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Privatinsolvenz im Ausland?!

  • Starter*in Starter*in Seckelos
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Nein, natürlich nicht. Ich hatte schon vor einigen Monaten im Internet den Bericht eines deutschen Schuldners gelesen, der in wohl in Hagenau ( F ) die private Insolvenz gemacht hatte. In einer Dauer von insgesamt etwas über vier Jahren. Durch das Nachsehen über google habe ich nun aber mehrere Rechtsanwälte ( in BRD ) gefunden, die eben diese private Insolvenz mit einer Dauer von bis zu 18 Monaten anbieten. Da ich mir nicht vorstellen kann, daß die alle einfach nur so daherlügen, denke ich also, daß da schon was dran sein dürfte. Insofern ist Deine Stimme ja auch nur eine Meinung und da ich gesehen habe, daß Du Dich über dieses Thema auch schon an anderer Stelle "gebalgt" hast, wäre es ja ohne weiteres möglich, daß Du aus Eigenintresse eine bestimmte Richtung vertrittst.
Nichts für ungut. Mich betrifft es eh nicht, ich kann aber nur allen raten, die ernsthaft eine dauerhafte Auswanderung ins Auge fassen, Frankreich in die Überlegungen - aber natürlich nicht nur wegen einer privaten Insolvenz - miteinzubeziehen.
 
Auslandsangebote zur Verbraucherinsolvenz

Die EU macht es möglich.
Auch die anderen länder kennen die Verbraucherinsolvenz, teilweise eben auch mit kürzren oder gar keinen Wohlverhaltesphasen bis zur Restschuldbefreiung.
Aus der Werbung in den Medien sit uns folgendes bekannt geworden:

8 Monate in England
Die anbietende Firma wirbt z.B. in der Welt am Sonntag, sitzt in Berlin, verlangt aber für eine Beratungsstunde 150 Euro bei einem Ganztagessatz von 600 Euro, die Geamtkosten werden mit 6800 Eu angegeben.
Natürlich wollen die Anbieter verdienen und Ihre Honorare verdienen. Also Vorsicht !

Aus der Google Werbung:
frankreichinsolvenz.de http://www.frankreichinsolvenz.de

Mehr im www.schuldnerschutzarchiv.de
conni
18 Monate im Elsass
 
Ich zitiere hier mal einen Beitrag von Claus Triebiger, Leiter einer Beratungsstelle in Frankfurt am Main zu dem Thema, aus dem Forum

http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/


Es ist in Frankfreich nicht so, dass die Restschuldbefreiung normiert ist. Um das glück- und seligmachende Verfahren in den drei Departements durchführen zu können, müssen Sie das eigentliche, auf ganz Frankreich zu beziehende Verfahren erst erfolglos !! abgeschlossen haben. Das deutsche Insolvenzverfahren dauert nur ein Jahr, das französische sehr viel länger. In Frankreich ist die Restschuldbefreiung Ermessensentscheidung des Richters, sie kommt nicht als gesetzlicher Anspruch daher. Wir haben hier in unserer Beratungsstelle schon mehrere Klienten, die im Elsaß hocken, weil Sie dem Ruf teurer #Berater gefolgt sind und sich nichts mehr weiterbewegt.
Die EU wollte das sChuldnerhopping vermeiden und....wenn man genau hinschaut, dann kann man eigentlich nur feststellen, dass das deutsche Insolvenzrecht besser ist als sein Ruf.

Man müsste Frankreich schon sehr lieben (und seine Bewohner oder Bewohnerinnen) um dort eine Entschuldung anfangen zu wollen. Der WEg zur Restschuldbefreiung mag in Einzelfällen !!!! (und hierauf liegt die Betonung) in Frankreich kürzer sein, der Regelfall ist es jedoch nicht.

Wenn es IHnen also um das Land geht und die Leute, dann viel Spaß und neue Lebensperspektiven in Frankreich, wenn es IHnen um Entschuldung geht, dann würde ich ihnen raten in Deutschland zu bleiben, hier ist Ihnen die Restschuldbefreiung sicher, wenn Sie die Obliegenheitsverpflichtungen, die so schlimm nicht sind) erfüllen.

Wir haben hier übrigens auch Klienten aus Frankreich, französische Staatsbürger, die in Deutschland Schulden gemacht haben und in Frankreich das Verfahren durchlaufen wollten. Sie wurden abgewiesen, mit der Begründung, es handele sich um "deutsche" Schulden und sie mögen sich doch in Deutschland umtun. Das hätte man zwar gerichtlich anfechten können, aber die Mühlen der Justiz mahlen auch in Frankreich......

usw usw. usw.


Dazu sollte sich jetzt jeder seine eigene Meinung bilden können.
 
Mmmm, ich weiß nicht. Soviel ich weiß, dauert das deutsche Insolvenzverfahren insgesamt 7 Jahre und nicht ein Jahr. Ansonsten ist doch eigentlich klar, daß man sich in Frankreich - wenn jemand diesen Weg will - ordentlich anmelden muß und dann hier zu einem guten Anwalt geht. Anders wird das wohl nichts.
 
mikenull meinte:
Mmmm, ich weiß nicht. Soviel ich weiß, dauert das deutsche Insolvenzverfahren insgesamt 7 Jahre und nicht ein Jahr. Ansonsten ist doch eigentlich klar, daß man sich in Frankreich - wenn jemand diesen Weg will - ordentlich anmelden muß und dann hier zu einem guten Anwalt geht. Anders wird das wohl nichts.

Wobei hier die Restschuldbefreiung gesetzlich garantiert ist. In Frankreich nicht. Und außerdem halte ich es auch für einen guten Lernprozess mal über die maximal 7 Jahre sorgfältig mit dem Geld umzugehen. Das schadet eigentlich nicht. Und dafür ist hier der Anwalt nicht erforderlich. Der kostet ja auch noch Geld.
 
Wobei ich diese ganze Geschichte sowieso nicht begreife: Wenn jemand nun schon mal ins Ausland umzieht, sollte er dies natürlich tun, indem er sich in BRD als unbekannt verzogen abmeldet. Da es in Frankreich ( und in vielen anderen Ländern ) nur eine Meldepflicht gibt, die mehr als lasch und aufs Zufallsprinzip ausgerichtet ist, ist das ja auch eine Art privater Schuldenregulierung. Die halt länger dauert. Natürlich; wenn der deutsche Gläubiger seinen Schuldner im Ausland denn doch findet, dann kann er ja dort die Gerichte bemühen. Das ist aber sehr, sehr teuer und lohnt wirklich nur bei großen Beträgen.
 
mikenull meinte:
Wobei ich diese ganze Geschichte sowieso nicht begreife: Wenn jemand nun schon mal ins Ausland umzieht, sollte er dies natürlich tun, indem er sich in BRD als unbekannt verzogen abmeldet. Da es in Frankreich ( und in vielen anderen Ländern ) nur eine Meldepflicht gibt, die mehr als lasch und aufs Zufallsprinzip ausgerichtet ist, ist das ja auch eine Art privater Schuldenregulierung. Die halt länger dauert. Natürlich; wenn der deutsche Gläubiger seinen Schuldner im Ausland denn doch findet, dann kann er ja dort die Gerichte bemühen. Das ist aber sehr, sehr teuer und lohnt wirklich nur bei großen Beträgen.


Na wer weiß, wie das bei der Harmonisierung des EU-Rechts noch weitergeht.
 
Das Bibelwort trifft zu, welches für die Endzeit steht:
*Die Ungerechtigkeit wird zunehmen und die Liebe erkaltet... *

Ungerecht ist z.B. auch --> mit Geld zu wirtschaften, das einem nicht gehört.

Es heißt nicht, dass wir da nicht befreit werden können, von dieser Schuld. Gott vergibt uns, wenn wir bekennen unrecht gehandelt haben und umkehren wie der verlorene Sohn. *Vater vergib mir, denn ich habe gesündigt*

Ich habe schon erlebt, dass Gott alle Not auflöst. Seine Bedinung ist, dass wir dem Sohn folgen --> tut was Er euch sagt.

So bete ich für die, die in Not geraten sind in der Welt, dass Gott sie erlöst und wieder Zugang schafft zu Seiner Liebe und Lebensfreude.

Rezept: Dankt für das, was noch gut ist in eurem Leben und bittet flehend und beständig im Glauben, dass Gott es kann und machen wird.
 
hallo alle zusmmen,
habe heute auch über die private Insolvenz im Auslanf mit unserem Anwalt gesprochen. Hörte sich alles ganz gut an, aber wenn ich mir die Berichte bei google durchlese ist es wohl besser wenn wir auf den Vorschlag unseres Schuldnerberaters hören und versuchen eine außergerichtliche Einigung finden. Wenn die Gläubiger dann alle zustimmen mit der Einigung sind wir zu 100% nach 6 Jahren komplett Schuldenfrei. Bei der Privatinsolvenz in Deutschland muss das zuständige Amtsgericht nach 6 Jahren nicht der Restschulderlassung zustimmen.Ganz wackelige Angelegenheit.
 

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