Hello ihr Wohllustigen und die das alle zukünftig sein möchten.
habt Ihr das von dem 28-jährigen Jüngling gelesen, daß wir uns der ungezügelten Wohllust schuldig gemacht haben ?
Oh je, was ist denn das nun schon wieder für ein Straftatbestand seitens dem 28-jährigen Rechtsgelehrten ohne juristischen Kenntnisse ?
Gemäss § 1598 des Deutschen Wohllust-Gesetzes aus dem Jahr 1398 bekommen wir von dem Moral-Apostel, Richter und Henker zugleich in einer Person nun 1000 Peitschenhiebe auf unser Wohllustzentrum damit uns Hören und Sehen vergeht.
Bei nochmaliger Zuwiderhandlung schreibt der § 1598 Abs. 2 DWG vor, daß wir auf den Scheiterhaufen müssen und der Moral-Apostel muß eigenhändig zündeln und den Scheiterhaufen in Brand setzen, damit Gigi und ich keine Babies mehr zeugen können, die mit verbotenen Wohllust Gedanken auf die Welt kommen.
Tja Recht und Ordnung muss sein !
Wer nicht hören will, muß eben auf dem Scheiterhaufen fühlen, daß die ungezügelte Wohllust in dem mittelalterlichen Deutschland durch Staat und Kirche und von Cheney verboten ist. 😀