Sobald Anwälte die Briefe schreiben, erkennt man seinen eigenen Partner oft nicht wieder. Die Fronten verhärten sich sofort, weil alles nur noch über Paragrafen läuft.
Beim Kind ist das Sorgerecht der Knackpunkt. Ohne gemeinsames Sorgerecht ist man praktisch raus. Der Partner, der das Kind hat, tritt als dessen Vertreter auf und bekommt oft sogar Prozesskostenhilfe – man kämpft dann also gegen jemanden, dessen Anwaltskosten vom Staat gedeckt sind.
Solange nichts entschieden ist, bleibt das Haus Teil der Ehe. Für die spätere Aufteilung muss es aber neu bewertet werden. Was man früher gemeinsam renoviert hat, war eine Absprache unter Eheleuten. Beide haben am Ende den gleichen Anspruch auf die Wertsteigerung, die durch die Arbeit entstanden ist.
So lange beide im Grundbuch stehen, entscheiden beide, wie es in dem Haus weiter geht. Richtig fies wird es, wenn später gesagt wird, ohne Absprache wäre eine Wertminderung eingetreten und der ursprüngliche Zustand müsste wieder hergestellt werden.
Wenn einer auszieht kann er argumentieren, dass der der bleibt einen Wohnvorteil hat, der ausgeglichen werden soll, muss aber damit rechnen, die Kreditraten anteilig zu leisten.
Auf Trennungsunterhalt wirkt es sich erst mal nicht aus, aber später beim verteilen.
Vom Ehepartner kauft man steuerfrei, wenn die Scheidung durch ist dann nicht mehr.