Wenn Polizisten einen Wohnungsverweis aussprechen, so haben sie anhand der Schilderung den Eindruck, dass eine Art der Gewalt vorgelegen hat.
Sie würden Unrecht tun, könnten sie es nicht belegen.
Gewalt unter Partnern muss nicht mit physischer Gewalt beginnen sondern hat auch seinen Ursprung in psychischer Gewalt.
Oft sind Partner nicht gleich stark. Einer ist redegewandter, der andere kräftiger.
Kommt es zu einer Auseinandersetzung, die – wenn sie völlig normal verläuft – damit beginnt, dass der eine dem anderen ein nicht erwünschtes Verhalten anträgt und sich daran eine Diskussion mit einer Lösung anschließt, so haben sich beide auf gleicher Ebene verständigt.
Verhält sich ein Partner jedoch verbal aggressiv, so soll der andere nicht mit eskalieren, da nur einer von beiden gewinnen kann.
Ein Rückzug um des lieben Friedens Willen kann dann aber als „Sieg“ , vielleicht als Schwäche des anderen interpretiert werden.
Über die Zeit kann es passieren, dass einer „öfter“ einen Sieg einfährt.
Der andere schweigt.
Vielleicht schweigt er generell um keinen erneuten Anlass zu bieten.
Dies führt dazu, dass neben der verbalen Aggressivität nun weiter eskaliert werden muss, um den Partner überhaupt zu erreichen.
In dem Glauben dass der andere sich nicht wehrt kann es auch zu Berührungen kommen, die keine Schläge sind.
Ist nun der berührte Partner körperlich stärker und wehrt sich dagegen; kann der redegewandtere aber nicht verstehen, dass er diese neue Art der Auseinandersetzug nicht gewinnen kann, so macht er weiter.
Der stärkere kann dann ( auch unter Leidensdruck) dazu verleitet werden, ein Stop-Signal setzen zu wollen, vielleicht aus seiner Sicht setzen zu müssen.
Hierdurch tritt ein, „was man schon immer wusste“: der stärkere ist ein Schläger.
Faktisch handelt es sich aus dessen Sicht aber um Notwehr-Überschreitung. Schläger schlagen zuerst und fragen dann nach – wenn überhaupt.
Stärkere Männer kennen gegenüber schwächeren Frauen diese Gefahr der Stigmatisierung und sind in dieser Art von Auseinandersetzungen oft die Verlierer, wenn sie nicht frühzeitig die Beziehung beenden um sich selber zu schützen.
Von Polizisten, die zu einer Partnerschaftsauseinandersetzung gesendet werden, müsste erwartet werden, dass sie notfalls auch einen Partner der Wohnung verweisen, aber nicht zwingend , um diesen als Urheber zu identifizieren sondern um ihn zu schützen.
Beiden zusammen muss später das Muster erklärt werden.
Wird es erkannt und berücksichtigt, so kann es sein, dass sie noch einmal zu neuen Konditionen zusammen finden.
Ist aber der Wille oder Verstand nicht gegeben oder hat ein fundamentaler Vertrauensverlust auf einer Seite stattgefunden ( denn das könnte sich ja wiederholen und Folgen haben), so ist an dieser Stelle die Beziehung gescheitert und die Trennung eingeleitet.