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Privatinsolvenz, mache ich alles richtig?

G

Gelöscht 114641

Gast
Hallo,
ich bin seit 02/2018 in der Privatinsolvenz.

Als ich die Insolvenz beantragt habe, war ich im Bezug von Sozialhilfe. Hatte dem Verwalter auch ein Gutachten vorgelegt, dass ich nicht erwerbsfähig bin. Das Sozialamt hat mich dann im Dezember 2018 zu einem anderen Gutachter geschickt um meine Erwerbsfähigkeit erneut überprüfen zu lassen. Soweit ich weiß wurde da aber bis heute kein Gutachten erstellt bzw. ist das noch nicht fertig. Ich habe jedenfalls keines erhalten.

Im Mäz 2019 musste ich wieder in den Hartz IV-Bezug wechseln, mit der Begründung, dass ich mindestens 3 Stunden am Tag erwerbsfähig sei.

Von Januar 2019 bis April 2020 habe ich diverse Minijobs ausgeübt, von denen ich aber die meisten wieder kündigen musste, da das mit meiner Erkrankung nicht ging. Darüber habe ich den Verwalter immer informiert, 2x im Jahr habe ich ihm die Gehaltsabrechnungen geschickt. Nachweise über Bemühungen der Arbeitssuche habe ich ihm nicht geschickt.

Jetzt habe ich eine Stelle angenommen bei der ich 25 Stunden pro Woche arbeite. Ob ich das gesundheitlich schaffen werde weiß ich nicht, muss ich ausprobieren.

Nun steht in den Unterlagen vom Verwalter drinnen, dass ich Vollzeit arbeiten muss und mich um Bewerbungen bemühen muss, was ich nachweisen soll. Außerdem soll ich die Gehaltsabrechnungen monatlich einreichen, was ich bislang aber immer nur 2x im Jahr getan habe.

Jetzt bin ich mir unsicher ob ich alles richtig mache. Nicht, dass mir irgendwann die Restschuldbefreiung verweigert wird mit der Begründung, dass ich nicht Vollzeit arbeite.

Was mache ich nun? Einfach wie bisher weiter machen? Meldet sich so ein Verwalter, wenn er meint ich mache was falsch? Definitiv werde ich mir keine Vollzeitstelle suchen, da ich das ganz sicher nicht schaffe mit meiner Erkrankung.

MfG
 
A

Ano666

Gast
Wenn dir das Amt mitteilt, dass du täglich 3 Stunden arbeiten kannst, dann liegt denen auch ein entsprechendes Gutachten vor.
Setz dich mit dem Amt in Verbindung und bitte um eine Kopie des Gutachtens. Die gibst du dann an den Verwalter. Mach aber für deine Unterlagen vorher auch noch eine Kopie des Gutachtens.
 
A

Alböguhl

Gast
Gutachten werden oft aus Kostengründen nach ( Aktenlage ) erstellt.
Diese Praxis Ist gerade bei psychisch Erkrankten zweifelhaft und hat verheerende Folgen.
So habe ich das auch schon erlebt, bin im VDK die haben sich da eingeschaltet.
Sofort Wiederspruch einlegen:
 
A

Alböguhl

Gast
Gegen was genau soll ich jetzt Widerspruch einlegen? An wen soll ich den Widerspruch richten? Mit welcher Begründung?
Dann ist ja alles Ok!
Wenn nicht, die Begründung ist von dem Abhängig was im Bescheid steht, den wir ja nicht kennen.
#Jeder Bescheid wird postalisch zugestellt und hat einen Absender, dahin mit dem Wiederspruch.
 

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