Phalle
Aktives Mitglied
Ich schreibe hier mal im Namen meiner Freundin.
Und zwar hat sie einen klassischen Hallux Valgus, also Schiefstellung der Großzehe, mit einer ziemlig heftigen und schmerzhaften Beule an der Seite. 2 Ärzte halten es für sinnvoll das baldmöglichst zu korrigieren, da ansonsten auch Arthrose drohen kann und sich das ganze massiv verschlimmern kann.
Das Problem: sie würde bis zu 8 Wochen ausfallen, da sie einen stehenden Beruf mit großen Laufwegen ausübt. Der Arbeitgeber ist damit nicht einverstanden und droht durch die Blume mit Konsequenzen. Meiner Meinung nach kann das nicht rechtens sein. Wenn jemand heute Abend die Treppe runterfällt und sich beide Beine bricht fällt er eben auch einige Wochen aus. Sie will denen ja noch entgegenkommen und es in einem günstigen Zeitpunkt machen lassen.
Was würdet ihr raten wenn sich der AG weiter querstellt?
Kann der AG verlangen dass dafür Jahresurlaub genommen wird?
Und zwar hat sie einen klassischen Hallux Valgus, also Schiefstellung der Großzehe, mit einer ziemlig heftigen und schmerzhaften Beule an der Seite. 2 Ärzte halten es für sinnvoll das baldmöglichst zu korrigieren, da ansonsten auch Arthrose drohen kann und sich das ganze massiv verschlimmern kann.
Das Problem: sie würde bis zu 8 Wochen ausfallen, da sie einen stehenden Beruf mit großen Laufwegen ausübt. Der Arbeitgeber ist damit nicht einverstanden und droht durch die Blume mit Konsequenzen. Meiner Meinung nach kann das nicht rechtens sein. Wenn jemand heute Abend die Treppe runterfällt und sich beide Beine bricht fällt er eben auch einige Wochen aus. Sie will denen ja noch entgegenkommen und es in einem günstigen Zeitpunkt machen lassen.
Was würdet ihr raten wenn sich der AG weiter querstellt?
Kann der AG verlangen dass dafür Jahresurlaub genommen wird?
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