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Pfändungsfreigrenzen, wenn notarielles Wohnrecht vorhanden ist

G

Gast-Düren

Gast
ich fasse mich kurz:

Jemanden, der seine Schulden nicht bezahlt, kann man (Teile seines) Einkommens pfänden. Aber nicht Alles, da gibt es ja schließlich die Pfändungsfreigrenzen, die Jedem zustehen (u.a. damit der noch seine Miete zahlen kann)

Aber: wenn dieser Schuldner nun ein notarielles Wohnrecht hat also (damit staatlich garantiert) KEINE Miete zahlen muss, jat dieser Schuldner dann dieselben Pfändungsfreigrenzen ???

(Danke für eure Antworten; hilfsweise Verweise auf Quellen, LINKS usw. wären ebenso nett ) :)
 
C

chrismas

Gast
Die Pfändungsfreigrenze ist absolut und auf jeden anzuwenden, egal wie die persönlichen Verhältnisse sind.

Einzige Ausnahme ist, wenn man mehr ausgaben hat, dann kann man bei Gericht beantragen, dass die Pfändungsfreigrenze angehoben wird, aber ansonsten ist und bleibt sie dort, wo sie steht.
 

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