Portion Control
Urgestein
Ich denke, so ein Satz könnte durchaus als Beleidigung gewertet werden, wenn ein Betroffener Anzeige erstatten würde.
Beleidigungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, aber:
Eine strafbare und anzeigewürdige Beleidigung muss gegenüber dem beleidigten kundgegeben werden.
Man kann sich nicht als Dritter stellvertretend beleidigt fühlen.
Das sehe ich gegenüber des TE also nicht gegeben. Alles anderes ist rein spekulativ, da überhaupt nicht klar ist, ob diese Kollegin die gleichen Äußerungen auch dann tätigen würde, wenn Fremde oder Flüchtlinge anwesend sind.