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Probleme mit Bürgergeld / Bedarfsgemeinschaft

BMax

Mitglied
Finanzielle Probleme mit Jobcenter stehen an, nun überlege ich die Bedarfsgemeinschaft zu benden. Wie muß ich am besten vorgehen haben gemeinsame Kinder.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Du wirst ausziehen müssen. Dann bekommt jeder der Regelsatz von 502€ und einer einen Zuschlag für Alleinerziehende. Man kann auch die Bedarfsgemeinschaft auflösen und eine Haushaltsgemeinschaft dem Jobcenter melden. Aber das werden die kaum glauben, da müssen Beweise her dass die eheähnliche Gemeischaft beendet ist.

Bei Beendigung der Bedardsgemeinschaft wird auch das Einkommen des Partners jeweils micht mehr auf den Bedarf angerechnet. Umsetzen ist im Prinzip ganz einfach. Man teilt denen das einfach schriftlich mit. Anderes gilt nur, wenn du vom Jobcenter eine eigene Wohnung bezahlt haben willst. Da muss vor Umzug eine Kostenzusage vorliegen, sonst zahlen sie nicht. Übernommen werden nur die angemessenen Wohnkosten. Was angemessen ist, steht in einer Tabelle die für jede Gemeinde oder ein Gemeindegebiet separat vorliegt.
 

BMax

Mitglied
Du wirst ausziehen müssen. Dann bekommt jeder der Regelsatz von 502€ und einer einen Zuschlag für Alleinerziehende. Man kann auch die Bedarfsgemeinschaft auflösen und eine Haushaltsgemeinschaft dem Jobcenter melden. Aber das werden die kaum glauben, da müssen Beweise her dass die eheähnliche Gemeischaft beendet ist.

Bei Beendigung der Bedardsgemeinschaft wird auch das Einkommen des Partners jeweils micht mehr auf den Bedarf angerechnet. Umsetzen ist im Prinzip ganz einfach. Man teilt denen das einfach schriftlich mit. Anderes gilt nur, wenn du vom Jobcenter eine eigene Wohnung bezahlt haben willst. Da muss vor Umzug eine Kostenzusage vorliegen, sonst zahlen sie nicht. Übernommen werden nur die angemessenen Wohnkosten. Was angemessen ist, steht in einer Tabelle die für jede Gemeinde oder ein Gemeindegebiet separat vorliegt.
Okay danke, denke bleibt bloß der Auszug.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Finanzielle Probleme mit Jobcenter stehen an, nun überlege ich die Bedarfsgemeinschaft zu benden. Wie muß ich am besten vorgehen haben gemeinsame Kinder.
Nicht vergessen, dass der Elternteil, der ohne Kinder auszieht, unterhaltspflichtig ist und dieser Unterhalt dem Elternteil, bei dem die Kinder leben, angerechnet wird. Es sei denn, ihr habt ein Wechselmodell, wo Kinder abwechselnd bei beiden Eltern leben.
 

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