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Provision bei Urlaub und krankheit

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 126543
  • Datum Start Datum Start
Mich stört das Wort laufende Provisionen
Und was, wenn eine Provision für einmalige Abschlüsse gezahlt wird?
Z.b. ein Mitarbeiter eines Möbelhaus verkauft eine Küche und erhält dafür 3% Provision.
 

Hier steht wie das genau auf die ausgefallenen Arbeitstage ausgerechnet wird.

Im übrigen solltest Du auch aufpassen, dass Dir die Provision auch auf Feiertage angerechnet werden, die während der Arbeitswoche anfallen.
 
Und zwar habe ich ein fixgehalt und erhalte monatlich dazu Provisionen wenn ich Verträge abschließe. Jetzt war es bisher immer so das wenn ich tb Urlaub habe ich nur mein fixgehalt beziehe,was wirklich wenig ist,und bei Krankheit ebenso.
Ist das überhaupt rechtens?? Somit habe ich ja Nachteile und überlege mir teils ob ich überhaupt Urlaub nehme.
Altuell bin ich zb schwanger und werde jetzt auf 1,5 Wochen Urlaub vor der elternzeit verzichten da mein mutterschaftsgeld bzw elterngeld sonst drunter leidet. Das kann es ja eigentlich nicht sein.
Vllt kennt sich wer aus? Mein Chef stellt sich stur und sagt keine erbrachte Leistung also nur fixgehalt
Den entgangenen Verdienst, durch die nicht angesetzten Provision würde ich übrigens schriftlich nachfordern. (Lohnfortzahlung Urlaub , Lohnfortzahlung Krankheit und Feiertage)
Das ist möglich und das würde ich auch tun, denn da kommt dann vermutlich so einiges zusammen.
Die Frist dafür beträgt 3 Jahre.
Was die Steuer und die Sozialversicherung anbetrifft nützt es dem AG übrigens auch nichts , die Provisionen nicht anzusetzen.
Bei einer Prüfung wird das "Phantomgehalt " dann ausgerechnet und darauf Steuern und Sozialversicherung erhoben, die dann nachbezahlt werden müssen.
 
Und wer regelt das? Die hiesige IHK? Der Arbeitgeberverband?
....

Wer das in D regelt weiß ich leider nicht. Aber dazu sind in der Zwischenzeit schon Antworten gekommen.

Eine ehemalige Chefin hat mir auch monatelang ein höheres Azubigehalt unterschlagen, weil ich nicht wusste, dass ich mit 18 Jahren mehr verdiene. Sie hat dann alles kommentarlos nachgezahlt.

Leider muss man oft selber schauen, wo man bleibt.
 
Und das muss er mir zahlen? 100%? Weil bisher hieß es immer nö
Behaupten kann der AG viel. Er muss das bezahlen, ob er will oder nicht. In den Links steht auch irgendwo das Gerichtsurteil dazu.
Vergiss die Nachforderungen für die letzten 3 Jahre nicht.
Wenn der Arbeitgeber verweigert , nimm Dir einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Das lohnt sich auf jeden Fall. Du wirst ja auch einen Anspruch auf ein Haufen Geld haben, wenn man die Nachzahlungen auch berücksichtigt.
 

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