Soweit es darum geht, dass die Psychotherapie nur selbst bezahlt werden muss, weil es keinen Zugelassenen Therapeuten gibt, gäbe es die Möglichkeit das die gesetzlich KV über Kostenerstattung zahlen muss.
Wie hier schon geschrieben, können u.a. Medikamente, Arzt-, Psychotherapie incl. Fahrtkosten dorthin, allerdings auch andere außergewöhnliche Belastung, mit dem Betrag welchen sie die Zumutsbargrenze (5 oder 6 % vom Einkommen) übersteigen, von der Steuer abgesetzt werden. Soweit dieser Betrag überschritten wurde, solltest du eben auch alle selbstbezahlten Medikamente und die Fahrtkosten zu den einzelnen Ärzten (auch wenn der Rest über die GKV läuft), aufführen.