Hallo E605,
Im Widerspruchsverfahren und auch im Klageverfahren kann deine Anwältin Kostendeckung durch den Weißen Ring beantragen. Soweit du gewinnst muss die Gegenpartei zahlen, wobei im Klageverfahren nur bei 100% Gewinn, womit meist geringe Kosten entweder über Prozeßkostenhilfe oder Weißen Ring laufen. Wenn dir deine Anwältin angeboten hat es zu machen, dann sollte sie auch entscheiden können, ob es ihr Finanziell möglich ist. Viele Anwälte arbeiten auch noch in anderen Bereichen und in den meistens bekommen sie weit höhere Sätze als im Sozialrecht. Damit ist ein Sozialausgleich meist gegeben. Es ist lobenswert, dass du dir Gedanken machst wie deine Rechtsanwältin genug Geld bekommt, doch wenn sie gut ist sollte sie eigentlich auch mit dem gleichen Antrieb rangehen, wie wenn sie mehr bekommen würde. Der beigschmackt, dass wir nicht genug zahlen können, bleibt wohl meist. Kenne ich selber, zumal ich momentan ständig wieder Rechtsstreitigkeiten habe, die relativ umfangreich.
Wenn bei dir der GdB auch runtergestuft werden soll, scheint ingesamt die Problematik zu sein, dass die Auswirkungen egal von welchen Beeinträchtigungen geringer gesehen werden. Ich kenne es, wie wichtig es emotionall ist, dass alles anerkannt wird. Wenn allerdings schon wegen der anderen Taten ein höherer GdS begutachtet wird und dieser auch mit den s. Missbrauch nicht höher liegt, sollte überlegt werden, ob es nicht mehr bringt den Schwerpunkt darauf zu legen, dass eine höherer GdS auf die bereits anerkannten Taten gesehen wird. Dabei sind auch die anderen Leistungen wie evtl. BSA mit zu überlegen.
Da sollte auch die Abwägung im Punkt von möglichen Retraumatisierungen gemacht werden. Ich habe mir bei mir damals überlegt, wie es ist wenn nicht der gesamte Schädigungszeitraum im Urteil entschieden wird. Damit hieße es nicht, dass es nicht anerkannt wurde, sondern nur es wurde nicht weiter verfolgt, rein vom Verstand. Emotionell kaum hinnehmbar. Allerdings wäre es allemale besser, als wenn es abgelehnt werden würde, wie es davor das Amt gemacht hat.
Du weißt, dass der s. Missbrauch geschehen ist und welche Auswirkungen du davon hast. Wenn ihn das Amt nicht sehen will, dann dürftest du auch davon keine Auswirkungen haben. Also könnte überlegt werden, ob die Auswirkung nicht von den anerkannten Taten sind. Ein guter Gutachter wird alles beleuchten. Vielleicht benötigt es da kein Glaubwürdigkeitsgutachten. Vielleicht reicht es, wenn ein GdS anerkannt wird, welcher deinen Auswirkungen gerecht wird.
VG logig
Im Widerspruchsverfahren und auch im Klageverfahren kann deine Anwältin Kostendeckung durch den Weißen Ring beantragen. Soweit du gewinnst muss die Gegenpartei zahlen, wobei im Klageverfahren nur bei 100% Gewinn, womit meist geringe Kosten entweder über Prozeßkostenhilfe oder Weißen Ring laufen. Wenn dir deine Anwältin angeboten hat es zu machen, dann sollte sie auch entscheiden können, ob es ihr Finanziell möglich ist. Viele Anwälte arbeiten auch noch in anderen Bereichen und in den meistens bekommen sie weit höhere Sätze als im Sozialrecht. Damit ist ein Sozialausgleich meist gegeben. Es ist lobenswert, dass du dir Gedanken machst wie deine Rechtsanwältin genug Geld bekommt, doch wenn sie gut ist sollte sie eigentlich auch mit dem gleichen Antrieb rangehen, wie wenn sie mehr bekommen würde. Der beigschmackt, dass wir nicht genug zahlen können, bleibt wohl meist. Kenne ich selber, zumal ich momentan ständig wieder Rechtsstreitigkeiten habe, die relativ umfangreich.
Wenn bei dir der GdB auch runtergestuft werden soll, scheint ingesamt die Problematik zu sein, dass die Auswirkungen egal von welchen Beeinträchtigungen geringer gesehen werden. Ich kenne es, wie wichtig es emotionall ist, dass alles anerkannt wird. Wenn allerdings schon wegen der anderen Taten ein höherer GdS begutachtet wird und dieser auch mit den s. Missbrauch nicht höher liegt, sollte überlegt werden, ob es nicht mehr bringt den Schwerpunkt darauf zu legen, dass eine höherer GdS auf die bereits anerkannten Taten gesehen wird. Dabei sind auch die anderen Leistungen wie evtl. BSA mit zu überlegen.
Da sollte auch die Abwägung im Punkt von möglichen Retraumatisierungen gemacht werden. Ich habe mir bei mir damals überlegt, wie es ist wenn nicht der gesamte Schädigungszeitraum im Urteil entschieden wird. Damit hieße es nicht, dass es nicht anerkannt wurde, sondern nur es wurde nicht weiter verfolgt, rein vom Verstand. Emotionell kaum hinnehmbar. Allerdings wäre es allemale besser, als wenn es abgelehnt werden würde, wie es davor das Amt gemacht hat.
Du weißt, dass der s. Missbrauch geschehen ist und welche Auswirkungen du davon hast. Wenn ihn das Amt nicht sehen will, dann dürftest du auch davon keine Auswirkungen haben. Also könnte überlegt werden, ob die Auswirkung nicht von den anerkannten Taten sind. Ein guter Gutachter wird alles beleuchten. Vielleicht benötigt es da kein Glaubwürdigkeitsgutachten. Vielleicht reicht es, wenn ein GdS anerkannt wird, welcher deinen Auswirkungen gerecht wird.
VG logig