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Psychoterror, Nachbarin droht mit Selbstmord

weidebirke

Urgestein
DAS ist ganz sicher NICHT der richtige Weg!!! Bleib bei der Wahrheit, die ist doch schlimm genug, aber mit Lügen ist noch nie jemand weitergekommen auf Dauer. Lass es und schildere das, was euch wirklich widerfahren ist!
Ich glaube, da hast Du Violetta Valerie missverstanden.

Sie hat nicht die TE aufgefordert zu lügen, sondern nur erläutert, dass ein Anwaltsbrief erst einmal kein Grund zur Panik ist, weil die Nachbarin da sonstwas erzählt haben kann. Also, dass die Nachbarin dort gelogen hat.
 
G

Gast

Gast
Ist schwer so was los zu werden.
Die Frau ist entweder Alkoholikerin ( lallt ) oder hat eine psychische Störung.
Solange die nicht körperlich tätlich wird, ist das wenig zu machen.
Da 0,5 Prozent der Bundesbürger unter großen psychischen Problemen leiden. „Man kann sagen, in jeder Stadt gibt es einen solchen Härtefall“, kommt das gar nicht so selten vor.
Und wenn jeder der mit Selbstmord droht von der Polizei... was soll die da machen, wurde ja ( nur ) gesagt.
Doch sie kann erst etwas unternehmen, wenn eine akute und erhebliche Gefahr für andere oder den psychisch Kranken selbst besteht.
Man kann nur etwas erreichen, indem Strafanzeige und Strafantrag gegen sie gestellt wird wegen Beleidigung und womöglich Bedrohung, wenn Sie mit einem Verbrechen gedroht hat.
Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr zu ermitteln und mit Hilfe der Akteneinsicht kann man auch an die o.g. Informationen gelangen, notfalls auch durch einen Rechtsanwalt, da nur dieser die Möglichkeit hat, umfassende Einsicht zu bekommen.
Zivilrechtlich sollte hierbei eine Unterlassungsklage geprüft werden, wobei ich davor allerdings empfehle, zunächst die Ermittlungsergebnisse abzuwarten.
Parallel sollte aber jede Belästigung dokumentiert werden und ggf. zur Anzeige gebracht, wenn strafrechtliche Tatbestände greifen (Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung, Bedrohung usw.).
Bei den hier beschriebenen Vorfällen greift das jeweilige Landesunterbringungsgesetz (in NRW z.B. das "PsychKG"), welches eine psychiatrische Unterbringung, also auch gegen den Willen des Betroffenen, bei Selbst - oder Fremdgefährdung regelt.
 
R

Rosaly

Gast
Vielen Dank schonmal für die lieben antworten.
Ich habe vorhin bei dem sozialpsychatrischem Dienst angerufen und denen die Situation erklärt. Leider können die da auch nichts machen. Wir sind völlig fertig.
Wir haben uns schonmal mit mehreren Nachbarn zusammensetzt und dem Vermieter alle Tatbestände geschildert. Sie hat jetzt schon mehrere Verwarnungen bekommen und vor kurzem hat unser Vermieter ihr gesagt das sie besser ausziehen sollte. Woraufhin sie einen Wisch vom Arzt vorlegte, quasi ein Attest das sie wegen Krankheit da wohnen bleiben darf. Unser Vermieter ist über 80, so viel Stress kann man dem ja auch nicht zumuten.
Wir selber sind auch Ständig auf Wohnungssuche, wir können uns aber beim besten Willen keine Wohnung über 300 Euro warm leiste, von einer Kaution ganz zu schweigen.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
DAS ist ganz sicher NICHT der richtige Weg!!! Bleib bei der Wahrheit, die ist doch schlimm genug, aber mit Lügen ist noch nie jemand weitergekommen auf Dauer. Lass es und schildere das, was euch wirklich widerfahren ist!
Du hast mich falsch verstanden: Ich meinte es so, wie Weidebirke geschrieben hat: Der Brief vom Anwalt, über den sich die TE so viel Sorgen gemacht hat, basiert ja auf Lügen der Nachbarin. Deswegen sollte die TE ihn nicht ernst nehmen. Nur weil ein Brief vom Anwalt kommt, heißt das noch lange nicht, dass man was zu befürchten hat. Es sieht zwar offiziell aus, aber ist kein Grund zur Panik, weil eben ein Anwalt nicht nur dann einen Brief schreibt, wenn es wirklich was anzuklagen gäbe, sondern immer, wenn er einen Auftrag kriegt. Also auch, wenn nie und nimmer irgendwelche rechtlichen Schritte möglich wären. Wie in diesem Fall.
Deswegen ist der Anwaltsbrief auch kein Grund zur Panik, auch wenn es einen zuerst mal erschreckt.
Auf der anderen Seite sollte sich die TE selber aber auch Rat von einem Anwalt holen. Allein schon deswegen, damit endlich was getan wird, um ihr und der Familie diese Last von den Schultern zu nehmen.
Es kann ja nicht sein, dass die TE und ihre Familie so leiden müssen, wo es ihnen eh gerade so schlecht geht.
 

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