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Reagiere ich über, wenn Vater rücksichtslos mit dem gemeinsamen Kind ist?

howler2019

Mitglied
[SUP]Wenn der Ex- Partner das gemeinsame Kind z. B. vor der Tür einer Spielothek warten lässt, während er Umgangsrecht hat oder unser Kind erlebt, wie sein Papa verschiedene Affären mit nach hause nimmt, reagiere ich über, wenn ich sage, dass er es gefälligst zu lassen hat, während er das Kind bei sich hat? Als ich ihn damit konfrontierte, hieß es, ich sei eifersüchtig, dass er bald heiraten würde, obwohl ich weiß, dass er seine verlobte mit anderen Frauen betrügt. Als er mir diese Aussage mal wieder gemacht hat, hab ich das Treffen abgesagt und ihn gebeten, über sein Vrhalten nachzudenken und ihm dafür zwei Stunden mit unserem Kind für nächste Woche zugesagt. Nicht ohne Grund hat der Vater des Kindes ein Besuchsrecht von einer Stunde alle 14 Tage bekommen. Ich habe ihm VOR den Vorfällen das Kind jede Woche zur Übernachtung mitgegeben. Doch mein Vertrauen in seine Qualitäten als Vater sind nicht vorhanden. Was würdet Ihr tun? Wie könnte eine entspanntere Atmosphäre entstehen. Ich habe ihn mittlerweile so satt. . .
 
Zuletzt bearbeitet:

Uri

Aktives Mitglied
Um so etwas einigermaßen objektiv beurteilen zu können, müsste man die Situationen selber beobachtet haben.

Deiner Schilderung nach, besteht ein sehr angespanntes Verhältnis. Da schildert man oftmals "dramatischer" als bei wohlgesonnen Personen.
Wir wissen nicht wie alt das Kind ist. Also kann man "warten" nicht beurteilen.
Uhrzeit wissen wir auch nicht und auch nicht in welcher Umgebung ebenso wissen wir nicht wie lange das "warten" war und was genau der Grund war.

Bei gerade mal 1 Std. "Umgangszeit" alle 14-Tage, kann ich mir schwer vorstellen, wie das Warten lassen genau aussehen soll...
Überhaupt gibt es bei einer derart kurzen Zeit keine Chance auf Vertrauensaufbau oder Bindung. Beide (Kind und Vater) müssen total unsicher miteinander sein. Wie soll hier etwas fruchten?

"Wie könnte eine entspanntere Atmosphäre entstehen. Ich habe ihn mittlerweile so satt. " unter den Bedingungen kann gar nichts Entspanntes entstehen.



Rechtlich sieht es so aus:

Der Umgangsberechtigte kann tun und lassen was er will. Es darf nur keine Kindeswohlgefährdung vorliegen.

Beide Eltern müssen mit Wohlwollen, den Kontakt und Bindungsaufbau des Kindes zum anderen Elternteil fördern, auf keinen Fall behindern.
Insbesondere Umgangstermine sind einzuhalten!


Z.B. so etwas geht aus zweierlei Hinsicht nicht:
[SUP]hieß es, ich sei eifersüchtig, dass er bald heiraten würde, obwohl ich weiß, dass er seine verlobte mit anderen Frauen betrügt. Als er mir diese Aussage mal wieder gemacht hat, hab ich das Treffen abgesagt und ihn gebeten, über sein Vrhalten nachzudenken


1) Beziehungskonflikte (Beziehungsebene) berechtigen NICHT zum Aussetzen des Umgangs (Elternebene)
2) Du bist nicht seine Erziehungsberechtigte. Er kann "betrügen", er darf Dich "eifersüchtig" finden und er muss auch nicht über sein Verhalten nachdenken. Ich würde an Deiner Stelle das Belehren sein lassen, wenn Du Entspannung willst. Lass dich nicht auf private Gespräche ein. Ihr beide seid dafür "verbrannt".


 

flower55

Aktives Mitglied
Hallo,
die Caritas oder andere carikative Einrichtungen bieten Gesprächsmöglichkeiten
für Eltern an, die sich getrennt haben. Diese sind kostenlos.
Das Kindswohl dabei ist vordergründig.

alles Liebe
flower55
 
Zuletzt bearbeitet:
G

GrayBear

Gast
Seine Qualitäten als Vater kann ich nicht beurteilen. Ich bin auch ein Vater. Bei dem Gedanken, ich dürfte mein Kind nur alle zwei Wochen für eine Stunde sehen, dreht sich mir der Magen um. Es wäre für mich furchtbar und entwürdigend. Wenn sich erwachsene Menschen über das Kind gegenseitig maßregeln, jeden Fehler als Katastrophe darstellen und sich und dem Kind das Leben schwer machen, dann bin ich ratlos, denn es geht auch anders. Aber das muss man wollen und sinnvoll gestalten. Das erfordert Mut, Opfer und die Bereitschaft, dass es gelingen soll und muss, im Interesse des Kindes. Dem anderen seine Fehler aufzurechnen genügt einfach nicht. Aber wenn es zu viele Fehler werden? Dann stehen eben wieder schwere Entscheidungen an. Getrennt für ein Kind da zu sein ist manchmal wie "Kröten fressen und es für normal halten". Es sind so oft die eigenen Kröten. Nicht die des anderen. Das darf man nicht verdrängen.
 

howler2019

Mitglied
Um so etwas einigermaßen objektiv beurteilen zu können, müsste man die Situationen selber beobachtet haben.

Deiner Schilderung nach, besteht ein sehr angespanntes Verhältnis. Da schildert man oftmals "dramatischer" als bei wohlgesonnen Personen.
Wir wissen nicht wie alt das Kind ist. Also kann man "warten" nicht beurteilen.
Uhrzeit wissen wir auch nicht und auch nicht in welcher Umgebung ebenso wissen wir nicht wie lange das "warten" war und was genau der Grund war.

Bei gerade mal 1 Std. "Umgangszeit" alle 14-Tage, kann ich mir schwer vorstellen, wie das Warten lassen genau aussehen soll...
Überhaupt gibt es bei einer derart kurzen Zeit keine Chance auf Vertrauensaufbau oder Bindung. Beide (Kind und Vater) müssen total unsicher miteinander sein. Wie soll hier etwas fruchten?

"Wie könnte eine entspanntere Atmosphäre entstehen. Ich habe ihn mittlerweile so satt. " unter den Bedingungen kann gar nichts Entspanntes entstehen.



Rechtlich sieht es so aus:

Der Umgangsberechtigte kann tun und lassen was er will. Es darf nur keine Kindeswohlgefährdung vorliegen.

Beide Eltern müssen mit Wohlwollen, den Kontakt und Bindungsaufbau des Kindes zum anderen Elternteil fördern, auf keinen Fall behindern.
Insbesondere Umgangstermine sind einzuhalten!


Z.B. so etwas geht aus zweierlei Hinsicht nicht:


1) Beziehungskonflikte (Beziehungsebene) berechtigen NICHT zum Aussetzen des Umgangs (Elternebene)
2) Du bist nicht seine Erziehungsberechtigte. Er kann "betrügen", er darf Dich "eifersüchtig" finden und er muss auch nicht über sein Verhalten nachdenken. Ich würde an Deiner Stelle das Belehren sein lassen, wenn Du Entspannung willst. Lass dich nicht auf private Gespräche ein. Ihr beide seid dafür "verbrannt".


Danke für die Antwort.

Es ist ja schon bekannt, dass der Kindsvater sich in einem kriminellen milieu aufhält, wo sich Hehler und Drogenhändler gzten Tag sagen. Ich hatte im mehrfach gesagt, dass er das gemeinsame Kind aus solchen Bereichen fernhalten soll. Unser kind ist 7 und ich finde, ein kind in der Großstadt in bahnhofsnähe, wo Kriminelle und zwielichtige Gestalten herumlungern, warten zu lassen, ist schon bemerkenswert. Was wäre, wenn es entführt worden wäre? Das ist unverantwortlich.
Wie gesagdie vorfälle haben sich so vermehrt, dass ich die Notbremse ziehen musste. Es ist nicht hinnehmbar. was für ein Vorbild soll denn sowas sein? rn
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Ups... Ich bin ja immer für den Part, meinen Ex muss ich nicht lieben, aber respektieren.
Ein Kind hat ein Recht auf Mutter, aber auch auf seinen Vater. Genauso wie ein Mann ein guter Vater sein kann, selbst wenn er als Ehemann ein totaler Loser war.

Eine Beziehung kann auseinandergehen, aber ein Elternpaar bleibt man immer.

So weit meine Denke, und daran haben ich und mein Papiermann uns immer gehalten. Zum Wohle unseres gemeinsamen Kindes.

Bei dir stellt sich aber die Situation ganz anders dar.

Ich würde mich ganz schwer tun, einem Ex, mit derartigen Background überhaupt mein Kind 1 Stunde zu überlassen.
Wer weiß was geschieht.
Hier bin ich ein ganz schlechter Ratgeber, weil ich immer Angst um mein Kind an deiner Stelle haben würde.

O Howler, dein Leben war und ist nicht ohne.
Von daher ist es umso wichtiger, dass Ruhe in euer Leben einkehrt. Dein Exverlobter und das ganze trara tut deinem Kind sicher auch nicht gut.
Ich würde mich immer für das Wohl meines Kindes entschieden haben und versuchen, dass Ruhe und Stabilität einkehrt, damit mein Kind geborgen und behütet aufwächst.
Da haben Männer, mit denen du nur Ärger und Stress hast absolut keinen Platz.
Denk an dich.
 

DetersRobin

Mitglied
[SUP]Wenn der Ex- Partner das gemeinsame Kind z. B. vor der Tür einer Spielothek warten lässt, während er Umgangsrecht hat oder unser Kind erlebt, wie sein Papa verschiedene Affären mit nach hause nimmt, reagiere ich über, wenn ich sage, dass er es gefälligst zu lassen hat, während er das Kind bei sich hat? Als ich ihn damit konfrontierte, hieß es, ich sei eifersüchtig, dass er bald heiraten würde, obwohl ich weiß, dass er seine verlobte mit anderen Frauen betrügt. Als er mir diese Aussage mal wieder gemacht hat, hab ich das Treffen abgesagt und ihn gebeten, über sein Vrhalten nachzudenken und ihm dafür zwei Stunden mit unserem Kind für nächste Woche zugesagt. Nicht ohne Grund hat der Vater des Kindes ein Besuchsrecht von einer Stunde alle 14 Tage bekommen. Ich habe ihm VOR den Vorfällen das Kind jede Woche zur Übernachtung mitgegeben. Doch mein Vertrauen in seine Qualitäten als Vater sind nicht vorhanden. Was würdet Ihr tun? Wie könnte eine entspanntere Atmosphäre entstehen. Ich habe ihn mittlerweile so satt. . .
Hi @howler2019,
anhand deiner Schilderungen hätte ich ebenfalls absolut kein Vertrauen in die Qualitäten deines Ex-Mannes. Im Sinne des Kindes hast du bereits agiert, sonst würde dem Vater wohl gar kein Umgangsrecht mehr vorliegen. Dennoch sehe ich das schon als durchaus denkbar, nun Richtung alleiniges Sorgerecht zu agieren, denn sind wir mal ehrlich, dieser Mann hat andere Probleme, als sich um dein Kind zu kümmern. Diese soll er doch bitte (ebenfalls im Sinne des Kindes) in den Griff bekommen, sonst ist es doch vorrangig für dein Kind schädlich. Ist doch auch nicht in Stein gemeißelt, wenn er sein Kind erst dann wieder sieht, wenn es ihm auch wirklich besser geht. Aber es ist ein sehr schmaler Grad, ggf. würde ich mir auch Rat von Freunden / Bekannten oder sogar deinem Anwalt einholen. LG Robin
 

Yado_cat

Aktives Mitglied
Mein Ex hat sich auch immer besser dargestellt als er war, ein richtiger Schönwetterpapa. Er hat sich so schlecht während der gemeinsamen Wochenenden mit meinem Sohn benommen, das dieser zeitweise gar nicht mehr zu ihm wollte.
Wechselnde Liebschaften, Alkohol am Steuer, eine Schlägerei im Hausgang zwischen meinem Ex uns seiner damaligen Freundin, Geldgeschenke einbehalten und und und.... die Liste ist sehr lang.

Zu einem Beratungsgespräch bei der AWO ist er nicht erschienen, ich saß dann alleine da und hab mich mit der Dame unterhalten.
Als mein Sohn endlich entscheiden durfte, ob er weiterhin den Umgang mit seinem Vater pflegen soll, hat er abgelehnt.
Kontakt nur noch sporadisch über Whatsapp und hier antwortet mein Sohn nicht mal.

Mein Mann - obwohl "nur" der Stiefvater - hat in den ganzen Jahren mehr für unseren Junior getan als der richtige Vater.

An deiner Stelle würde ich mich gut beraten lassen und alles annehmen was dir angeboren wird, das macht immer Eindruck.

Umgang musst du gewähren, auch wenn es viele Nerven und Tränen kostet.
Ich war oft fix und fertig Freitagsmittags und habe nur noch Rotz und Wasser geheult, wenn der Kleine sich an mir festgeklammert hat und nicht wegwollte - er aber musste... :wein::wein:
Jetzt ist mein Sohn volljährig und ist auch unterschriftstechnisch nicht mehr auf seinen Vater angewiesen.
 

Farnmausi

Aktives Mitglied
Hallo, wenn das denn dann alles so ist, lasse dich durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten.

Ziel sollte sein, erstmal nur noch "begleitenden Umgang" zu erreichen. Farnmausi
 

Uri

Aktives Mitglied
Danke für die Antwort.

Es ist ja schon bekannt, dass der Kindsvater sich in einem kriminellen milieu aufhält, wo sich Hehler und Drogenhändler gzten Tag sagen. Ich hatte im mehrfach gesagt, dass er das gemeinsame Kind aus solchen Bereichen fernhalten soll. Unser kind ist 7 und ich finde, ein kind in der Großstadt in bahnhofsnähe, wo Kriminelle und zwielichtige Gestalten herumlungern, warten zu lassen, ist schon bemerkenswert. Was wäre, wenn es entführt worden wäre? Das ist unverantwortlich.
Wie gesagdie vorfälle haben sich so vermehrt, dass ich die Notbremse ziehen musste. Es ist nicht hinnehmbar. was für ein Vorbild soll denn sowas sein? rn
Hi Howler,
leider ist "Notbremse" wieder eine Art von "Selbstjustiz".
Ihr habt Eure Elternverantwortung zum Teil an den Staat abgegeben. Die Familienangelegenheit ist bei Gericht/Jugendamt. Die haben "Regeln" aufgestellt.

Stell dir vor, der Vater würde auch die "Notbremse" ziehen und sagen wir mal mit Eurem Kind in das Ausland abhauen.

Ganz früher -als es noch keine staatlichen Regelungen gab- hat sich die stärkere Familie das Kind geschnappt bzw. die Familie mit den gewaltbereitesten Mitgliedern.

Was kannst Du tun?
Um Frieden und auch ein Stückweit Souveränität reinzubekommen, musst Du den Vater miteinbeziehen. Euer Sohn wird es Euch danken.

Ihr müsst mit externer Hilfen gegenseitige Zugeständnisse machen und Vereinbarungen aushandeln.
Fiktives Beispiel:
-Du willst Sicherheit
-Er will Übernachtung, d.h. Sohn Samstag mittag zu ihm und Sonntag nachmittag wieder zu Dir

Ihr handelt bei einem Mediator aus, dass die Übernachtung in Ordnung geht, unter der Bedingung, dass Du mehrmals am Tag (kurz) anrufen darfst sowie er in dieser Zeit keine seiner Freunde empfängt und das Kind nicht alleine warten lässt.
Ggf. kann man hier noch eine Dritte Person zur Sicherheit miteinbeziehen. Bei euren IST-Zustand sicherlich sinnvoll.
Ein Bruch der "Vereinbarung" führt wieder umgehend zur offiziellen Jugendamts-Regelung von nur 1 Std.

Dein Vorteil?
Bei der Jugendamts-Regelung hast Du KEINE Kontrolle. Und vermutlich wird die Regel sowieso eines Tages deutlich ausgeweitet werden.
Denn 1 Std. ist beziehungstechnisch Wahnsinn.
Mit der ausgehandelten Vereinbahrung hast Du Kontrolle.

Ich kenne den Fall nicht. Ich kann die konkrete Situation nicht beobachten. Es ist nur ein mögliches Beispiel.

Klar ist: Wer was erreichen will (Sicherheit) - muss auch Angebote machen.

Nochmal: Das Gesetz ist eindeutig! Es gibt ein Umgangsrecht, mit ausweitender Tendenz. Nur konkrete Kindeswohlgefährdung kann zur zeitlichen Aussetzung führen. Es kann gut sein, dass in 1-2 Jahren ein Richter Dir "Freitag-Sonntag, 14-tägig beim Vater" auferlegt. In Konfliktfällen kommt ein Bußgeld mit bis zu 25.000€ bei eigenmächtiger Zuwiderhandlung in den Beschluss. In diesem Falle hättest Du keine Kontrolle, was in der Zeit geschieht.
 

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