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Parteigründung

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Gast

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Hallo,

ich und 3 Freunde (Vorstand) wollen ne Partei gründen. Spielt es dabei eine Rolle wenn 2 von 3 noch nicht 18 sind oder ist das egal?

Danke!
 
Laut Vereinsrecht muss ein Vorstand rechtsfähig sein. Daraus kann man ableiten, dass es reicht, wenn einer von euch volljährig ist.
 
Zur Gründung eines Vereines bedarf es 7 Mitglieder.

Wenn ein Vorstandsmitglied nicht voll geschäftsfähig ist, muss meine ich die Vertretungsregelung nach außen dementsprechend angepasst werden. Eine nicht geschäftsfähige Person kann auch keinen Verein nach außen vertreten.

Ob ein Vorstand Sinn macht, bei dem bei einem die ganze Vertretung klebt , ist eine weitere Frage.
 
Zur Gründung eines Vereines bedarf es 7 Mitglieder.
. Eine nicht geschäftsfähige Person kann auch keinen Verein nach außen vertreten.
Vereins- und Parteigründung identisch?

Und zum Zweiten, ist es ungerecht, Geschäftsunfähige keine Vereine bzw. Parteien nach außen vertreten zu lassen bzw. Mitglieder aufzunehmen, so was muss man als Verein oder Partei ändern, sonst sitzt nur noch Elitäres drin - alles andere wird sukzessive rechtlich ausradiert.
 
Ein Verein fängt mit einer Idee und einem Menschen an, er sucht Gleichgesinnte.

Grundsätzlich kann jeder einen Verein gründen und es gibt kein Mindestalter.
Mindestmitgliederzahl sind bei einem eingetragenen Verein 7 Personen, eine Pflicht zur Eintragung besteht jedoch nicht.
Also kann man in diesen Vereinen machen was man will. Bis jemand dagegen vorgeht.
Unterlaufen kann man dies, durch Gründungsmitglieder, die wieder austreten, damit wäre die Mindestzahl 3 Personen.

Für eine Partei sind andere Voraussetzungen zu erfüllen.
Parteien sind Vereine, die an Wahlen teilnehmen.
Dazu ist es notwendig, diesen Beschluss herbeizuführen und sich auch öffentlich als Partei darzustellen.

Dies kann man dem Bundeswahlleiter anzeigen, um zB. Steuervorteile zu bekommen oder den besonderen Schutz des Staates zu erhalten.

Weiterhin muss der geschäftsführende Vorstand mindestens 18 Jahre alt sein.

Eine Partei braucht weder eine Genehmigung oder müssen die Mitglieder ein Mindestalter (bis auf den Geschäftsf. Vorstand) haben.
 
In welche Richtung gehen denn eure politischen Anliegen? Ich plane auch gerade ein Projekt dass Ansätze hat, die man durchaus auch politisch durchsetzen könnte.

Denkt daran dass das passive Wahlrecht ein Alter von 18 (bzw. 21, für den hessischen Landtag) verlangt.
 
In welche Richtung gehen denn eure politischen Anliegen? Ich plane auch gerade ein Projekt dass Ansätze hat, die man durchaus auch politisch durchsetzen könnte.

Denkt daran dass das passive Wahlrecht ein Alter von 18 (bzw. 21, für den hessischen Landtag) verlangt.

Das ist aber nicht das Problem.

Die Gründer müssen nicht zwangsläufig kandidieren.
Das wird ja gewählt, wer kandidiert.
Nicht selten werden Parteien mit zunehmenden Mitgliederzahlen "gekapert" oder "gekauft"...
Man könnte Neudeutsch sagen in einer "feindlichen Übernahme" übernommen.

Dann kommt die nicht zu unterschätzende Hürde der abertausenden Unterschriften, die man erst einmal zusammen haben muss...
Das ist sehr harte Arbeit.
 
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