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Gast-Düren
Gast
ich fasse mich kurz:
Jemanden, der seine Schulden nicht bezahlt, kann man (Teile seines) Einkommens pfänden. Aber nicht Alles, da gibt es ja schließlich die Pfändungsfreigrenzen, die Jedem zustehen (u.a. damit der noch seine Miete zahlen kann)
Aber: wenn dieser Schuldner nun ein notarielles Wohnrecht hat also (damit staatlich garantiert) KEINE Miete zahlen muss, jat dieser Schuldner dann dieselben Pfändungsfreigrenzen ???
(Danke für eure Antworten; hilfsweise Verweise auf Quellen, LINKS usw. wären ebenso nett )
Jemanden, der seine Schulden nicht bezahlt, kann man (Teile seines) Einkommens pfänden. Aber nicht Alles, da gibt es ja schließlich die Pfändungsfreigrenzen, die Jedem zustehen (u.a. damit der noch seine Miete zahlen kann)
Aber: wenn dieser Schuldner nun ein notarielles Wohnrecht hat also (damit staatlich garantiert) KEINE Miete zahlen muss, jat dieser Schuldner dann dieselben Pfändungsfreigrenzen ???
(Danke für eure Antworten; hilfsweise Verweise auf Quellen, LINKS usw. wären ebenso nett )