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Operation wegen Fußfehlstellung nötig - Arbeitgeber lehnt ab. Was tun?

Phalle

Aktives Mitglied
Ich schreibe hier mal im Namen meiner Freundin.

Und zwar hat sie einen klassischen Hallux Valgus, also Schiefstellung der Großzehe, mit einer ziemlig heftigen und schmerzhaften Beule an der Seite. 2 Ärzte halten es für sinnvoll das baldmöglichst zu korrigieren, da ansonsten auch Arthrose drohen kann und sich das ganze massiv verschlimmern kann.

Das Problem: sie würde bis zu 8 Wochen ausfallen, da sie einen stehenden Beruf mit großen Laufwegen ausübt. Der Arbeitgeber ist damit nicht einverstanden und droht durch die Blume mit Konsequenzen. Meiner Meinung nach kann das nicht rechtens sein. Wenn jemand heute Abend die Treppe runterfällt und sich beide Beine bricht fällt er eben auch einige Wochen aus. Sie will denen ja noch entgegenkommen und es in einem günstigen Zeitpunkt machen lassen.

Was würdet ihr raten wenn sich der AG weiter querstellt?
Kann der AG verlangen dass dafür Jahresurlaub genommen wird?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, das kann nicht sein und der Urlaub ist dafür nicht da.

Konsequenzen darf das nicht haben, wobei man der Realität schon ins Auge blicken muss und die heißt hier in dem Fall: wer einen Arbeitnehmer loswerden will, wird Mittel und Wege finden.

Trotzdem sollte sie ihre Gesundheit nicht vernachlässigen. Wenn sie das nicht machen lässt, wird sie immer Schmerzen und Entzündungen haben.
 
Der Meinung bin ich auch. Sie hat bereits jetzt schon nach kurzer Gehstrecke immer starke Schmerzen und es sieht auch wirklich übel aus wenn man sich das ansieht. Natürlich hat sie aber jetzt auch Angst ihr könnte gekündigt werden.
Da sie eine Führungsposition hat, die nicht mal eben von jedem besetzt werden kann, denke ich dass es dem AG nicht passt, aber ich finde Gesundheit geht vor.
 
Es ist immer schlecht, wenn man mit dem AG über Krankheiten redet.

Wenn es behandlungsbedürftig ist, dann ist sie eben arbeitsunfähig krank.
...ist ja schließlich keine Schönheits-OP.
 
Was wäre besser gewesen? OP vereinbaren und dann über Nacht 6 Wochen krank sein? Gut, der AG sieht auf der Krankmeldung nicht zwingend was Sache ist, wenn das dann aber rauskommt ist das Verhältnis ganz sicher den Bach runter. In dem Sinne verhält sie sich fair und bereitet sogar darauf vor, was man von ihm nicht behaupten kann.
 
Ihr Streben nach Fairness in allen Ehren, aber ist denn der AG fair?

Was soll denn "rauskommen"? Sie tut ja nichts Verbotenes. Und sie ist nicht verpflichtet, dem Ag Details über ihre Erkrankung zu verraten.

Interessant zu wissen wäre, ob ein AN bei geplanten OPs und vorab geschätzter Krankheitsdauer verpflichtet ist, den AG vorab in Kenntnis zu setzen oder ob er einfach am ersten Tag sich krank melden und dann Woche für Woche eine AUB vorlegen kann.
 
Deine Freundin sollte nochmals das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen.

Das Arbeitsprofil scheint schon jetzt für Deine Freundin negative Auswirkungen zu haben. Wird der Valgus nicht korrigiert, sind bleibende Schmerzen und Schäden nicht ausgeschlossen. Schon im eigenen Interesse sollte der AG Deiner Freundin dieser OP den Weg ebnen. Die Alternative für Ihn würde immerhin so aussehen, dass es in unregelmäßigen Abständen zu unvorhersehbaren Arbeitsausfällen seitens Deiner Freundin kommen könnte.

Er hat also die Wahl zwischen einer geplanten 8-10wöchigen Arbeitsunfähigkeit, währenddessen sich der AG eine Vertretung über eine Zeitarbeitsagentur als Ausgleich besorgen kann, oder der unregelmäßigen Arbeitsunfähigkeit Deiner Freundin, auf die er nur verzögert bis gar nicht reagieren kann. Letzteres würde ihm bestimmt mehr kosten als die erste Möglichkeit.

Mit freundlichem Gruß

Rudgar
 

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