Danke für die Antwort.
Es ist ja schon bekannt, dass der Kindsvater sich in einem kriminellen milieu aufhält, wo sich Hehler und Drogenhändler gzten Tag sagen. Ich hatte im mehrfach gesagt, dass er das gemeinsame Kind aus solchen Bereichen fernhalten soll. Unser kind ist 7 und ich finde, ein kind in der Großstadt in bahnhofsnähe, wo Kriminelle und zwielichtige Gestalten herumlungern, warten zu lassen, ist schon bemerkenswert. Was wäre, wenn es entführt worden wäre? Das ist unverantwortlich.
Wie gesagdie vorfälle haben sich so vermehrt, dass ich die Notbremse ziehen musste. Es ist nicht hinnehmbar. was für ein Vorbild soll denn sowas sein? rn
Hi Howler,
leider ist "Notbremse" wieder eine Art von "Selbstjustiz".
Ihr habt Eure Elternverantwortung zum Teil an den Staat abgegeben. Die Familienangelegenheit ist bei Gericht/Jugendamt. Die haben "Regeln" aufgestellt.
Stell dir vor, der Vater würde auch die "Notbremse" ziehen und sagen wir mal mit Eurem Kind in das Ausland abhauen.
Ganz früher -als es noch keine staatlichen Regelungen gab- hat sich die stärkere Familie das Kind geschnappt bzw. die Familie mit den gewaltbereitesten Mitgliedern.
Was kannst Du tun?
Um Frieden und auch ein Stückweit Souveränität reinzubekommen, musst Du den Vater miteinbeziehen. Euer Sohn wird es Euch danken.
Ihr müsst mit externer Hilfen gegenseitige Zugeständnisse machen und Vereinbarungen aushandeln.
Fiktives Beispiel:
-Du willst Sicherheit
-Er will Übernachtung, d.h. Sohn Samstag mittag zu ihm und Sonntag nachmittag wieder zu Dir
Ihr handelt bei einem Mediator aus, dass die Übernachtung in Ordnung geht, unter der Bedingung, dass Du mehrmals am Tag (kurz) anrufen darfst sowie er in dieser Zeit keine seiner Freunde empfängt und das Kind nicht alleine warten lässt.
Ggf. kann man hier noch eine Dritte Person zur Sicherheit miteinbeziehen. Bei euren IST-Zustand sicherlich sinnvoll.
Ein Bruch der "Vereinbarung" führt wieder umgehend zur offiziellen Jugendamts-Regelung von nur 1 Std.
Dein Vorteil?
Bei der Jugendamts-Regelung hast Du KEINE Kontrolle. Und vermutlich wird die Regel sowieso eines Tages deutlich ausgeweitet werden.
Denn 1 Std. ist beziehungstechnisch Wahnsinn.
Mit der ausgehandelten Vereinbahrung hast Du Kontrolle.
Ich kenne den Fall nicht. Ich kann die konkrete Situation nicht beobachten. Es ist nur ein mögliches Beispiel.
Klar ist: Wer was erreichen will (Sicherheit) - muss auch Angebote machen.
Nochmal: Das Gesetz ist eindeutig! Es gibt ein Umgangsrecht, mit ausweitender Tendenz. Nur konkrete Kindeswohlgefährdung kann zur zeitlichen Aussetzung führen. Es kann gut sein, dass in 1-2 Jahren ein Richter Dir "Freitag-Sonntag, 14-tägig beim Vater" auferlegt. In Konfliktfällen kommt ein Bußgeld mit bis zu 25.000€ bei eigenmächtiger Zuwiderhandlung in den Beschluss. In diesem Falle hättest Du keine Kontrolle, was in der Zeit geschieht.