Bei der Bestandregel gibt es laut SGB XIV, jedes Jahr zum 01.07. eine Erhöhung des Betrages welcher bis dahin bezahlt wurde um den Rentenerhöhungssatz.
Mit dem Bestandkräftigen Bescheid über die SGB XIV Leistungen im Bestandschutz zum 01.01.2024, hast du ein Jahr ein Wahlrecht die Leistungen nicht im Bestandschutz zu bekommen. Mit dem Wahlrecht soll es auch eine Gegenüberstellung geben, was du in welchen Leistungen bekommst. Bei mir wurde gesagt, dass erst wenn die Gegenüberstellung vorliegt, die Wahlfrist beginnt.
Soweit du das Wahlrecht ausübst, ist es unwiderruflich. Damit werden die Leistungen rückwirkend ab 01.01.2024 nach den neuen Reglungen berechnet und gewährt. Hier bekommst du eine Entschädigungszahlung entsprechend deines GdS (in diesem Betrag sind Grundrente, Ausgleichsrente, Ehegattenaufschlag u.ä. zusammengefasst wurden). Der Betrag erhöht sich jährlich. Ob er sich immer entsprechend des Rentenerhöhungssatzes erhöht weiß ich nicht.
Zusätzlich bekommst du, soweit anerkannt, noch Berufsschadenausgleich. Hier wird das Vergleichseinkommen, jährlich zum 01.07.2024 nach den Besoldungsstellen angepasst. Allerdings gibt es hierfür eine umständliche Berechnung, wonach die Beträge aus den letzten drei Jahren von den Besoldungsstellen einfließen. Das jeweilige Vergleichseinkommen wird jährlich veröffentlicht. Anders als über die Besoldungserhöhungen, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschehen, wird immer nur zum 01.07. die Besoldungserhöhungen des Vorjahres bzw. Vorjahre eingerechnet. Wie also die Besoldungserhöhung zum 01.11.2024 genau eingerechnet wird, ergibt sich aus dem SGB XIV. Ich gehe davon aus, dass sich zum 01.07.2025 die Erhöhung zum 01.11.2024 anteilig bei BSA nach § 89 SGB XIV auswirkt.
Soweit du im Bestandschutz bleibst, wird die Besoldungserhöhung nicht berücksichtigt.
Wenn du davon ausgehst, dass die Besoldungserhöhungen höher als der Rentenanpassungssatz sein wird, würdest du in der Differenz beim Wahrecht mehr bekommen. In den letzten zwei Jahren war es, wenn ich mich nicht irre, andersrum. Die erhöhungen im Vergleichseinkommen, waren minimal, wodurch auch der BSA wenn nur minimal gestiegen sind bzw. mit dem Wahlrecht steigen würden.