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Rassistische Kollegin

Ich denke, so ein Satz könnte durchaus als Beleidigung gewertet werden, wenn ein Betroffener Anzeige erstatten würde.

Beleidigungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, aber:

Eine strafbare und anzeigewürdige Beleidigung muss gegenüber dem beleidigten kundgegeben werden.
Man kann sich nicht als Dritter stellvertretend beleidigt fühlen.

Das sehe ich gegenüber des TE also nicht gegeben. Alles anderes ist rein spekulativ, da überhaupt nicht klar ist, ob diese Kollegin die gleichen Äußerungen auch dann tätigen würde, wenn Fremde oder Flüchtlinge anwesend sind.
 
A

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Re: Rassistische Kollegin
Möchtest du diese Gründe benennen? Ich wäre daran sehr interessiert.
Ganz kurz, ist ja hier vielleicht etwas off-topic: Ich denke, aus juristischer Sicht würde bei solchen Äußerungen vom Inhalt und Charakter her nicht das Kriterium "geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören" als erfüllt angesehen. Was aber etwas anderes ist als eine öffentliche volksverhetzende Handlung. Würde man beispielsweise in ganz privatem Rahmen ein Familienmitglied gegen bestimmte Personen(gruppen) aufwiegeln, so dass dieses Familienmitglied am nächsten Tag loszieht und einen entsprechenden Anschlag verübt... dann wäre der Tatbestand aus meiner Sicht erfüllt.
 
Eine strafbare und anzeigewürdige Beleidigung muss gegenüber dem beleidigten kundgegeben werden.
Direkt gegenüber dem Beleidigten? Wo steht das?

Man kann sich allerdings nur als Betroffener rechtlich dagegen wehren, muss also natürlich Kenntnis davon haben. Aber die Beleidigung muss nicht direkt gegenüber der beleidigten Person geäußert werden, soweit ich weiß.

Und wenn Personengruppen beleidigt werden, muss man eben Angehöriger dieser Gruppe sein. Wobei die Gruppe nicht zu groß und zu unbestimmt sein darf, sonst ist sie nicht beleidigungsfähig. Aber das sind Details, die oftmals erst im Laufe eines Strafverfahrens geklärt werden können... in diesen kritischen Grenzbereich sollte man sich mit abwertenden Äußerungen eigentlich erst gar nicht begeben, finde ich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Direkt gegenüber dem Beleidigten? Wo steht das?

Zumindest steht das so bei der Google suche:

1727692007781.png

Man kann ja mal schauen ob man das konkreter findet.

Und wenn Personengruppen beleidigt werden, muss man eben Angehöriger dieser Gruppe sein. Wobei die Gruppe nicht zu groß und zu unbestimmt sein darf, sonst ist sie nicht beleidigungsfähig.

"Die werden eh alles Attentäter" kann man also vernachlässigen da vom Autor nicht mal eine Gruppe zuvor definiert wurde.

Es ist halt vielmehr primitives und unkonkretes Stammtisch geblubber.
 
Und ja ich bin sehr liberal und finde jede Meinung die die AFD in irgnendeinerweise tolleriert absololut unakzeptabel. Es ist nachweislich eine antisemitische, rassistische, homophobe und sexistische Partei. Da gib es kein wenn und aber.
Und übrigens halte ich diese Zuschreibungen ebenfalls für juristisch nicht unbedenklich. Zumal sie in einem unbeschränkt zugänglichen Internetforum nun wirklich maximal öffentlich und jederzeit für alle Welt nachlesbar sind. Jedes Parteimitglied könnte nun auf die Idee kommen, rechtliche Schritte dagegen zu unternehmen.

Was ich gerne mal wüsste, da sowas hier ja auch öfter mal vorkommt: @Administrator, ist das so eigentlich in deinem Sinne?
 

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