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OEG Widerspruch

Vermisst

Aktives Mitglied
Wer hat hier Ahnung vom OEG Gesetz und Widersprüche schreiben.
Bitte per PN.
Bitte mit Angabe was du für den Widerspruch der auch brauchbar ist, haben möchtest.
Ahnung von Sozialrecht (Hobby Sozialrechtler 😉) wäre gut, aber kein Muss!
OEG Gesetz sollte man kennen und auch Urteile sollte man kennen....
Da eine dringende Angeleg. läuft das gegen Bezahlung.
Wenn ich mir nen Anwalt nehmen müsste, kostet das auch....
Es geht noch nicht um das Sozialgericht, es geht erst um Widerspruch auf Bewilligung von Grundrente.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: OEG Widerspruch gegen Bezahlung.....

Liebe Vermisst,

lass Dir raten, mach das über einen Rentenberater. Vielleicht meldet sich ja hier noch jemand, aber das ist zu komplex, um einen Misserfolg zu riskieren. Die Rentenberater können Dich auch vor Gericht vertreten und liegen mit den Gebühren unter den Anwälten. Schau am besten über Goggle und für Deine Stadt oder Gegend.

Du könntest Dir auch zur Eigeninfo von Beck einen Ratgeber zum OEG holen (Buchhandlung), sicher auch Amazon, etc. Bei letzteren auf die neueste Ausgabe achten.

Liebe Grüße

Barnici
 
AW: OEG Widerspruch gegen Bezahlung.....

Wie lange habe ich Zeit, wenn Widerspruch ohne Begründ. abgeschickt wurde innerhalb der 4 Wochen??
Nicht dass das ganze dann auf einmal eingestellt wird, weil ich zu lange brauchte....
Als der VDK die Mandantsch. noch nicht hatte, war es Mitte September.
VDK meinte, dass man das solange bis man alles beieinander hat, raus zögern kann.....
Aber wie lange ist das?
Denn ich würde gerne selbst den Widerspruch schreiben und dem VDK dann geben.
Problem: Ich habe nur eine Therap. die etwas schreiben kann aber eben nicht diese Fragen beantworten kann, die der VDK stellte.....
 
AW: OEG Widerspruch gegen Bezahlung.....

Hallo, Vermisst,

da ich von Deiner Sache keine Ahnung habe, klingt das für mich alles etwas verwirrend.

Ist das richtig, daß Du dem VdK ein Mandat erteilt hast, daß er für Dich die Sache durchzieht?

Du hast also ein ablehnendes Urteil vorliegen, gegen das Du Berufung einlegen willst?

Wie ist das Datum dieses Urteils bzw. wann ist es Dir zugestellt worden? Ich vermute mal, daß die Frist 4 Wochen ab Zustellungsdatum beträgt. Rechne mal das Zustellungsdatum + 30 Tage. Am letzten Tag dieser 30 Tage muss Deine Berufungsschrift beim Gericht im Kasten sein! Ruf doch zur Sicherheit bei dem Gericht an, nenne das Aktenzeichen und frage, wann die Frist endet. Du erhältst mit Sicherheit eine korrekte Antwort (Sachbearbeiter nach Namen fragen). Günstigerweise ist diese Anfrage auch per Fax denkbar.

Wer hat denn einen Widerspruch (Berufung) ohne Begründung abgeschickt???

Liebe Grüße

Barnici
 
AW: OEG Widerspruch gegen Bezahlung.....

Hallo, es geht hier um Widerspruch auf einen Bescheid nix mit Gericht, das käme dann, würde mein Widerspruch nicht akzeptiert werden.....
hab ja innerhalb 4 Wochen Widerspruch eingelegt aber Begründung muss ja auch noch hin....Ja, Mandat hat VDK der hat aber keine Ahnung von dem OEG....
 
AW: OEG Widerspruch gegen Bezahlung.....

Hallo, Vermisst,

ich habe Dir der Klarheit halber einen Text rauskopiert von einer Anwaltskanzlei, ich denke daraus geht alles hervor:

Widerspruchsverfahren

Wenn der Antrag auf Rente vom Rentenversicherungsträger abgelehnt wird, kann gegen diesen Bescheid durch den Versicherten oder durch den beauftragten Anwalt Widerspruch eingelegt werden. Die gesetzliche Widerspruchsfrist beträgt einen Monat; sollte der Bescheid nicht mit einer Widerspruchsbelehrung versehen sein, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.

Für dieses sog. Widerspruchsverfahren im braucht man natürlich nicht zwingend einen Rechtsanwalt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass ohne Anwalt geführte Widerspruchsverfahren gegen einen ablehnenden Bescheid im Regelfall mit einem ebenfalls ablehnenden Widerspruchsbescheid enden. Darüber hinaus besteht zumindest die Gefahr, dass die Versicherten ohne anwaltliche Unterstützung im Verfahren ungeschickt agieren und so u.U. eine Faktenlage schaffen, welche auch in späteren Verfahrensstadien nur schwer zu korrigieren ist. Insofern sollte zumindest eine Beratung bei einem spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden, um mit diesem den optimalen „Fahrplan“ im Verfahren anzusprechen.

Um im Widerspruchsverfahren erfolgreich agieren zu können, ist es für den Anwalt unabdingbar, zunächst durch Akteneinsicht Kenntnis von den, für die Verwaltungsentscheidung maßgebenden Fakten zu erlangen.
Bei einem Antrag auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund Berufsunfähigkeit, ebenso wie beim Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, sind natürlich v.a. die ärztlichen Befundungen und Berichte, welche der Rentenversicherungsträger von Amts wegen einzuholen hat, von Bedeutung. Ebenfalls geht es bei der Akteneinsicht um die Überprüfung der Vorgehensweise des zuständigen Sachbearbeiters.

Durch die Kenntnis der Verwaltungsakte kann der Rechtsanwalt, entscheidenden Einfluss auf das Verfahren nehmen und den Rentenversicherungsträger zwingen, seine bisher u.U. nur ungenügend ausgeübte Pflicht zu Überprüfung des Sachverhaltes von Amts wegen tatsächlich auszuüben.

Darüber hinaus steht dem Rechtsanwalt ebenfalls das Druckmittel der Untätigkeitsklage zu, wenn erkennbar geworden ist, dass die Rentenversicherung ohne Grund die Ermittlungen von Amts wegen nicht oder nur schleppend geführt hat.

Sollte die Frist für die Einlegung eines Widerspruchs abgelaufen sein, kann u.U. ein sog. Überprüfungsantrag sinnvoll sein. Auch in diesem Zusammenhang sollte vorher jedoch unbedingt Rechtsrat eingeholt werden.

Am Ende des Widerspruchsverfahrens steht entweder die dem Widerspruch abhelfende begünstigende Verwaltungsentscheidung (sog. Abhilfebescheid) oder der negative sog. Widerspruchsbescheid, gegen den innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht erhoben werden kann.

Mehr kann ich Dir auch nicht helfen,

liebe Grüße

Barnici
 
AW: OEG Widerspruch gegen Bezahlung.....

Danke da steht aber nix von wie lange man mit der Begründung benötigen darf....
das mit dem Anwalt ist interessant......
 
AW: OEG Widerspruch gegen Bezahlung.....

Hallo, Vermisst,

die gesetzliche Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat.

Es versteht sich, daß die Begründung in dem Widerspruchsschriftsatz enthalten ist! Man macht normalerweise nicht zweierlei, sondern einen einzigen Schriftsatz.

"... sollte der Bescheid nicht mit einer Widerspruchsbelehrung versehen sein, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr."

Du solltest mal nachschauen, ob in Deinem Rentenbescheid evtl. fehlerhaft der Hinweis (Widerspruchsbelehrung) vergessen wurde, daß Widerspruch eingelegt werden kann, dann verlängert sich diue Frist von 4 Wochen auf 1 Jahr!!!

Vielleicht ist dies bei Dir der Fall, weil der VdK offensichtlich so viel Zeit sieht. Schau mal nach!

Liebe Grüße

Barnici
 
AW: OEG Widerspruch gegen Bezahlung.....

Lieber vermisst mach dich nicht Verrückt ich habe dein Fall verstanden. du hast gegen den Bescheid des Versorgungsamtes Formlose widerspruch eingelegt? stimmt jaaaa. das ist gut erstmal , die Begründung folgt du hast 3 monate zeit zum Begründen. warum gehts es Grundrente wurde dir nix bezahlt . ich kann dein Widerspruch begründen wenn ich dein Fall besser kenne dazu Bescheid brauche ich.mit dem OEG kenne ich mich bestens . sogar mit paragrafen , aber ich muss wissen was du hast hast du keine Grundrente oder wurde dir zu wenig GdS gewährt ? ist das ganz abgelehnt ?

gruss dich
 
AW: OEG Widerspruch gegen Bezahlung.....

Hallo, Vermisst,

kennst Du eigentlich diese Webpage: "spiritsofsurvival.opfernetz.de"

Schau mal rein,

liebe Grüße

Barnici
 

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