Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

OEG Verfahren Gutachten

logig

Mitglied
Hallo EN 605,

sehe es wie Silan. Krebserkrankungen werden so weit ich gehöhrt habe nicht als Schädigungsfolgen anerkannt. Hier wäre ein Kausaler Zusammenhang, der zwingend erforderlich ist, kaum rechtssicher herzustellen.

Besonders da dein Fall aus meiner Sicht von zwei Seiten heranzuführen ist, bedarf es einen Anwalt der sehr gute Erfahrungen damit hat.

Es läuft i.d.R. alles sehr schleppend und häufig über viele Jahre. Bei mir ist bis heute die Berufliche Betroffenheit und BSA noch nicht weiter überprüft wurden. Solange noch kein Urteil wegen des gesundheitlichen GdS etc. vorlag, wurde es auf Eis gelegt.

Bei GdS bedarf es einen kausalen Zusammenhang zur anerkannten Tat.
Wenn angeblich der nicht anerkannte Missbrauch nicht geschehen ist, dürften daraus auch keine Folgen bzw. Vorschäden entstanden sein. Da die Folgen allerdings sind, müssten diese auch irgendwo herrühren.
 

E605

Mitglied
Das ist sicher kein Spaziergang und ich bin gespannt wie lange ich durchhalte und wie weit ich komme.
Je mehr ich mich damit beschäftige desto angewiderter bin ich.
Meine RAin versucht jetzt erstmal das Gutachten zu bekommen und darüber einen höheren GDS.
Es wurde mir ja faktisch zugesagt und der Termin platzte wegen Corona. Es ist schon wichtig das einem geglaubt wird. So wird es wohl den meisten gehen.
 

logig

Mitglied
Bei Gutachten ist zu unterscheiden zwischen Glaubwürdigkeitsgutachten (je nachdem wofür, sollten diese im OEG Verfahren nicht so hohe Massstäbe haben wie im Strafverfahren) und Gutachten wegen der Schädigungsfolgen und des GdS. Da kommt es glaube ich auch auf die Fragestellung vom Gericht an.
 

E605

Mitglied
Bei mir sollte erstmal das Glaubwürdigkeitsgutachten gemacht werden. Aber der LVR hat ein Gutachten nach Aktenlage erstellt oder erstellen lassen, ich habe schon überlegt bei dem Fallmanager anzurufen und nachzufragen was ich machen kann.
Weiß zufällig jemand wie es sich mit den Neuerungen ab Januar 24 verhält.
Grüße
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben