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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

Auch ich bin auch den Weg von allgemeiner EGH zum Persönlichen Budget gegangen und hatte dann das Desaster zuhause. Das ist viel schlimmer als in irgendeiner Einrichtung.
Deine Angst bzgl des VA kann ich zu 💯 % verstehen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tulpe88,
ich kann mich den Ausführungen und Erfahrungen von Höhnchen nur anschließen.

Eine Reduktion der Fachleistungsstunden (FLS) ist sehr gut begründbar.
Bei mir war es so, dass in den letzten 8 Jahren von 0-8 FLS alles dabei war.
Eine niedrige Anzahl bzw. gar keine FLS waren bei mir eher Inidz dafür, dass es mir schlechter ging.
Eine Neufeststellung/Nachprüfung wurde bei mir deswegen auch nicht veranlasst.

Dies sind natürlich nur meine Erfahrungen...
 
Was mich besonders irritiert hat: Mein GdS wurde ja erst im letzten Jahr mit Dauerwirkung festgestellt, und laut damaliger Prüfung sind keine weiteren Nachprüfungen mehr vorgesehen. Umso unverständlicher war für mich, warum jetzt im Rahmen des Budgetwechsels erneut medizinische Nachweise verlangt wurden – obwohl sich an meiner gesundheitlichen Situation nichts verändert hat.
Weil das von zwei unterschiedlichen Stellen bearbeitet wird. Das persönliche Budget wird nicht von der Stelle bearbeitet, die für OEG/SGB XIV zuständig ist. Oft haben die gar keinen Plan davon, was überhaupt die andere Stelle gemacht hat.
 
Umso unverständlicher war für mich, warum jetzt im Rahmen des Budgetwechsels erneut medizinische Nachweise verlangt wurden – obwohl sich an meiner gesundheitlichen Situation nichts verändert hat.

Vielleicht weil die Ämter wenig Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget haben. Laut BSG Urteil soll Eingliederungshilfe i.d.R. auf Dauer gewährt werden. Sprich die Voraussetzungen dem Grunde nach bleiben schon wegen der Schwerbehinderung bestehen. Es wird grundsätzlich alle zwei Jahre eine Bedarfsermittlung stattfinden. Also wie hoch dein Bedarf ist. Unabhängig ob Sachleistungen oder Persönliches Budget. Beim Persönlichen Budget handelt es sich nicht um eine andere Leistungsform (ergo brauchen auch die Voraussetzungen nicht noch einmal überprüft werden), sondern um eine andere Form der Gewährung. Ob du das Persönliche Budget oder Sachleistungen in Anspruch nimmst liegt in deinem Ermessen.

Soweit du weniger Fachleistungsstunden benötigst, kannst du auch einfach weniger abrufen. Dann kannst du soweit sich der Bedarf wieder erhöht ggf. noch den Rest verbrauchen.

Den rest muss ich erst noch lesen.

Führt eine Reduktion der Fachleistungsstunden zu einem Verlust des Besitzstands durch eine Neufeststellung?

Neufeststellung wegen des Besitzstandes können erfolgen wenn sich die Anspruchsvoraussetzungen (Ich gehe davon aus, dass sich dies auf den Voraussetzungen bezieht, weshalb du nach dem OEG anerkannt wurdest) oder der GdS verändert. Somit meines erachtens nicht bei Änderungen in der Eingliederungshilfe. Diese müsste, da du mit dem SGB XIV nicht weniger erhältst, als nach Bestandschutzregel, eigentlich schon nach dem SGB XIV gegeben werden.
 
Hallo

Ich lese hier seit Jahren mit und habe Fragen.

Kann man auch ein Berufsschadensausgleich ohne Schädigungsgrad bekommen?

Bekomme schon Recht lange volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer.
Musste in eine Förderschule für Lernbehinderte. Danach schaffte ich keine Ausbildung oder Arbeit nachzugehen. Wie verhält sich das? Muss ich soziale Entschädigung/ORG erst beantragen? Oder geht das auch ohne? Hat da jemand Ahnung davon?
Wo muss ich wegen einer Berufsschadensausgleich beantragen?
 
Eine Reduktion der Fachleistungsstunden (FLS) ist sehr gut begründbar.
Bei mir war es so, dass in den letzten 8 Jahren von 0-8 FLS alles dabei war.
Eine niedrige Anzahl bzw. gar keine FLS waren bei mir eher Inidz dafür, dass es mir schlechter ging.
Eine Neufeststellung/Nachprüfung wurde bei mir deswegen auch nicht veranlass

Wie Silan schreibt, es sind zwei Stellen. Wobei ich mir nicht sicher wäre, ob nicht die Entschädigungsstelle für Teilhabe mit der Entschädigungssstelle für den GdS kommuniziert und evtl. diese dann eine Nachprüfung veranlassen. Wobei es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, was überhaupt weitergegeben werden darf. Sprich es ist möglich, dass aus Datenschutzrechtlichen Gründen die eine Stelle gar nichts inhaltliches von der anderen Stelle weiß.

Bei mir haben in gewissen Rahmen Verbesserung auch zu mehr Stunden geführt, weil ich mich mit den Jahren auf entsprechende Hilfe einlassen konnte. Wobei ich denke außen eher denkt, mehr Hilfe heißt, dass man schlechter zurechtkommt. Machmal ist es auch beides. Wobei ich denke, dass wichtigste ist, dass es auch eine individuelle gute Hilfe ist. Nur von diesen gibt es wenig, doch es lohnt sich aus meiner Sicht zu suchen. Dabei sollte auch das Amt sehen, dass schon wegen des Fachkräftemangels und dann der Schädigungsbdingten Schwirigkeit schwer ist jemanden zu finden und ohne die "Richtige" es nicht geht und dann der Weg mit weniger Hilfe, erstmal die bessere Allternative ist. Eingentlich wäre es gut, wenn hier das Amt sich auch bemüht, dass es geeignete Kräfte gibt. Habe ich allerdings noch nicht erlebt. Für mich ist das Persönliche Budget ein guter Weg, wenigstens Chancen zu haben, intividuell gute Hilfen zu finden.
 
Hallo zusammen,
nochmal die Frage, zu dem Besitzstand BSA,Ausgleichsrente, Grundrente Ehegattenzuschlag Familienzuschlag. Ich habe das Gefühl, das nur die Rentenanpassungen 2024/2025 berücksichtig wird. Was ist aber mit den Besoldungserhöhungen 01.11.2024 sockelbetrag 200 Euro+5,5 %...

wie ist es bei euch?

viele grüße
 
Bei der Bestandregel gibt es laut SGB XIV, jedes Jahr zum 01.07. eine Erhöhung des Betrages welcher bis dahin bezahlt wurde um den Rentenerhöhungssatz.

Mit dem Bestandkräftigen Bescheid über die SGB XIV Leistungen im Bestandschutz zum 01.01.2024, hast du ein Jahr ein Wahlrecht die Leistungen nicht im Bestandschutz zu bekommen. Mit dem Wahlrecht soll es auch eine Gegenüberstellung geben, was du in welchen Leistungen bekommst. Bei mir wurde gesagt, dass erst wenn die Gegenüberstellung vorliegt, die Wahlfrist beginnt.

Soweit du das Wahlrecht ausübst, ist es unwiderruflich. Damit werden die Leistungen rückwirkend ab 01.01.2024 nach den neuen Reglungen berechnet und gewährt. Hier bekommst du eine Entschädigungszahlung entsprechend deines GdS (in diesem Betrag sind Grundrente, Ausgleichsrente, Ehegattenaufschlag u.ä. zusammengefasst wurden). Der Betrag erhöht sich jährlich. Ob er sich immer entsprechend des Rentenerhöhungssatzes erhöht weiß ich nicht.

Zusätzlich bekommst du, soweit anerkannt, noch Berufsschadenausgleich. Hier wird das Vergleichseinkommen, jährlich zum 01.07.2024 nach den Besoldungsstellen angepasst. Allerdings gibt es hierfür eine umständliche Berechnung, wonach die Beträge aus den letzten drei Jahren von den Besoldungsstellen einfließen. Das jeweilige Vergleichseinkommen wird jährlich veröffentlicht. Anders als über die Besoldungserhöhungen, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschehen, wird immer nur zum 01.07. die Besoldungserhöhungen des Vorjahres bzw. Vorjahre eingerechnet. Wie also die Besoldungserhöhung zum 01.11.2024 genau eingerechnet wird, ergibt sich aus dem SGB XIV. Ich gehe davon aus, dass sich zum 01.07.2025 die Erhöhung zum 01.11.2024 anteilig bei BSA nach § 89 SGB XIV auswirkt.

Soweit du im Bestandschutz bleibst, wird die Besoldungserhöhung nicht berücksichtigt.

Wenn du davon ausgehst, dass die Besoldungserhöhungen höher als der Rentenanpassungssatz sein wird, würdest du in der Differenz beim Wahrecht mehr bekommen. In den letzten zwei Jahren war es, wenn ich mich nicht irre, andersrum. Die erhöhungen im Vergleichseinkommen, waren minimal, wodurch auch der BSA wenn nur minimal gestiegen sind bzw. mit dem Wahlrecht steigen würden.
 

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