Das ist eine sehr gute Idee. Und ich kann das ja auch belegen. Ich bin auch am Überlegen, ob ich evtl einfach eine Gegendarstellung zu dem Vermerk in meine Akte gebe, dass auch die andere Seite gehört wird und nicht nur eine Seite da steht.
Davon rate ich dir dringend ab. Allein das Wort "Gegendarstellung" suggeriert ja, dass du dich falsch beurteilt fühlst und es quasi "richtig stellen" möchtest. Damit bestätigst du lediglich ein weiteres Mal, dass du nichts verstanden hast, beleidigt bist und die anderen schuld sind und dir die Zukunft verbauen wollen...
Kann es sein, dass du dir damals "zu sicher" warst (Stichwort Sicherheit im ÖD), dass mit Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag alles ein Selbstläufer ist und es keine Rolle mehr spielt, wie du dich präsentierst und wie du arbeitest? Klingt fast so.
Bitte versuche einmal die Sicht des Arbeitgebers zu sehen. Du hast denen große Probleme gemacht und sie mussten dich bis zum Ende der Ausbildung irgendwie durchschleppen. Erst danach hatten sie die Möglichkeit den Vertrag, der bis zum Ausbildungsende befristet war, auslaufen zu lassen und keine Folgebeschäftigung anzubieten.
Wenn du da nochmal etwas in die Akte ergänzen möchtest, sollte dies eine Art Entschuldigungsschreiben sein, wo du glaubhaft vermittelst, dass dir heute - nach erfolgreicher Therapie - bewusst ist, wie schwierig die Situation auch für den AG gewesen sein muss. Mit dem Wissen von heute, würdest du in der gleichen Situation anders kommuniziert haben und bist sicher, dann auch Unterstützung und Hilfe erfahren zu haben. Dies war dir damals jedoch nicht möglich, da du dich geschämt hast und nicht wusstest was mit dir los war. Abschließend kannst du dich dann schreiben, dass es dir ein Bedürfnis sei, ihnen mitzuteilen, dass dir inzwischen bewusst ist, warum es damals nicht funktioniert hat und du dich freust, inzwischen wieder ganz gesund und leistungsfähig zu sein.
Diesen Brief solltest du dann aber einfach mal stehen lassen und die nächsten zwei Jahre keine neuen Bewerbungen an den ÖD versenden. Denn die zeitliche Nähe zwischen dem Brief und einer Bewerbung wirkt so, als sei es rein strategisch, dass du den Brief geschrieben hast und nicht dein Bedürfnis, die unangenehme Situation aufzulösen.
Unabhängig von dem Eintrag in der Akte oder der ganzen Situation, hast du keinen Anspruch eingestellt zu werden. Auch eine Einladung zum Gespräch bedeutet nicht, dass du die interessanteste Kandidatin bist. Es kann immer sein, dass ein Mitbewerber den Zuschlag bekommt.
Ich habe nach wie vor Zweifel an deiner Motivation, da du klar zugibst, dass insbesondere Sicherheit, automatische Lohnsteigerungen und geregelte Arbeitszeiten dich reizen.