K
Kater
Gast
Hallo zusammen!
So ganz einfach ist das rechtlich wohl doch nicht!
Klar, ist einem 15 jährigen zuzumuten, dass er mal übers Wochenende allein bleiben kann. Mit Dosenravioli und Co. lässt es sich recht gut überleben …
Nur: Das geht solange, solange nichts passiert. Wenn aber doch was geschieht, sind vermutlich beide Elternteile dran; Mutter und Vater nämlich wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, die für MINDERJÄHRIGE gilt.
Hier ein Internetauszug:
Was ist Aufsichtspflicht ?
Aufsichtspflichtige Personen haben die Verpflichtung dafür zu sorgen, daß die ihnen zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen selbst nicht zu Schaden kommen und auch keinen anderen Personen Schaden zufügen.
Aufsichtspflichtige Personen müssen ständig wissen, wo sich die Ihnen zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen befinden und was diese gerade tun.
Aufsichtspflichtige Personen müssen vorhersehbare Gefahren vorausschauend erkennen und zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die ihnen anvertrauten Minderjährigen vor Schäden zu bewahren. Hintergrund dieser Verpflichtung ist die Annahme, daß minderjährige Kinder und Jugendliche aufgrund ihres Alters sowie ihrer fehlenden körperlichen und geistigen Reife einerseits ihnen selbst drohende Gefahren entweder überhaupt nicht erkennen oder aber nicht richtig einschätzen können und daher besonderen Schutz bedürfen. Andererseits bestehen aus denselben Gründen auch erhöhte Gefahren für andere Personen, die durch unbewußtes und/oder unüberlegtes Verhalten von Minderjährigen in Gefahr gebracht werden oder Schäden erleiden können.
Fazit: Meiner Meinung nach MUSS ein Erwachsener da sein, der zumindest wie man so sagt „nach dem Rechten schaut“. Wie das gesetzlich bei Geschiedenen geregelt ist, wird wahrscheinlich von Fall zu Fall unterschiedlich sein. In der Praxis stelle ich mir jedoch eine Abstimmung beider Ex-Partner als äußerst schwierig vor, sodass vermutlich nur das bleibt, was Tonia bereits meinte, wenn sie daheim blieb, wenn keine Aufsichtsperson greifbar war.
Ende Teil 1
So ganz einfach ist das rechtlich wohl doch nicht!
Klar, ist einem 15 jährigen zuzumuten, dass er mal übers Wochenende allein bleiben kann. Mit Dosenravioli und Co. lässt es sich recht gut überleben …
Nur: Das geht solange, solange nichts passiert. Wenn aber doch was geschieht, sind vermutlich beide Elternteile dran; Mutter und Vater nämlich wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, die für MINDERJÄHRIGE gilt.
Hier ein Internetauszug:
Was ist Aufsichtspflicht ?
Aufsichtspflichtige Personen haben die Verpflichtung dafür zu sorgen, daß die ihnen zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen selbst nicht zu Schaden kommen und auch keinen anderen Personen Schaden zufügen.
Aufsichtspflichtige Personen müssen ständig wissen, wo sich die Ihnen zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen befinden und was diese gerade tun.
Aufsichtspflichtige Personen müssen vorhersehbare Gefahren vorausschauend erkennen und zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die ihnen anvertrauten Minderjährigen vor Schäden zu bewahren. Hintergrund dieser Verpflichtung ist die Annahme, daß minderjährige Kinder und Jugendliche aufgrund ihres Alters sowie ihrer fehlenden körperlichen und geistigen Reife einerseits ihnen selbst drohende Gefahren entweder überhaupt nicht erkennen oder aber nicht richtig einschätzen können und daher besonderen Schutz bedürfen. Andererseits bestehen aus denselben Gründen auch erhöhte Gefahren für andere Personen, die durch unbewußtes und/oder unüberlegtes Verhalten von Minderjährigen in Gefahr gebracht werden oder Schäden erleiden können.
Fazit: Meiner Meinung nach MUSS ein Erwachsener da sein, der zumindest wie man so sagt „nach dem Rechten schaut“. Wie das gesetzlich bei Geschiedenen geregelt ist, wird wahrscheinlich von Fall zu Fall unterschiedlich sein. In der Praxis stelle ich mir jedoch eine Abstimmung beider Ex-Partner als äußerst schwierig vor, sodass vermutlich nur das bleibt, was Tonia bereits meinte, wenn sie daheim blieb, wenn keine Aufsichtsperson greifbar war.
Ende Teil 1