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Probleme mit Inkasso

Naja, eigentlich muss der Bank ein Lastschriftmandat vorliegen, aber es wird nicht immer geprüft.

Der TE schreibt davon, dass er das Lastschriftmandat hat sperren lassen. @Peredur, wie kommt es, dass es ein Lastschriftmandat gab? Das musst ja Du erteilt haben.
Wie hier immer alle sofort liken, wenn sie was interessantes lesen...
Ich habe kein Lastschriftmandat erteilt. Sobald jemand meine IBAN kennt, kann diese Person sie für Online Bestellungen auf Lastschrift benutzen, auch für Verträge. Es wird offenbar nicht überprüft zu welcher Person die IBAN gehört.

Wenn ich deine IBAN kennen würde, könnte ich damit auch direkt auf Amazon ne Bestellung per Lastschrift machen. Und auch in anderen Onlineshops. So ist das heutzutage nun einmal. Deshalb sollte es Pflicht sein, irgendwie zu bestätigen, dass man das wirklich selbst bestellt hat. Mit Ausweis oder dergleichen.
 
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Ich habe kein Lastschriftmandat erteilt. Sobald jemand meine IBAN kennt, kann diese Person sie für Online Bestellungen auf Lastschrift benutzen, auch für Verträge. Es wird offenbar nicht überprüft zu welcher Person die IBAN gehört.

Wenn ich deine IBAN kennen würde, könnte ich damit auch direkt auf Amazon ne Bestellung per Lastschrift machen. Und auch in anderen Onlineshops. So ist das heutzutage nun einmal. Deshalb sollte es Pflicht sein, irgendwie zu bestätigen, dass man das wirklich selbst bestellt hat. Mit Ausweis oder dergleichen.

Eine Lastschrift mit deiner IBAN kannst du bis zu 1 Jahr lang zurückbuchen lassen, wenn die Einzugsermächtigung nicht von dir in die Wege geleitet wurde.

Bei Amazon kannst du mit meiner IBAN gar nichts anfangen, Passwort, Bestätigung der Bestellung über Mail, Abbuchung. Ähnlich läuft das in fast allen Shops.

Zu einer IBAN gehört immer der passende Vor- und Zuname oder Firmenbezeichnung und ähnliches, ansonsten ist sie wertlos.

Was auch immer bei dir schiefgelaufen ist, sprich nochmal mit der Bank!
 
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Ich habe kein Lastschriftmandat erteilt. Sobald jemand meine IBAN kennt, kann diese Person sie für Online Bestellungen auf Lastschrift benutzen, auch für Verträge. Es wird offenbar nicht überprüft zu welcher Person die IBAN gehört.

Wenn ich deine IBAN kennen würde, könnte ich damit auch direkt auf Amazon ne Bestellung per Lastschrift machen. Und auch in anderen Onlineshops. So ist das heutzutage nun einmal. Deshalb sollte es Pflicht sein, irgendwie zu bestätigen, dass man das wirklich selbst bestellt hat. Mit Ausweis oder dergleichen.
Wenn man regelmäßig seine Kontoauszüge prüft , fällt eine unerlaubte Lastschrift doch auf.
Dann widerspricht man der Abbuchung und lässt es zurückbuchen.
 
Wenn ich deine IBAN kennen würde, könnte ich damit auch direkt auf Amazon ne Bestellung per Lastschrift machen. Und auch in anderen Onlineshops. So ist das heutzutage nun einmal. Deshalb sollte es Pflicht sein, irgendwie zu bestätigen, dass man das wirklich selbst bestellt hat. Mit Ausweis oder dergleichen.
Ich bestelle bei Amazon per Kreditkarte. Kurze Zeit später werde ich per Bank-App aufgefordert, diesen Geldausgang zu bestätigen.
Nebenbei: ich überprüfe auf meinen Konten täglich meine Geldein- und Geldausgänge. Das mag bescheuert klingen, aber …
 
Wenn man regelmäßig seine Kontoauszüge prüft , fällt eine unerlaubte Lastschrift doch auf.
Dann widerspricht man der Abbuchung und lässt es zurückbuchen.
Das geht nur innerhalb von 6 Wochen nach der Abbuchung bei meiner Bank (in Österreich). Bei euch Deutschen scheint das anders zu sein. Ich hab extra nachgefragt. Zurückbuchen ist nicht mehr möglich.

Ich überprüfe jetzt regelmäßig, aber nicht täglich, meine Kontoein- und ausgänge im Onlinebanking.
 
Das geht nur innerhalb von 6 Wochen nach der Abbuchung bei meiner Bank (in Österreich). Bei euch Deutschen scheint das anders zu sein. Ich hab extra nachgefragt. Zurückbuchen ist nicht mehr möglich.

Ich überprüfe jetzt regelmäßig, aber nicht täglich, meine Kontoein- und ausgänge im Onlinebanking.

Nein, das geht auch in Deutschland nur innerhalb 8 Wochen. Es sei denn, die Abbuchung erfolgte nicht autorisiert, dann läßt sich das 13 Monate zurückholen, auch in Österreich.

"Darüber hinaus haben Kontoinhaberinnen/Kontoinhaber das Recht, im Falle einer nicht in Auftrag gegebenen Abbuchung den Betrag sofort nach Bemerken der Abbuchung rückbuchen zu lassen. Von diesem Recht kann bis zu 13 Monate nach der Abbuchung Gebrauch gemacht werden.

 

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