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Rassistische Kollegin

A

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Re: Rassistische Kollegin
Juristisch gesehen kann die andere Kollegin ebenfalls eine Anzeige machen, Nicht wegen Volksverhetzung sondern wegen übler Nachrede. Wenn die denn meint, die Behauptung ihrer Kollegin über sie zum Thema Rassismus sei überzogen bzw. nicht angebracht.

Dann steht jeweils Aussage gegen Aussage, insbesondere wenn es keine weiteren Zeugen gibt.

Ist dann wie beim Nachbarschaftsstreit wo sich beide Parteien gegenseitig anzeigen und am Ende nichts bei rum kommt

Es wäre wohl was anderes, wenn die TE selbst wegen Rassismus beleidigt worden wäre.

Der beste Ratschlag ist hier wohl solche Reizthemen bei der Arbeit zu meiden.
 
Zumindest steht das so bei der Google suche:

Anhang anzeigen 41613

Man kann ja mal schauen ob man das konkreter findet.

"Die werden eh alles Attentäter" kann man also vernachlässigen da vom Autor nicht mal eine Gruppe zuvor definiert wurde.
Ich habe jetzt noch mal nachgelesen und übereinstimmend diese Information dazu gefunden:

"Schließlich müsste es zu einem Kundgabeerfolg gekommen sein. Dieser liegt regelmäßig vor, wenn die ehrverletzende Handlung vom Beleidigten oder einem Dritten zur Kenntnis genommen worden ist."
Quelle: https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-beleidigung-nach-185-stgb

Demnach würden bei einer mündlichen Kundgabe wie in diesem Fall wohl auch glaubwürdige Zeugen (Arbeitskollegen) ausreichen. Wenn dem Gesagten insgesamt zu entnehmen ist, dass Ausländer oder Flüchtlinge mit dem Spruch "Die werden eh alles Attentäter" gemeint sind, wäre das also durchaus strafrechtlich verfolgbar. Es müsste nur ein Angehöriger der betreffenden Gruppe davon erfahren und Anzeige erstatten.
 

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