Ist schwer so was los zu werden.
Die Frau ist entweder Alkoholikerin ( lallt ) oder hat eine psychische Störung.
Solange die nicht körperlich tätlich wird, ist das wenig zu machen.
Da 0,5 Prozent der Bundesbürger unter großen psychischen Problemen leiden. „Man kann sagen, in jeder Stadt gibt es einen solchen Härtefall“, kommt das gar nicht so selten vor.
Und wenn jeder der mit Selbstmord droht von der Polizei... was soll die da machen, wurde ja ( nur ) gesagt.
Doch sie kann erst etwas unternehmen, wenn eine akute und erhebliche Gefahr für andere oder den psychisch Kranken selbst besteht.
Man kann nur etwas erreichen, indem Strafanzeige und Strafantrag gegen sie gestellt wird wegen Beleidigung und womöglich Bedrohung, wenn Sie mit einem Verbrechen gedroht hat.
Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr zu ermitteln und mit Hilfe der Akteneinsicht kann man auch an die o.g. Informationen gelangen, notfalls auch durch einen Rechtsanwalt, da nur dieser die Möglichkeit hat, umfassende Einsicht zu bekommen.
Zivilrechtlich sollte hierbei eine Unterlassungsklage geprüft werden, wobei ich davor allerdings empfehle, zunächst die Ermittlungsergebnisse abzuwarten.
Parallel sollte aber jede Belästigung dokumentiert werden und ggf. zur Anzeige gebracht, wenn strafrechtliche Tatbestände greifen (Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung, Bedrohung usw.).
Bei den hier beschriebenen Vorfällen greift das jeweilige Landesunterbringungsgesetz (in NRW z.B. das "PsychKG"), welches eine psychiatrische Unterbringung, also auch gegen den Willen des Betroffenen, bei Selbst - oder Fremdgefährdung regelt.