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Probezeit

RepedeStar

Mitglied
Kann ich sofort kündigen oder muss ich vorher bescheid sagen?
Meine alte Stelle gefällt mir überhaupt nicht mehr, mit meinen Chef komme ich nicht mehr auf dem grünen Zweig, und mir ist das auch egal. Was nicht egal ist, ich möchte mich wo anders umschauen, da ich in der Probezeit bin, kann ich immer kündigen, aber muss ich dann auch eine Kündigungsfrist setzen oder wie läuft das ab?
 

Hallo RepedeStar,

schau mal hier: Probezeit. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Ehm...

ich möchte mich wo anders umschauen
d. h. du hast noch keinen neuen Job?

Wenn du bis jetzt erst ein paar Monate gearbeitet hast, dann hast du keinen Anspruch auf ALG und kannst somit auch keine Sperre bekommen.

Anders sieht das aus wenn dir ALG 1 zusteht. Dann kommt sehr wahrscheinlich eine Sperre von 12 Wochen.

...

Kündigungsfrist in der Probezeit - hier sind 14 Tage Frist üblich - trotzdem hilft es noch einmal in den Arbeitsvertrag nachzusehen.

Woanders umschauen kannst du dich auch ohne zu kündigen - einen neuen Job wirst du wohl nicht in 14 Tagen bekommen oder?
 
Kann ich sofort kündigen oder muss ich vorher bescheid sagen?
Meine alte Stelle gefällt mir überhaupt nicht mehr, mit meinen Chef komme ich nicht mehr auf dem grünen Zweig, und mir ist das auch egal. Was nicht egal ist, ich möchte mich wo anders umschauen, da ich in der Probezeit bin, kann ich immer kündigen, aber muss ich dann auch eine Kündigungsfrist setzen oder wie läuft das ab?

Du musst Dich an deine im Vertrag vorgegebene Kündigungsfrist halten und wenn dort keine vorgegeben ist, gilt die Frist nach BGB (14 Tage). Die Kündigung kann formlos und ohne Begründung erfolgen. Du solltest sicherheitshalber aber erwähnen, dass Du "ordentlich und fristgerecht zum XX.XX.XXXX" kündigst.
Es gilt der Tag ab Zugang: Am besten Du gibst die Kündigung direkt ab und lässt Dir diese quitieren.

Eine fristlose arbeitnehmerseitige Kündigung ist auch in der Probezeit an sehr strengen Vorgaben gekettet (z.B. körperliche Gewalt, seuxelle Belästigung, schwere Verletzung der arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht, etc.). Also schreib so schnell wie möglich deine ordentliche Kündigung und beantrage deinen Resturlaub (es gelten 1/12 pro vollen Kalendermonat deines im Vertrag vermerkten Urlaubs!).

Viel Erfolg an anderer Stelle.
 

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