Genauso wäre es auch um bei Deinem Beispiel mit dem Anstreicher zu bleiben. Auch er würde sich verletzt fühlen, wenn er der Meinung ist, das er gute Arbeit geleistet hat.
Und die Prostituierte natürlich auch, da sie ja auch der Meinung ist, gute Arbeit geleistet zu haben.
Hallo lizzy,
der Anstreicher sieht sich vielleicht in seiner
Berufsehre gekränkt. Aber in seiner ganz
persönlichen Ehre muss er sich sicher
nicht verletzt fühlen. Tut er es doch, ist er vielleicht ein wenig zu mimosig drauf, aber das ist ggfs.
sein Problem, nicht das seiner -
zu Recht (weil
objektiv mess- und nachvollziehbar!) - unzufriedenen Kundschaft.
Bei der Prostituierten hingegen wird mehr als nur die Berufsehre verletzt. Eine Schadensersatzklage wegen Schlechtleistung beim Sex mit anschliessender - womöglich noch öffentlicher - Gerichtsverhandlung brächte intime Details ans Licht, die ausser ihr und dem Kläger niemand etwas angehen. Allein
das kann schon sehr erniedrigend sein.
Aber sie würde auch in ihrer persönlichen Ehre (Du erinnerst Dich noch an den GG-Artikel?) verletzt, spätestens dann, wenn die Klageschrift Bezug auf konkrete körperliche, sexuelle oder gar emotionale Fehlfunktionen nehmen sollte.
Ehrlich gesagt, je weiter ich das zuende denke, desto mehr Ekel steigt in mir auf. Daher möchte ich das nicht länger vertiefen.
Ich bleibe dabei:
Die Reklamation beim Handwerker ist ein routinemässiger Geschäftsfall; die bei der Prostituierten hingegen verletzt das, was zumindest ich unter "Sitte und Anstand" verstehe. Das ganze
Wesen der Prostitution tut es und deshalb lehne ich sie auch ab.
Was Sitte und Anstand ist, steht nirgends konkret geschrieben, sondern beruht letztlich auf einem entsprechenden gesellschaftlichen Konsens, bzw. einem
allgemeinen Rechtsempfinden.
Die mittelalterlichen Vorstellungen, die es früher mal dazu gab, haben sich vor allem in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts besonders in der westlichen Hemisphäre sehr stark geändert, was ich ein gutes Stück weit begrüsse.
Ich stehe Aenderungen durchaus offen gegenüber. Aber ich behalte mir vor, die Geister der Zeit voneinander zu unterscheiden und nicht jedem begeistert zujubeln zu müssen.
Freiheit heisst nicht nur
tun zu können, was man
will, sondern es auch
lassen zu dürfen.
Und ich lasse mir sicher nicht die Freiheit nehmen, meiner Meinung freien Ausdruck zu verleihen, dass ich Prostitution entwürdigend finde und dass sie mein ganz persönliches Gefühl von Sitte und Anstand verletzt, wenn ich damit konfrontiert werde.
Was zum Glück selten der Fall ist, denn ich pflege mich im Rotlichtmilieu nicht aufzuhalten. Insofern sehe ich das Ganze auch nicht allzu fanatisch, sondern kann damit leben, dass Deutschland eine andere Regelung hat als Norwegen.