Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

OEG Verfahren Gutachten

Hallo E605,

Im Widerspruchsverfahren und auch im Klageverfahren kann deine Anwältin Kostendeckung durch den Weißen Ring beantragen. Soweit du gewinnst muss die Gegenpartei zahlen, wobei im Klageverfahren nur bei 100% Gewinn, womit meist geringe Kosten entweder über Prozeßkostenhilfe oder Weißen Ring laufen. Wenn dir deine Anwältin angeboten hat es zu machen, dann sollte sie auch entscheiden können, ob es ihr Finanziell möglich ist. Viele Anwälte arbeiten auch noch in anderen Bereichen und in den meistens bekommen sie weit höhere Sätze als im Sozialrecht. Damit ist ein Sozialausgleich meist gegeben. Es ist lobenswert, dass du dir Gedanken machst wie deine Rechtsanwältin genug Geld bekommt, doch wenn sie gut ist sollte sie eigentlich auch mit dem gleichen Antrieb rangehen, wie wenn sie mehr bekommen würde. Der beigschmackt, dass wir nicht genug zahlen können, bleibt wohl meist. Kenne ich selber, zumal ich momentan ständig wieder Rechtsstreitigkeiten habe, die relativ umfangreich.

Wenn bei dir der GdB auch runtergestuft werden soll, scheint ingesamt die Problematik zu sein, dass die Auswirkungen egal von welchen Beeinträchtigungen geringer gesehen werden. Ich kenne es, wie wichtig es emotionall ist, dass alles anerkannt wird. Wenn allerdings schon wegen der anderen Taten ein höherer GdS begutachtet wird und dieser auch mit den s. Missbrauch nicht höher liegt, sollte überlegt werden, ob es nicht mehr bringt den Schwerpunkt darauf zu legen, dass eine höherer GdS auf die bereits anerkannten Taten gesehen wird. Dabei sind auch die anderen Leistungen wie evtl. BSA mit zu überlegen.

Da sollte auch die Abwägung im Punkt von möglichen Retraumatisierungen gemacht werden. Ich habe mir bei mir damals überlegt, wie es ist wenn nicht der gesamte Schädigungszeitraum im Urteil entschieden wird. Damit hieße es nicht, dass es nicht anerkannt wurde, sondern nur es wurde nicht weiter verfolgt, rein vom Verstand. Emotionell kaum hinnehmbar. Allerdings wäre es allemale besser, als wenn es abgelehnt werden würde, wie es davor das Amt gemacht hat.

Du weißt, dass der s. Missbrauch geschehen ist und welche Auswirkungen du davon hast. Wenn ihn das Amt nicht sehen will, dann dürftest du auch davon keine Auswirkungen haben. Also könnte überlegt werden, ob die Auswirkung nicht von den anerkannten Taten sind. Ein guter Gutachter wird alles beleuchten. Vielleicht benötigt es da kein Glaubwürdigkeitsgutachten. Vielleicht reicht es, wenn ein GdS anerkannt wird, welcher deinen Auswirkungen gerecht wird.

VG logig
 
Es ist ja letzten Endes schwierig alle Beeinträchtigungen mit den Ursachen in Zusammenhang zu bringen obwohl es meiner Meinung nach so ist. Der LVR sieht das naturgemäß völlig anders.

Ich empfinde es als absolut beschämend das der LVR es so lange hinauszögert wenn es um
Anerkennung und Entschädigung geht, wenn man bedenkt das es bei dir 11 Jahre gedauert hat.
Die Kirche bekommt es ja auch nicht geregelt ihre Opfer zu entschädigen und die Täter zu bestrafen.

Man überlegt natürlich ob man sich das alles zumuten will.
Um eine Retraumatisierung kommt man meines Erachtens nicht herum wenn man diesen Weg geht. Viele gehen ihn daher erst gar nicht.
Das macht es zwar nicht leichter, ich frage mich aber womit ich besser leben kann.
Die erste Anerkennung hat mir dann auch soviel Auftrieb gegeben das ich verstanden habe
das es der richtige Weg für mich ist.
Was meinst du mit BSA Leistungen ?
LG E605
 
Wenn du Anerkannt bist gibt es nicht nur die Grundrente, sondern auch evtl. andere Leistungen wie Berufsschadensausgleich (BSA). Ein Ausgleich soweit du wegen der Schädigung nicht wie ohne Schädigung arbeiten kannst und deswegen weniger verdienst oder Erwerbsunfähig bist. Bei Missbrauch in der Kindheit wird der Unterschied bezahlt in welchen Berufsstand du ansonsten wahrscheinlich tätig geworden wärst.

Das LVR ist sehr erfinderisch, wenn es darum geht zu erläutern, warum Auswirkungen nicht wegen der anerkannten Schädigung, sondern wegen z.B. wegen banalen Dinge gekommen ist.

Es ist wichtig, dass es welche gibt, die sich auf den belasteten Weg machen, anerkannt zu werden. Es wäre nur angenehmer wenn die Behörden auch mal überlegen würden, wie sie es mit weniger psychischen Belastungen hinbekommen können. Die Missstände hat vor kurzen auch der Weiße Ring aufgeführt.
 
Ja, das stand in meinem Bescheid mit dem BSA.
Bis ich dahin komme wird es noch sehr lange dauern, mir ist erstmal die vollständige Anerkennung wichtig.
Evtl. würde es aber Bestandteil eines Gerichtsverfahren sein sofern es jemals eines geben wird.

Es müsste wirklich einfacher sein diesen Weg zu gehen ich würde mir mehr Unterstützung und Hilfe wünschen in diesen Verfahren. Man ist schon ziemlich allein damit.
 
Hallo E605,

zwar sollte meine ich BSA, soweit anerkannt rückwirkend auf Antragstellung laufen, allerdings ist es sicherer am besten mit Antragstellung auch gleich mitzubeantragen bzw. ab dem Zeitpunkt wann es vorliegt. Wird allerdings meist erst bearbeitet nachdem rest Rechtskräftig.

Es kennen sich leider nur sehr wenig mit dem OEG aus. Da ist es wichtig einen guten Rechtsanwalt zu haben. Weiterhin benötigt es emotionalle Unterstützung zum Teil kann dies über Beratungsstellen gegeben werden und/oder im Rahmen einer Psychotherapie. Durch das SGB XIV gibt es auch Traumambulanzen, die sich eigentlich auch mit dem OEG Verfahren, da ja darüber, auskennen sollten. Allerdings nur in sehr geringen Rahmen.

Auch steht hier im Forum einiges über Probleme im OEG Verfahren. https://petitionen-oeg.de/ Bei den Petitionen, welche zum 02.10.2022 eingereicht werden sollten, allerdings laut Seite auch danach noch möglich, ging es meine ich mit darum, genügend Beratung zu bekommen.

War auch Thema beim Gesetzesentwurf zum SGB XIV. Da es leider allerdings Ländersache ist, konnte im SGB XIV nicht wie notwendig, dass z.B. Beratungsstellen entsprechende Beratungen u.ä. geben können, festgeschrieben werden.

Womit du erstmal für Sachleistungen wie Psychotherapie u.ä. , nicht für Rechtsberatung, Gelder bekommen könntest, soweit noch nicht geschehen, ist über den Fond sexueller Missbrauch. Der Antrag dauert allerdings auch meine so um die 1-2 Jahre, ist allerdings leichter als OEG Antrag und nicht so belastend.

Auch steht hier im Forum einiges über Probleme im OEG Verfahren.
 
Hallo E 605,
ich stimme logik zu, du solltest abwägen worum es dir geht.
Wenn es 'nur' um die Anerkennung geht was dir angetan wurde und was das für Folgen hat, solltest du das weiter verfolgen. Das bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass du in deinem GDS höher bewertet wirst. Es könnte sogar dazu führen dass du niedriger bewertet wirst, weil das Versorgungsamt damit einen Vorschaden geltend machen könnte.
Dies liegt daran, dass ein Täter nicht für etwas bestraft werden darf, was jemand anderes verursacht hat. Sollte dir der Mißbrauch in der Kindheit also von einem anderen Täter angetan worden sein könnte dein GDS runtergestuft werden, da das was die dann als Vorschaden deklarieren rausgerechnet werden muss, weil der Täter für deine anerkannten Folgeschäden zur Verantwortung gezogen werden muss.

Wenn es dir um dein Recht auf Versorgung geht solltest du versuchen deinen GDS den du hast höher bewerten zu lassen. Denn auch da hat logik recht, die Ämter versuchen den GDS immer erst einmal niedrig anzusetzen. Deine Chancen auf Höherstufung sind jedenfalls vorhanden und es ist wichtig, eine gute Versorgung zu haben, wenn du in die Aufarbeitung gehst. Dann solltest du auch direkt den Berufsschadensausgleich beantragen. Logik hatte da ja schon was zu geschrieben. Den BSA kannst du ab einem GDS von 30 beantragen. Auch Berufliche Betroffenheit solltest du beantragen. Damit würdest du 10 Grad höher bewertet, also würdest etwas mehr Grundrente beziehen, solange der BSA nicht bewilligt ist. Berufliche Betroffenheit geht wesentlich schneller als BSA.
Das OEG ist hochkompliziert, such dir einen Anwalt, der wirklich Ahnung hat. Und rechne viiieeeell Zeit ein.
Wenn du noch Fragen hast, antworte ich dir gerne, soweit ich das weiß.
Liebe Grüße
 
Hallo Silan,
es geht mir grundsätzlich um eine bessere Versorgung. Durch die Anerkennung meines Missbrauches durch Gutachten will ich das erreichen. Ich dachte das ist zwingend notwendig um einen höheren GDS zu bekommen. Aber wie gesagt steht da der LVR queer. Meinen jetzigen GDS habe ich allein durch die Behandlung im Heim erhalten ich glaube nicht das mir da was aberkannt werden kann. Aber wie du schon sagst das ist sehr kompliziert und ich kenne mich nicht aus. Und es gibt auch keine gute Beratung. Einen RA habe ich, ist aber alles sehr zäh.
VG
 
ist aber alles sehr zäh.
VG

Ich will dir keine angst machen, mein Antrag dauet jetzt 12 Jahre, und letzen Monat klage beim Sozialgericht eingereicht weil mir das Amt keine Erhöhung der GDS anerkenne. will, weil ich seit 1 Jahr in E-Rente bin.

Und eine Erhöhung der GDS mit dem Entlassungsbericht der Reha (dadurch zahlst mir die RV die E-Rente) lehnen das Versorgungsamt auch ab.

Bleib stark, es dauert Jahre, ich habe auch einen Rechtsanwalt, aber das Amt spielt gerne auf Zeit, denn viele geben auf...
 
Hallo Traurige Welt,
ich bin schon seit 10 Jahren in EM Rente, nach einer Krebserkrankung kann ich nicht mehr arbeiten.
Ehrlich gesagt weiß ich gerade nicht wie es damit weiter geht.
 
Hallo E 605,

wenn es um Versorgung geht, solltest du - so hart das auch ist - den Mißbrauch außen vor lassen.
Und Achtung, alles was du angibst um einen höheren GDS oder BSA zu bekommen, MUSS sich auf genau den Schaden beziehen, der anerkannt ist. Genau da liegt die Crux im Ganzen. OEG heißt OpferEntschädigungsGesetz und es wird auch nur genau darauf geprüft. Ist das was du angibst eine DIREKTE Folge der Schädigung, welche anerkannt ist.
Das OEG wird dir keinen Berufsschadensausgleich wegen deiner Krebserkrankung und daraus resultierender Erwerbsunfähigkeit bewilligen, wenn die Krebserkrankung nicht in direktem Zusammenhang mit den dir attestierten Schädigungen stehen. Die Erwerbsunfähigkeit muss aus deinem GDS ableitbar sein.
Alles andere wird 100%ig negativ beschieden.
Aber wie gesagt, du kannst dich ohne weiteres auf die anerkannten Schäden berufen. Die sind anerkannt. Ab 30 Grad kann BSA beantragt werden. Nur drauf achten, dass du auch wirklich nur diese Schäden angibst.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
B OEG Gutachten war Negativ, was kann nun getan werden? Gewalt 4
Höhnchen OEG/BVG/SGB XIV und Therapiekostenübernahme Gewalt 31
Höhnchen OEG/BVG/SGB XIV Altersrente Gewalt 37

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben