Gretchen Wieners
Aktives Mitglied
hallo liebe community,
ich wollte mal fragen ob jemand weiß was mit einem passiert bzw. passieren kann, wenn man zum pflegefall wird oder gestorben ist. und wie viel einfluss man darauf nehmen kann, wenn so ein fall eintritt?
sagen wir mal man hat relativ jung schon einen schweren unfall und ist querschnittsgelähmt. kommt man dann in ein pflegeheim? gibt es sowas eigentlich? angenommen man kann sich auch nicht mehr selber dazu äußern was man gerne möchte, was passiert dann mit einem?
ich frage, weil mir neulich der gedanke gekommen ist, dass es doch sein könnte, dass man seinen nächsten angehörigen überliefert wird wenn die es z.b. möchten. was aber, wenn man das selber überhaupt nicht gewollt hätte, es aber nicht mehr sagen kann, weil man vollständig gelähmt ist, im koma liegt o.ä.?
kann man das irgendwie vorher schon in schriftform irgendwo festhalten, dass dann, im falle des falles der wille von einem berücksichtigt wird und man nicht zu seinen nächsten verwandten hinkommt bzw. dorthin kann wo man möchte?
gleiches wollte ich auch für den todesfall wissen, kann man irgendwie verhindern, dass die leiche von einem z.b. wieder der familie übersandt wird, dass sie einen überhaupt nochmal sehen dürfen? kann man sich sein grab selber aussuchen?
kann man z.b. sagen, dass man lieber in einem anonymen massengrab verbrannt beerdigt werden möchte, aber nicht zu den verwandten, auch wenn die das machen würden?
wenn ja, wie regle ich das, in nem testament? kostet das was?
also zusammengefasst, kann man diese 2 fälle irgendwie regeln, wenn ja, wo, wie und kostet das was?
danke!
ich wollte mal fragen ob jemand weiß was mit einem passiert bzw. passieren kann, wenn man zum pflegefall wird oder gestorben ist. und wie viel einfluss man darauf nehmen kann, wenn so ein fall eintritt?
sagen wir mal man hat relativ jung schon einen schweren unfall und ist querschnittsgelähmt. kommt man dann in ein pflegeheim? gibt es sowas eigentlich? angenommen man kann sich auch nicht mehr selber dazu äußern was man gerne möchte, was passiert dann mit einem?
ich frage, weil mir neulich der gedanke gekommen ist, dass es doch sein könnte, dass man seinen nächsten angehörigen überliefert wird wenn die es z.b. möchten. was aber, wenn man das selber überhaupt nicht gewollt hätte, es aber nicht mehr sagen kann, weil man vollständig gelähmt ist, im koma liegt o.ä.?
kann man das irgendwie vorher schon in schriftform irgendwo festhalten, dass dann, im falle des falles der wille von einem berücksichtigt wird und man nicht zu seinen nächsten verwandten hinkommt bzw. dorthin kann wo man möchte?
gleiches wollte ich auch für den todesfall wissen, kann man irgendwie verhindern, dass die leiche von einem z.b. wieder der familie übersandt wird, dass sie einen überhaupt nochmal sehen dürfen? kann man sich sein grab selber aussuchen?
kann man z.b. sagen, dass man lieber in einem anonymen massengrab verbrannt beerdigt werden möchte, aber nicht zu den verwandten, auch wenn die das machen würden?
wenn ja, wie regle ich das, in nem testament? kostet das was?
also zusammengefasst, kann man diese 2 fälle irgendwie regeln, wenn ja, wo, wie und kostet das was?
danke!