahrer stellen z.B. keine Rechnung aus. Dann kannst Du den Betrag eben nicht von der Steuer absetzen, aber bezahlen musst Du ihn.
 

Eva

Aktives Mitglied
Ups, da lag ich wohl falsch. Sorry. Aber ich denke trotzdem, das die TE von der Stadt/Friedhofsverwaltung eine Rechnung bekommen muss/sollte. ;)

Klar, von deinen genannten Beispielen wollte ich auch nie eine Rechnung, auch nicht von der Toilettendame. :LOL:
 
W

Weiß nix

Gast
Es geht nicht um eine Firma, sondern um eine Gemeinde (wegen Friedhofsgebühren)
Wie üblich viel Gerede aber keiner achtet auf die Fakten. Es gibt keine Rechnung und es wird auch keine geben, sondern einen Gebührenbescheid entsprechend der gültigen Satzung der Gemeinde. Das hat mit BGB etc. absolut nichts zu tun. Hier geht es um Verwaltungsrecht.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Sorry Eva, aber da irrst Du Dich und das BGB ist hier ganz eindeutig. Rechnungen sind heute eher üblich und als Beweis für den zu zahlenden Betrag sinnvoll, aber diese Gesetze sind noch aus einer Zeit, als es keine Drucker und Computer gab und auch damals wollte der Kofferträger am Bahnhof oder die Wahrsagerin bezahlt werden. Manche Taxifahrer stellen z.B. keine Rechnung aus. Dann kannst Du den Betrag eben nicht von der Steuer absetzen, aber bezahlen musst Du ihn.
Ein Amt stellt aber eine Rechnung. Garantiert.
Die können die Zahlung ohne Rechnung gar nicht zuordnen und überweisen die wieder zurück.
Allerdings kann eine Rechnungsstellung vom Amt schon mal etwas länger dauern.
Ggf. kann man auch per Mail nachfragen, dann hat man die Antwort schriftlich.
Selbst wenn eine Rechnung rausgegangen sein sollte, die man nicht erhalten hat, bekommt man dann nachfolgend, eine Zahlungserinnerung.
 

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