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Ratlos, wie oder wer kann meinen Mann helfen

laika

Neues Mitglied
Weihnachten sollte so schön werden und dann kam eine Wende.

Mein Mann hat seit 5 Jahren immer nur für ein Jahr befristete Arbeitsverträge, die immer zum Jahresende auslaufen. Jedes Jahr wurden die Verträge erneuert. Dies war möglich da zwei Firmen unter einer Geschäftsleitung geführt wurde.

Mein Mann hat die Häuser (Pflegeheim für Demenzerkranke Mensche) in dem er arbeitete mit aufgebaut, war Tag und Nacht in Rufbereitschaft, war immer da wenn man rief. Er erledigte alle anfallenden Aufgaben. Es gab nichts in den Häuser was er nicht schon getan hätte. Auch in der Pflege arbeitete er mit, Hausmeistertätigkeiten, Fahrdienste, Einkäufe, Wartung des gesamten Fuhrparks, Firmenverhandlungen u.v.m. gehörten zu seinem Aufgabenfeld.
Jetzt lies man ihn fallen, obwohl die Kettenarbeitsverträge unzulässig sind und der Arbeitgeber immer wieder eine Verlängerung des Arbeitsvertrages in Aussicht stellte, ist jetzt alles vorbei.

Das schlimmste er bekam keinen neuen Vertrag, aber es würde jemand über Fördermittel eingestellt. Das Arbeitsamt forscht jetzt nach, aber mein Mann leidet. Durch die Tätigkeit in der Pflege hat er 3 Bandscheibenvorfälle. Was soll er jetzt tun? Ein Rechtsanwalt hat ihm gesagt, klagen auf Wiedereinstellung ist nicht möglich, warum nicht? Kann da jemand helfen??????
 

Baba

Mitglied
Befristeter Arbeitsvertrag oder Zeitvertrag

Also, wie du schon schriebst, sind "Kettenarbeitsverträge" unzulässig. Aus dem Link entnehme ich, dass selbst in dem für deinen Mann schlechtestmöglichen Fall, das wäre die Befristung "aus sachlichem Grund", der Arbeitsvertrag nur hätte maximal drei Mal verlängert werden dürfen. Bei 5 Jahren Dauer von je einem Jahr wären es bereits 4 Verlängerungen.

Ich kann mir jetzt nur vorstellen, dass das, wie du schreibst, nur deswegen möglich war, weil es sich auf dem Papier um 2 verschiedene Firmen handelt.

Das Arbeitsamt hat ja kein Interesse daran, dass die Arbeitslosenzahlen steigen, und sie haben Rechtsexperten. Ich würde mal sagen, da sind noch nicht alle Messen gesungen. Vielleicht kann dein Mann wenigstens eine Abfindung rausschlagen.

Generell soll ja die Lage auf dem Arbeitsmarkt z.Zt. günstig sein, also sollte dein Mann wohl besser eher als später ohnehin einen neuen Arbeitgeber suchen. Denn zu solchen Bedingungen möchte man ja nicht wirklich arbeiten.

Ich würde mich jetzt bewerben und nochmals bewerben - beim nächsten Job kanns nur besser werden. Und die Arge ihre juristische Arbeit machen lassen, in deren Konsequenz vielleicht eben wenigstens noch etwas Abfindung herausspringt oder vielleicht sogar, dass dein Mann wieder eingestellt werden muss.

Nur - wie gesagt - bei einem solchen Arbeitgeber möchte man ja nicht bleiben. Wann anderweitig bewerben, wenn nicht jetzt?
 

laika

Neues Mitglied
Hallo Baba,
es geht uns nicht um eine Abfindung, mein Mann hat sein ganzes Herz in diese Arbeit gesteckt. Er ist eigentlich sehr willensstark, doch das hat ihn gebrochen. In seiner Arbeit ging er auf und war glücklich. Es ist die Art und Weise wie Arbeitgeber mit einem umspringen. Die Ämter haben kein Geld doch jetzt müssen sie für zwei zahlen. Einmal die Fördermittel für den Neueingestellten und dann für meinen Mann.
Aber Du hast Recht, das Lied ist noch nicht zu Ende, denn das Amt prüft nach warum da jetzt Fördermittel fließen, obwohl jemand diesen Arbeitsplatz besetzt hatte und auch weiterhin dort arbeiten wollte.
 

Raphael-H-Finn

Mitglied
Hallo,
also so wie ich das lese, handelte es sich bei dem befristeten Arbeitsverhältnis um ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund.

Das bedeutet, dass für die Befristung kein konkreter Grund genannt werden muss. In dem Fall aber darf die Befristung maximal 2 Jahre dauern und keinen Tag längern. Im Anschluss daran ist das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes zu wandeln, oder aber es Endet ohne das es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Wie und warum es in dem Fall Deines Mannes um gleich fünf Jahre Befristung geht ist mir nicht nachvollziebar denn dies wäre nur dann möglich, wenn die Befristung einen sachlichen Grund zur Grunde liegen hat was hier wohle eher ausgeschlossen sein dürfte da hier der Gesetzgeber klare Richtlinien vorgibt was genau ein sachlicher Grund ist (Vertretung usw).

Wenn dem also so ist und eine Befristung ohne Sachgrund vorgelegen hat stellt sich die Frage warum er auf insgesamt 5 Jahre befristet wurde, dies wäre rechtlich nicht zulässig gewesen.
(Auskunft Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Grundsätzlich würde ich mit dieser Information zu einem guten Arbeitsrechtler gehen denn ich denke mal das die Chancen hier auf Wiedereinstellung bzw. Wandlung des Arbeitsverhältnis in ein unbefristets nicht mal so ausgeschlossen sein dürfte.

Wie gesagt:
Befristungen mit einer längeren Zeit als zwei Jahre bedürfen immer einen sachlichen Grund der detailliert dargelegt und in Schriftform festgehalten werden muss. Dies schon aus dem Grund das die hier bereits angesprochenen Kettenbefristungen ausgeschlossen werden können.

Wenn ohne Sachgrund befristet wird, dann darf dies zum einen nicht länger als maximal 2 Jahre Dauer sein und dann auch nicht mehr als drei Befristungsverlängerung in diesem Zeitraum. Einzige Möglichkeit wäre das die Befristung durch Tarifvertrag abweichend geregelt wurde, dass aber nehme ich nicht an.

In jedem Fall würde ich hier Rechtsansprüche geltend machen weil ganz Regelkonform scheint mit die hier angewandte Praxis nicht zu sein.

MfG

Raphael
 

laika

Neues Mitglied
Hallo Raphael,

ich hatte ja geschildert das unter einer Geschäftsleitung zwei Firmen fungieren. Das heißt es sind zwei soziale Träger in Kooperation. Diesen Arbeitsplatz den mein Mann besetzte, den gibt es nur in einem Träger und der Arbeitsplatz ist auch noch da, aber das Arbeitsverhältnis wurde mit dem Kooperationsträger geschlossen. Es ist keine einfache Sache, da die Geschäftsleitung ein und dieselbe ist. es traut sich zu meiner Verwunderung auch kein Rechtsanwalt ran. Wir bekommen immer nur die Aussage, es ist nicht zulässig was dort passierte, aber man kann nichts dagegen tun. Ich bin der Meinung, man muss was dagegen tun, ich weiß nur nicht wie.
 

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