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Psychotherapie Steuererklärung

Baumbart

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

ich werde demnächst eine Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis absolvieren. Da ich gesetzlich und nicht privat versichert bin kann ich die Behandlungskosten also nicht über die Versicherung abrechnen.
Ich habe allerdings gelesen, dass ich die Kosten über die Steuererklärung wiederbekommen kann.

Daher jetzt meine Frage: Stimmt das, hat Jemand Erfahrung damit gemacht?
Was genau muss ich einreichen? Reicht die jeweilige Rechnung der Praxis plus die Quittung vom Bankautomaten?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
 
Da ich gesetzlich und nicht privat versichert bin kann ich die Behandlungskosten also nicht über die Versicherung abrechnen.
Du schreibst, du bist gesetzlich versichert. Psychotherapiekosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Privat Versicherte bekommen das Geld auch von Krankenkasse erstattet. Der Weg ist nur ein anderer.

Aus dem Internet: "Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt, die gesetzlichen Kassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie. Sie können direkt in die Sprechstunde einer Psychotherapeut*in gehen. Dafür benötigen Sie keine Überweisung, sondern nur Ihre Krankenversicherungskarte. "
 
Hallo Zusammen,

ich werde demnächst eine Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis absolvieren. Da ich gesetzlich und nicht privat versichert bin kann ich die Behandlungskosten also nicht über die Versicherung abrechnen.
Ich habe allerdings gelesen, dass ich die Kosten über die Steuererklärung wiederbekommen kann.

Daher jetzt meine Frage: Stimmt das, hat Jemand Erfahrung damit gemacht?
Was genau muss ich einreichen? Reicht die jeweilige Rechnung der Praxis plus die Quittung vom Bankautomaten?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

Ist das ein nicht kassenzugelassener Therapeut, weil du selbst zahlst?

Kannst du von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Du bekommst als Privatzahler ja Rechnungen.
 
Hallo Zusammen,

ich werde demnächst eine Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis absolvieren. Da ich gesetzlich und nicht privat versichert bin kann ich die Behandlungskosten also nicht über die Versicherung abrechnen.
Ich habe allerdings gelesen, dass ich die Kosten über die Steuererklärung wiederbekommen kann.

Daher jetzt meine Frage: Stimmt das, hat Jemand Erfahrung damit gemacht?
Was genau muss ich einreichen? Reicht die jeweilige Rechnung der Praxis plus die Quittung vom Bankautomaten?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
Ja, Du kannst die Kosten als außergewöhnliche Belastungen angeben.
Dazu noch sonst alles, was Du an Gesundheitsausgaben hattest , beispielsweise Medikamente.
 
Hallo Baumbart,
du kannst Gesundheitskosten von der Steuer absetzen. Es gibt aber eine Zumutbarkeitsgrenze, die individuell ist, je nach Einkommen und Kinderanzahl. Ich hatte mich letztes Jahr gefreut, dass ich meine Brillen absetzen kann. Dann war's Pustekuchen, da ich trotz höherer Kosten immer noch unter der Grenze der Zumutbarkeit lag. Google mal nach den genauen Limits. Ist es was regelmäßiges, hast du vielleicht "Glück" und kannst es absetzen, aber sicher dann auch nur das, was über der Grenze ist
 
Zu den außergewöhnlichen Belastungen bei der Steuererklärung zählen auch Kosten, die man selber übernommen hat, übernehmen musste wegen Gesundheit. Bei vielen Dingen bekommen man ja nicht alles von Krankenkasse ersetzt, denke da auch selber erlebt an Implantate Zahnersatz. Man kann die eigenen Zuzahlungen dann in Steuererklärung geltend machen.
 
Wenn man gesetzlich versichert ist, zahlt die Krankenkasse die Therapiekosten. Der/die TE ist gesetzlich versichert.
 
Dann wäre es sinnvoll dazu zu schreiben, warum man die Therapie selber zahlen muss/will.
Das was im Eingangspost steht ist gudelmudel. Therapie muss man zahlen, weil man gesetzlich versichert ist, ja klar. Nein, muss man nicht, nur wenn besondere Gründe gegeben sind. Es k ann genauso gut sein, dass der/die TE nicht weiß, dass sie/er als gesetzlich Versicherte die Therapie nicht selber zahlen muss.
 

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