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Rauchverbot verfassungswidrig

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House, anders wie Du fabuliere ich nicht über das was ich gern hätte oder für richtig erachte - ich beschreibe lediglich die Realität.
Ein Arbeítgeber muß seine Bude, seine Arbeitsplätze für seine Arbeiter und für die geltenden Gesetze einrichten. Da kannst Du drei Tage heulen - es ist einfach so.

Ich glaube auch nicht das hier irgendjemand ist, der das ernsthaft betreiten könnte. Es gibt wohl Ausnahmen, wenn man nur eine bestimmte Anzahl Beschäftigte hat, aber ansonsten ist das klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
House, anders wie Du fabuliere ich nicht über das was ich gern hätte oder für richtig erachte - ich beschreibe lediglich die Realität.
Ein Arbeítgeber muß seine Bude, seine Arbeitsplätze für seine Arbeiter und für die geltenden Gesetze einrichten. Da kannst Du drei Tage heulen - es ist einfach so.

Wir reden hier über gastronomische Betriebe und nicht über kleine Büros, wo es selbstverständlich ist, dass nicht in den Büros geraucht wird - aus Rücksicht auf die Nichtraucher.

Wir reden über gastronomische Betriebe, Deichgräfin hat eben die Richtlinien eingestellt. Über Betriebe, deren Gäste ebenfalls rauchen. Und ich hier über meinen einfachen, aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht, Vorschlag, die Menschen entscheiden zu lassen.

Geh in ein Raucherlokal, geh nicht in Raucherlokal.
Arbeite in einem Raucherlokal, arbeite nicht in einem Raucherlokal.

Im Gegensatz zu euch, halte ich die Menschen für intelligent genug, selbst entscheiden zu können. Und dann wundert man sich immer über die Bürokratie in Deutschland.....
 
Es hört sich gut an, wenn man die Menschen für intelligent genug hält - ist aber nicht so. wenn man sich die einzelnen Nichtraucherschutzgesetze durchliest, so wird dort eben auch die teilweise langen, freiwilligen Vereinbarungen Bezug genommen, die alle gescheitert sind.

Und selbstverständlich ist nicht allein die Arbeitstättenverordnung maßgebend - wenn ich Leute einstelle bin ich z.B. auch an alle anderen Gesetze und Verordnungen z.B. der Berufsgenossenschaften, des Gesundheitsamts etc. gebunden.
 
Zitat Landtag NW:

A Problem​
Die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens für Erwachsene und insbesondere Kinder
sind erheblich. Aktuelle Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg
gehen von mehr als 3.300 tabakrauchassoziierten Todesfällen in Deutschland pro
Jahr bei Nichtraucherinnen und -rauchern durch Passivrauchen aus. Für Kinder erhöht sich
das Risiko, an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung
zu erkranken, um 50 bis 100 %. Auch in Räumen, in denen aktuell nicht geraucht
wird, werden kontinuierlich Schadstoffe an die Menschen in der Umgebung abgegeben, die
sich während des Rauchens an Wänden, Tapeten, Gardinen und Möbeln abgesetzt haben.
Freiwillige Vereinbarungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes - DEHOGA - mit
dem Ziel, die Anzahl der Nichtraucherbereiche und Nichtraucherbetriebe schrittweise zu erhöhen,
haben nicht zu einem ausreichenden Erfolg im Sinne eines wirksamen Nichtraucherschutzes​
geführt.
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Soviel zur Intelligenz.
 
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