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Psychotherapie Steuererklärung

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Dann wäre es sinnvoll dazu zu schreiben, warum man die Therapie selber zahlen muss/will.
Das was im Eingangspost steht ist gudelmudel. Therapie muss man zahlen, weil man gesetzlich versichert ist, ja klar. Nein, muss man nicht, nur wenn besondere Gründe gegeben sind. Es k ann genauso gut sein, dass der/die TE nicht weiß, dass sie/er als gesetzlich Versicherte die Therapie nicht selber zahlen muss.
Manche möchten bewusst, aus Gründen, Selbstzahler sein.
 

logig

Aktives Mitglied
Soweit es darum geht, dass die Psychotherapie nur selbst bezahlt werden muss, weil es keinen Zugelassenen Therapeuten gibt, gäbe es die Möglichkeit das die gesetzlich KV über Kostenerstattung zahlen muss.

Wie hier schon geschrieben, können u.a. Medikamente, Arzt-, Psychotherapie incl. Fahrtkosten dorthin, allerdings auch andere außergewöhnliche Belastung, mit dem Betrag welchen sie die Zumutsbargrenze (5 oder 6 % vom Einkommen) übersteigen, von der Steuer abgesetzt werden. Soweit dieser Betrag überschritten wurde, solltest du eben auch alle selbstbezahlten Medikamente und die Fahrtkosten zu den einzelnen Ärzten (auch wenn der Rest über die GKV läuft), aufführen.
 
Nur die Rechnung ist nicht ausreichend.

Krankheitskosten sind dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn sie u.a. zwangsläufig erwachsen sind (vgl. § 33 Abs. 1 EStG).
Für eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung einer psychotherapeutischen Behandlung muss für den Nachweis der Zwangsläufigkeit ein amtärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vorliegen. Dieser Nachweis muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt worden sein (vgl. § 64 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 b) , S.2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung).

Auch für die Berücksichtigung von Medikamenten benötigt man eines Arztes oder Heilpraktikers, meistens liegen die Kosten aber unterhalb der zumutbaren Belastung und wirken sich daher nicht steuermindernd aus.
 

Berliner35

Mitglied
Hallo Zusammen,

ich werde demnächst eine Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis absolvieren. Da ich gesetzlich und nicht privat versichert bin kann ich die Behandlungskosten also nicht über die Versicherung abrechnen.
Ich habe allerdings gelesen, dass ich die Kosten über die Steuererklärung wiederbekommen kann.

Daher jetzt meine Frage: Stimmt das, hat Jemand Erfahrung damit gemacht?
Was genau muss ich einreichen? Reicht die jeweilige Rechnung der Praxis plus die Quittung vom Bankautomaten?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Zeile 21. Nur die Summe eintragen, die du bisher nicht aus anderen Quellen erstattet bekommen hast. Da trage ich das immer ein und das Finanzamt hat noch nie irgendwelche Nachweise haben wollen.
 

weidebirke

Urgestein
Nur die Rechnung ist nicht ausreichend.

Krankheitskosten sind dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn sie u.a. zwangsläufig erwachsen sind (vgl. § 33 Abs. 1 EStG).
Für eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung einer psychotherapeutischen Behandlung muss für den Nachweis der Zwangsläufigkeit ein amtärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vorliegen. Dieser Nachweis muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt worden sein (vgl. § 64 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 b) , S.2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung).

Auch für die Berücksichtigung von Medikamenten benötigt man eines Arztes oder Heilpraktikers, meistens liegen die Kosten aber unterhalb der zumutbaren Belastung und wirken sich daher nicht steuermindernd aus.
Ja, das mag sein, aber ich setze meine Gesundheitskosten (bei mir ist es Haarersatz) auch von der Steuer ab. Es wird stets berücksichtig und das Finanzamt wollte noch nie einen derartigen Nachweis sehen.

Und ein amtsärztliches Gutachten oder des MDK erscheint mir auch nicht angemessen. Eine ärztliche Verordnung sollte doch ausreichen. Aber auch die wolte nie jemand sehen.

Wobei auf meiner Rechnung der Krankenkassenanteil vermerkt ist. Es handelt sich bei mir um eine hohe Zuzahlung. Vielleicht erübrigt sich das dadurch. Denn das belegt ja die Bewilligung der Krankenkasse.

Nachtrag: Eben noch einmal nachgedacht. Ich trage die Summe auhc nur ein. Die Rechnung wollte das Finanzamt auch nicht sehen.
 

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