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Pflegefall oder Tod - wie geht es dann weiter?

Gretchen Wieners

Aktives Mitglied
hallo liebe community,
ich wollte mal fragen ob jemand weiß was mit einem passiert bzw. passieren kann, wenn man zum pflegefall wird oder gestorben ist. und wie viel einfluss man darauf nehmen kann, wenn so ein fall eintritt?
sagen wir mal man hat relativ jung schon einen schweren unfall und ist querschnittsgelähmt. kommt man dann in ein pflegeheim? gibt es sowas eigentlich? angenommen man kann sich auch nicht mehr selber dazu äußern was man gerne möchte, was passiert dann mit einem?

ich frage, weil mir neulich der gedanke gekommen ist, dass es doch sein könnte, dass man seinen nächsten angehörigen überliefert wird wenn die es z.b. möchten. was aber, wenn man das selber überhaupt nicht gewollt hätte, es aber nicht mehr sagen kann, weil man vollständig gelähmt ist, im koma liegt o.ä.?
kann man das irgendwie vorher schon in schriftform irgendwo festhalten, dass dann, im falle des falles der wille von einem berücksichtigt wird und man nicht zu seinen nächsten verwandten hinkommt bzw. dorthin kann wo man möchte?

gleiches wollte ich auch für den todesfall wissen, kann man irgendwie verhindern, dass die leiche von einem z.b. wieder der familie übersandt wird, dass sie einen überhaupt nochmal sehen dürfen? kann man sich sein grab selber aussuchen?
kann man z.b. sagen, dass man lieber in einem anonymen massengrab verbrannt beerdigt werden möchte, aber nicht zu den verwandten, auch wenn die das machen würden?
wenn ja, wie regle ich das, in nem testament? kostet das was?

also zusammengefasst, kann man diese 2 fälle irgendwie regeln, wenn ja, wo, wie und kostet das was?

danke!:)
 

frara

Urgestein
wenn ein mensch verstorben ist, wird er im normalfall beerdigt. rechte,pflichten sind in diesem falle ja auch keine mehr da.der tod bedeutet das ende des lebens-was "danach" kommt kann dir niemand sagen, oder gar beschreiben...
 

Sisandra

Moderator
Klar kann man so etwas im Vorfeld regeln. Guckst du hier:

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung - Infos, Muster und Vorlagen

http://www.betreuungsstelle.de/Patientenverfugung_-_Vordruckmuster.pdf

Aber es nützt natürlich nichts, wenn niemand von dieser Verfügung weiß. Bestes Beispiel habe ich selber erlebt als ich vor einigen Jahren bei meiner damals schon Ex-Schwiegermutter zu Besuch war. Sie hatte eine Patientenverfügung nur wusste ich nichts von deren Existenz.

Sie war schon alt und auch krank. Tja und dann brach sie zusammen und ihre Hilfe und ich haben den Notarzt verständigt. Als der eintraf war sie bereits klinisch tot und wurde dann reanimiert. Irgendwie war mir klar, dass die Rettungssanitäter das nicht tun sollten, aber ich hatte nichts in der Hand. Die Patientenverfügung war bei ihrer Schwester. :( Und die wohnte einige Orte weiter. In der Patientenverfügung war klar geregelt, dass SchwieMu auf keinen Fall reanimiert werden wollte. Glück im Unglück in diesem Fall war, dass SchwieMu dann auf dem Weg ins Krankenhaus verstarb.

Also, wer eine Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung sollte also unbedingt so aufbewahrt werden, dass sie im Notfall den Menschen, die davon Kenntnis erhalten sollten auch zur Verfügung stehen kann. Man kann z.B. bei den Papieren, die man mit sich führt auch ein Exemplar der Patientenverfügung mitführen oder zumindest den Hinweis darauf dass eine solche existiert und wer Zugang hat, bzw. wo sie aufbewahrt wird.
 

Gretchen Wieners

Aktives Mitglied
wenn ein mensch verstorben ist, wird er im normalfall beerdigt. rechte,pflichten sind in diesem falle ja auch keine mehr da.der tod bedeutet das ende des lebens-was "danach" kommt kann dir niemand sagen, oder gar beschreiben...
mir gehts ja auch gar nicht darum "was danach kommt" im sinne von leben nach dem tod o.ä. sondern einfach nur, dass meine verwandten, insbesondere meine mutter, meinen leichnam nicht in die finger bekommen. und dass ich wenn möglich in berlin beerdigt werde.
ob ich hier vebrannt werde oder sonst was ist mir egal, hauptsache nicht zu denen zurück.
 

Dr.Dr.

Aktives Mitglied
Liebe Gretchen,

du kannst auch jetzt schon zu dem Bestatter deines Vertrauens gehen und eine Vorsorge machen, d.h. alle Punkte klären, die dir wichtig sind.
Das kannst du jederzeit und überall machen. Wenn du es jetzt schon regelst, wird dann nichts dran geändert werden.

Die Vorsorge sollte im Normalfall kostenlos sein. Die Bestattung ist dann natürlich eine andere Sache.
 

Kannja

Aktives Mitglied
Hallo,

also Dein Fall 1 - falls Du krank oder pflegebedürftig werden solltest - ist hier ja schon ganz richtig mit "Patientenverfügung" beantwortet worden.

Dein Fall 2 - Tod: Du kannst bei Bestattungsunternehmen schon zu Deinen Lebzeiten selbst alles organisieren und bezahlen. So gehst Du sicher so bestattet zu werden wie Du es möchtest, ohne Involvierung Deiner Verwanten. Eine andere Frage ist da das Erbrecht... Angehörige in gerader, erster Linie müssen, soweit ich weiß, von Ämtern über dein Ableben informiert werden. Allein schon wegen ihres Erbrechtes. Wenn Du aber auch ausdrücklich enterben willst, brauchst Du ein Testament. Am besten ein notariell beglaubigtes, falls es nach dem Tod zu einem Rechtsstreit kommt, also deine Angehörigen den Pflichterbteil einklagen wollen. Desweiteren musst Du Dir bewusst machen, dass der Tod ein unlaublicher Verwaltungsakt ist. Man kann sich bevor mal ein Angehöriger stirbt gar nicht vorstellen wieviel da an Bürokratie und Papierkram zu erledigen ist. Und irgendwer müsste das in Deinem Falle ja auch alles regeln... soweit ich weiß gibt es professionelle Nachlassverwalter - an die kann man sich sicher auch schon zu Lebzeiten mit genauen Instruktionen wenden und so alles für den Todesfall festlegen.
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
ob ich hier vebrannt werde oder sonst was ist mir egal, hauptsache nicht zu denen zurück.
Der sogenannte "Letzte Wille" hat schon einen gewissen gesellschaftlichen moralischen Wert und wird in der Regel auch befolgt.

Aber es ist wie immer in Situationen mit Kontrollverlust. Die anderen können die Willen achten oder auch nicht. Darum ist auch die Vorsorgevollmacht und das Testament relativ zu sehen. Es gibt immer wieder Umstände die entweder von den dann vorhandenen Leuten übergangen werden oder man in eine Situation kommt, die man nicht bedacht und geregelt hat und somit wieder die Entscheidung ganz legal an den anderen liegt.

Aber: Wenn Du keine konkrete Anweisung gibst, dann ist "hauptsache nicht zu denen zurück" auch nur schwer einzuhalten, weil das "nicht" alles andere ist, nur eben keine konkrete Bestimmung, da könnte man auch gleich Bielefeld sagen.
 

Landkaffee

Urgestein
Tja, Gretchen,


da wirst Du Dich wohl vorher entscheiden und alles genau festlegen müssen, wie Dir hier ja schon geschrieben wurde.
Möchtest Du dann später einmal z.B. woanders beerdigt werden, so kannst Du das wieder ändern lassen, solange Du dazu eben in der Lage bist.
Deine Entscheidung jetzt, die muss also nicht unbedingt für immer sein.
Vielleicht möchtest Du in X-Jahren anderes. Das steht Dir frei!

Bitte lasse Dich fachlich gut beraten!


Liebe Grüsse!
Landkaffee
 

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